Berliner Ladenöffnungsgesetz § 7 Abs. 2 - Welche Erfahrungen habt Ihr mit diesem Gesetz?
"Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf deren Verlangen in jedem Kalendermonat mindestens an einem Sonnabend freizustellen. Dieser Tag soll in Verbindung mit einem freien Sonntag gewährt werden" heißt es im Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 11.11.06
Frage zur Praxis an die BRs im Handel: Welche Erfahrungen habt Ihr mit diesem Gesetz? Schafft Euer Betrieb es logistisch, dieses Gesetz umzusetzen, wenn die Mehrheit der AN einen entsprechenden Antrag gestellt hat? In den meisten Märkten gibt es Samstags doppelten Personalaufwand. Je nach Abteilungsstärke kann daraus rechnerisch ein Problem entstehen. Welche Lösungen habt ihr?
Und zwei Fragen zur Auslegung:
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Muß einem AN, der bspw. im Oktober eh eine Woche Urlaub hat noch ein freier Samstag gewährt werden?
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Ist das Gesetz gedacht im Zusammenhang mit einer 6 Tage- Arbeitswoche? Will unser AG so sehen, kann ich dem Gesetz aber nicht entnehmen.
Gibt ja auch noch keine Urteile/Kommentare, oder?
Community-Antworten (2)
03.10.2007 um 20:08 Uhr
@Peter, eine Abhandlung zu dem Thema findest du hier..
http://handel.bb.verdi.de/themen/ladenschluss/
und die Möglichkeit mit gleichgesinnten Betroffenen ...subtil auszutauschen. *H.Zwiebelfisch
09.10.2007 um 10:08 Uhr
Hallo, der zwar gekündigte, aber immer noch nachwirkende Tarifvertrag Handel Berlin sagt sogar "2 Samstage in 4 Wochen frei"
Aus der Praxis weiß ich aber das dieses in kaum einem Unternehmen personell bedingt mehr machbar ist. Wir haben mit unserem GL die mündliche Abmachung jeder 3. Samstag ist für die AN frei und das klappt im großen und ganzen auch recht gut.
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