Hallo Liebe Kollegen,

ich habe ein echt kniffliges Problem.

Kurz zur Erklärung:
Laut Tarifvertrag müssen alle MA bei uns durchschnittlich 173h/ Monat arbeiten. Diese durchschnittliche Stundenzahl kann über einen Zeitraum von 6 Monaten erreicht werden.
Da unser AG Probleme hat jedem MA diese Stundenzahl zu garantieren, bietet er jetzt an, das die MA einen Anhang zum Arbeitsvertrag (befristet) abschließen können, der die Stundenzahl auf min. 164 h/ Monat verringert.
Somit also Teilzeit, das ist noch einfach.

Wie verhält es sich jetzt mit dem Urlaubsanspruch? Laut TzBfG haben Teilzeitkräfte nur anteiligen Anspruch auf Urlaub im vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigen. Effektiv fehlen den Kollegen im Jahr somit 13,5 Arbeitstage im Vergleich zu den Vollzeitlern.
Nun werden aber gerade in der Sommerzeit zusätzliche Dienst vom AG abgefordert, wodurch die TZ wieder die Tage reinholen können und sollen. Denn die 164h sind ja nur mindestens vereinbart, d.h. nach oben gilt die Grenze des TV. Der AG wird hier also bei Bedarf auch die sog. Teilzeitkräfte für Zusatzdienste heranziehen.

Meine Frage also:
Verringert sich auch hier der Urlaubsanspruch anteilig???????