Verminderter Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Hallo Liebe Kollegen,
ich habe ein echt kniffliges Problem.
Kurz zur Erklärung: Laut Tarifvertrag müssen alle MA bei uns durchschnittlich 173h/ Monat arbeiten. Diese durchschnittliche Stundenzahl kann über einen Zeitraum von 6 Monaten erreicht werden. Da unser AG Probleme hat jedem MA diese Stundenzahl zu garantieren, bietet er jetzt an, das die MA einen Anhang zum Arbeitsvertrag (befristet) abschließen können, der die Stundenzahl auf min. 164 h/ Monat verringert. Somit also Teilzeit, das ist noch einfach.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Urlaubsanspruch? Laut TzBfG haben Teilzeitkräfte nur anteiligen Anspruch auf Urlaub im vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigen. Effektiv fehlen den Kollegen im Jahr somit 13,5 Arbeitstage im Vergleich zu den Vollzeitlern. Nun werden aber gerade in der Sommerzeit zusätzliche Dienst vom AG abgefordert, wodurch die TZ wieder die Tage reinholen können und sollen. Denn die 164h sind ja nur mindestens vereinbart, d.h. nach oben gilt die Grenze des TV. Der AG wird hier also bei Bedarf auch die sog. Teilzeitkräfte für Zusatzdienste heranziehen.
Meine Frage also: Verringert sich auch hier der Urlaubsanspruch anteilig???????
Community-Antworten (10)
27.11.2007 um 21:19 Uhr
@Conni Der Urlaubsanspruch verringert sich nicht - es sei denn die Anwesenheitstage ändern sich!
27.11.2007 um 21:24 Uhr
@ Kölner
Genau das ist es ja, der VZ arbeitet 13,5 Tage mehr im Jahr, wenn man die Zusatztage nicht berücksichtigt. Auf die Woche kann ich die Verteilung der Arbeitstage nicht berechnen, da wir im Schichtdienst arbeiten mit einem Rhythmus von 4 Früh - 2 Frei - 4 Spät - 2 Frei usw...
Pro Monat nur grob gesagt ein Tag unterschied. Ich bin auch der Ansicht, das das eine Verringerung des Urlaubs nicht begründet. Aber unser AG ist in letzter Zeit echt mies drauf wenns um soclhe Sachen geht...
27.11.2007 um 21:52 Uhr
Conni, man müsste mal ausrechnen, ob die 13,5 Tage im Jahr mehr als einen halben Urlaubstag ausmachen, denn alles darüber wird ja aufgerundet. Die Tage, die ihr dann als Teilzeitkraft mehr arbeitet, bekommt Ihr doch als Freizeitausgleich oder aber zusätzlich vergütet? So dass eine Verringerung des Urlaubs (bei mehr als einen halben Tag) durchaus berechtigt wäre.
27.11.2007 um 22:02 Uhr
Hallo Lotte, danke für die schnelle Antwort :-) Die Tage werden normal bezahlt und abgerechnet. Einen Freizeitausgleich wie bei nem Arbeitszeitkonto gibt es nicht.
Die zusätzlichen Tage können ja auch vom AG im Rahmen des TV abgefordert werden, da die Teilzeitvereinbarung nur die monatlichen Mindeststunden von 164h regelt. Und nicht darauf beschränkt....
27.11.2007 um 22:05 Uhr
Lotte,
nochmal ne Frage, wie müsste ich das dann berechnen????? Sowas find ich im Internet nämlich nicht, sondern nur den direkten Vergleich zu unterscheidlichen Arbeitstagen in der Woche...
27.11.2007 um 22:26 Uhr
An alle,
danke für eure Hilfe manchmal brauchts nur nen Schubs in die richtige Richtung :-) und zur Info für andere, die mal das gleiche Problem haben:
Ich muss auf das Jahr hochrechnen und das ins Verhältnis setzen, heißt Anzahl Urlaub/ Arbeitstage TZ x Arbeitstage VZ = Urlaubsanspruch für TZ
Leider macht das bei uns 2 Tage weniger aus, wenn die MA keine zusätzlichen Dienste machen sollten. :-(
28.11.2007 um 10:56 Uhr
Hallo, ihr sollt 9 h/Monat weniger arbeiten, verteilt sich das auf alle Arbeitstage oder fällt ein Arbeitstag am Stück weg? Das ist das Entscheidende. Wenn die Zahl der Arbeitstage gleich bleibt, bleibt auch der Urlaub gleich. Denn eine Teilzeitkraft, die eine 5-Tage-Woche macht, hat genau so viel Urlaubstage, wie eine Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen. Gruß nachtradler
28.11.2007 um 14:39 Uhr
28.11.2007 um 18:58 Uhr
Hallo Nachtradler,
die wöchentlichen Arbeitstage unterscheiden sich nicht auf Anhieb. Es sind über das ganze Jahr genommen 13,5 Tage weniger.
Aber halt komplette Tage und nicht einzelne Stunden auf die Tage verteilt. Bei meiner Rechnung kommen da 2 Tage weniger Urlaub bei raus. Da unsere MA aber ab April wieder zusätzliche Dienste schieben müssen und werden, erhöht sich der Urlaubsanspruch auch wieder. Im Endeffekt werden sie die 13,5 Tage wieder rausholen.
Die Reduzierung der Stunden bietet der AG an, weil er keine 173h im Monat garantieren kann, wie es vom TV gefordert wird. Aber in den Anhängen zu den Arbeitsverträgen werden nur Mindeststunden vereinbart, wodurch er die MA im Sommer, wenns bei uns wieder brummt, trotz allem zur tariflichen Arbeitsleistung heranziehen kann. Das ist also irgendiwe eine Regelung die für den AG in erster Linie von Vorteil ist, aber die Kollegen unterschreibens ja freiwillig....
28.11.2007 um 19:00 Uhr
@ Aristos,
dein Link war meine Infoquelle für die Berechnung... Daher bleibt der Urlaubsverlust anfänglich.
Danke :-)
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