Abzug von VL - Arbeitgeber vom Gesetz her verpflichtet, diese Zusatzzahlungen vom Nettolohn wieder abzuziehen?
Hallo, ich arbeite in einem Gartenbaubetrieb mit einem BR aber ohne TV. Unser AG zahlt uns seit Anfang März 10,50€ VL als Zuschlag zum Bruttolohn und das als "Spürbare"Lohnerhöhung bezeichnet!! Bei der Lohnabrechnung haben wir aber feststellen müssen,das er diesen Zuschlag zum Bruttolohn in voller Höhe vom Nettolohn wieder abgezogen hat. Als Rechtfertigung nannte er das wir ja schließlich an unsere Rente denken müssten und durch den höheren Bruttolohn ja auch höhere Beiträge an die Rentenkasse abgeführt werden. Nachfragen an den BR wurden so beantwortet,das der AG vom Gesetz her verpflichtet sei diese Zusatzzahlungen vom Nettolohn wieder abzuziehen. Eine Quellenangabe für diese Behauptung konnte/wollte er aber nicht geben. Ich habe mal versucht irgendein Gesetz dazu zu finden,komme aber nicht weiter! Könnt ihr mir dabei weiterhelfen und mir sagen welches Gesetz für diesen Umstand zutrifft? Danke im Vorraus Quasselstrippe
Community-Antworten (3)
23.04.2008 um 12:31 Uhr
Wenn laut AV eine Zuzahlung zu Vermögensbildung vereinbart ist und auch ein solcher Vertrag besteht, müsste der AG wie folgt abrechnen. (Beispiel für Normalvertrag mit mtl. € 40,00 €) Zuschuss zur Vermögensbildung wie in deinem Fall € 10,50 zum regulären Lohn, von diesem Zuschuss sind steuerliche und sozielversicherungs - Leistungen über deinen Bruttolohn zu leisten. Von deinem Nettoverdienst zieht der AG dann die Summe von € 40,00 ab und überweist diese an die jeweilige Vertragsgesellschaft auf dein Vermögensbildungskonto.
23.04.2008 um 19:44 Uhr
Hallo, das leuchtet mir ein,aber in meinem Fall ist es so,das nicht der AG meinen Anteil an den VL an die Bausparkasse überweist,sondern das mache ich selber. Der AG behält diese 10,50€ komplett vom Nettolohn wieder ein und auf meinem Bausparvertrag gehen nur die 40€ aus meiner privaten Überweisung plus die 6€ die von den 10,50€ netto überbleiben ein. Also sind die Kosten für den AG bei Null und ich trage die Beiträge komplett alleine. Das ist tatsächlich gesetzlich so geregelt? Gruß Quasselstrippe
24.04.2008 um 15:43 Uhr
Sorry hatte aber früher keine Zeit. So wie sich das für mich darstellt besteht also keine Vertragliche Verpflichtung des AG sich an einer VL zu beteiligen, denn sonst müßte es so laufen, dass du deinen Vertragdurchschlag bzw. das Teil für den Arbeitgeber dort abgegeben hast und er macht das so wie ich beschrieben habe. Was übrigens eigentlich auch so gehandhabt wird, zumindest bei uns, wenn nur wir zahlen, - der Überweisungsvorgang wird aber vom AG durchgeführt. Du schreibst auf deinem Bausparkonto gehen die 40 € aus deiner Überweisung ein plus 6 € (Nettorest), wer bezahlt diese 6,00 € denn ein ?
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