Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema "Azubis und Urlaubsanspruch", welche ich auch nach einem Anruf bei der Verdi nicht abschließend klären konnte.
Unser Arbeitgeber ist aus dem Arbeitgeberverband schon vor vielen Jahren ausgetreten, somit entfällt eine direkte Tarifbindung.
Nun bekommen alle fest angestellten Mitarbeiter 36 Werktage Urlaub im Jahr(in Anlehnung an den jeweils gültigen Manteltarifvertrag). Die Azubis (welche Volljährig sind) bekommen gemäß Ausbildungsvertrag aber nur 30 Werktage Urlaub, also eine ganze Woche weniger.
Eine Staffelung des Urlaubsanspruches nach Lebensalter ist ja gemäß des AGG nicht mehr möglich, weswegen dies also nicht der Grund für die geringere Anzahl von U-Tagen sein kann.
Nun meine Frage:
Haben die (volljährigen) Azubis nicht den gleichen Urlaubsanspruch wie die Angestellten unseres Betriebes (also auch 36 Tage)? Die Verdi sagt: "Wahscheinlich Ja." - Tolle Aussage!

Hat einer von Euch damit Erfahrung ?? Ich würde mich über ein wenig Hilfe freuen.
P.S. Es geht mir nicht um den gesetzlichen Anspruch, denn der ist ja mehr als erfüllt.