Erstellt am 27.11.2007 um 20:19 Uhr von Kölner
@Conni
Der Urlaubsanspruch verringert sich nicht - es sei denn die Anwesenheitstage ändern sich!
Erstellt am 27.11.2007 um 20:24 Uhr von Conni
@ Kölner
Genau das ist es ja, der VZ arbeitet 13,5 Tage mehr im Jahr, wenn man die Zusatztage nicht berücksichtigt.
Auf die Woche kann ich die Verteilung der Arbeitstage nicht berechnen, da wir im Schichtdienst arbeiten mit einem Rhythmus von 4 Früh - 2 Frei - 4 Spät - 2 Frei usw...
Pro Monat nur grob gesagt ein Tag unterschied.
Ich bin auch der Ansicht, das das eine Verringerung des Urlaubs nicht begründet. Aber unser AG ist in letzter Zeit echt mies drauf wenns um soclhe Sachen geht...
Erstellt am 27.11.2007 um 20:52 Uhr von Lotte
Conni,
man müsste mal ausrechnen, ob die 13,5 Tage im Jahr mehr als einen halben Urlaubstag ausmachen, denn alles darüber wird ja aufgerundet.
Die Tage, die ihr dann als Teilzeitkraft mehr arbeitet, bekommt Ihr doch als Freizeitausgleich oder aber zusätzlich vergütet? So dass eine Verringerung des Urlaubs (bei mehr als einen halben Tag) durchaus berechtigt wäre.
Erstellt am 27.11.2007 um 21:02 Uhr von Conni
Hallo Lotte,
danke für die schnelle Antwort :-)
Die Tage werden normal bezahlt und abgerechnet. Einen Freizeitausgleich wie bei nem Arbeitszeitkonto gibt es nicht.
Die zusätzlichen Tage können ja auch vom AG im Rahmen des TV abgefordert werden, da die Teilzeitvereinbarung nur die monatlichen Mindeststunden von 164h regelt. Und nicht darauf beschränkt....
Erstellt am 27.11.2007 um 21:05 Uhr von Conni
Lotte,
nochmal ne Frage, wie müsste ich das dann berechnen????? Sowas find ich im Internet nämlich nicht, sondern nur den direkten Vergleich zu unterscheidlichen Arbeitstagen in der Woche...
Erstellt am 27.11.2007 um 21:26 Uhr von Conni
An alle,
danke für eure Hilfe manchmal brauchts nur nen Schubs in die richtige Richtung :-)
und zur Info für andere, die mal das gleiche Problem haben:
Ich muss auf das Jahr hochrechnen und das ins Verhältnis setzen, heißt Anzahl Urlaub/ Arbeitstage TZ x Arbeitstage VZ = Urlaubsanspruch für TZ
Leider macht das bei uns 2 Tage weniger aus, wenn die MA keine zusätzlichen Dienste machen sollten. :-(
Erstellt am 28.11.2007 um 09:56 Uhr von nachtradler
Hallo,
ihr sollt 9 h/Monat weniger arbeiten, verteilt sich das auf alle Arbeitstage oder fällt ein Arbeitstag am Stück weg? Das ist das Entscheidende. Wenn die Zahl der Arbeitstage gleich bleibt, bleibt auch der Urlaub gleich. Denn eine Teilzeitkraft, die eine 5-Tage-Woche macht, hat genau so viel Urlaubstage, wie eine Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen.
Gruß
nachtradler
Erstellt am 28.11.2007 um 13:39 Uhr von aristos
hallo
anbei ein Link
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=401
Erstellt am 28.11.2007 um 17:58 Uhr von Conni
Hallo Nachtradler,
die wöchentlichen Arbeitstage unterscheiden sich nicht auf Anhieb. Es sind über das ganze Jahr genommen 13,5 Tage weniger.
Aber halt komplette Tage und nicht einzelne Stunden auf die Tage verteilt.
Bei meiner Rechnung kommen da 2 Tage weniger Urlaub bei raus.
Da unsere MA aber ab April wieder zusätzliche Dienste schieben müssen und werden, erhöht sich der Urlaubsanspruch auch wieder.
Im Endeffekt werden sie die 13,5 Tage wieder rausholen.
Die Reduzierung der Stunden bietet der AG an, weil er keine 173h im Monat garantieren kann, wie es vom TV gefordert wird.
Aber in den Anhängen zu den Arbeitsverträgen werden nur Mindeststunden vereinbart, wodurch er die MA im Sommer, wenns bei uns wieder brummt, trotz allem zur tariflichen Arbeitsleistung heranziehen kann.
Das ist also irgendiwe eine Regelung die für den AG in erster Linie von Vorteil ist, aber die Kollegen unterschreibens ja freiwillig....
Erstellt am 28.11.2007 um 18:00 Uhr von Conni
@ Aristos,
dein Link war meine Infoquelle für die Berechnung... Daher bleibt der Urlaubsverlust anfänglich.
Danke :-)