Ich habe eine Frage. Es geht um Auszubildende. Ich arbeite in einem Seniorenpflegeheim. Somit sind für Mitarbeiter wie auch Auszubildende Früh-, Spät und Nachtschichten, sowie an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Mitarbeiter bekommen Zeitzulagen für Spät- und Nachtdienste, sowie für Sonn- und Feiertage. Auszubildende werden ja oft gesondert behandelt. Deshalb würde ich gerne wissen, ob die Auszubildenden ein Anrecht auf diese Zeitzulagen haben oder ob der Arbeitgeber das je nach Tarifvertrag festlegen kann. Habe auf der Seite jugend.verdi.de einen kurzen Artikel gefunden, in dem steht "aufgrund der Neugestaltung des Tarifrechts sollte es bei Auszubildenden nicht zu finanziellen Verschlechterungen kommen. Demnach sind alle Zulagen und Zuschläge sinngemäß auch auf Auszubildende anzuwenden." Gibt es darüber vielleicht noch einen Richterbeschluss oder ein bestimmtes Gesetz??? Nach diesem Artikel müsste der Arbeitgeber die Zuschläge an Auszubildende bezahlen. Wie seht ihr das?