Erstellt am 21.06.2015 um 13:01 Uhr von gironimo
Nein, es nicht erlaubt.
Der BR muss dem AG unverzüglich mitteilen (wenn der BR nicht als Hans Wurst da stehen will), dass der AG seine Anordnungen rückgängig machen soll und zu der alten Regelung zurückkehren soll, bis er unter Beachtung der Mitbestimmung des BR mit diesem eine BV zum Thema Schichtarbeit abgeschlossen hat.
Gleichzeitig müsst Ihr deutlich machen, dass Ihr Eure Rechte nötigenfalls auf dem Rechtsweg sicherstellen werdet.
> Beschlussverfahren; § 23 Abs. 3 BetrVG; hierzu am Besten Fachanwalt hinzuziehen
Dann: Eigene Vorstellungen zur Arbeitszeitgestaltung erarbeiten und zur Verhandlung vorschlagen. Bei Nichteinigung kann die Einigungsstelle angerufen werden.