Aussetzung der Gleitzeitregelung durch Einführung von Schichtdienst
Hallo an alle,
unser AG möchte für einzelne Abteilungen die Arbeitszeit verändern. Wir haben keinen Tarifvertrag, eine durch Betriebsvereinbarung geregelte Gleitzeit von derzeit Kernzeit 09:00 - 15 Uhr. Nun soll Schichtdienst eingeführt werden, der die Sicherstellung der Besetzung einzelner Abteilung bis 18 Uhr zur Folge hat. Die Mitarbeiter sollen sich nach einem Plan abwechseln. Ist das "so einfach" durchzusetzen? Welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zur Wehr zu setzen? Viele Grüße Lianne
Community-Antworten (7)
20.06.2015 um 11:23 Uhr
habt Ihr einen Betriebsrat? Der müsste mitbestimmen.
Ansonsten wäre zu prüfen, ob der Arbeitsvertrag überhaupt Schichtarbeit vorsieht.
20.06.2015 um 11:42 Uhr
Hallo, ja den haben wir schon, aber meine Befürchtung ist, daß die Betriebsvereinbarung vom BR abgesegnet wird. Im Vertrag steht kein Passus über Schichtarbeit. Mich ärgert daran, daß das nur für einzelne Abteilungen verändert wird und damit die Gleitzeit umgangen wird. Viele Grüße Lianna
20.06.2015 um 11:54 Uhr
Natürlich ist der erste Ansprechpartner der Betriebsrat - redet mit ihm - er ist ja in der Mitbestimmung und ohne dem o.k. des BR kann der AG nichts ändern. Nur wenn er Eure persönlichen Bedürfnisse kennt, kann er sie auch in den Verhandlungen berücksichtigen
Der AG muss aber auch die individualrechtliche Ebene - sprich den Arbeitsvertrag - beachten.
Da kommt es dann auf die genauen Formulierung an.
20.06.2015 um 14:31 Uhr
Ok, das werden wir dann mal versuchen. Allerdings habe ich wenig Hoffnung. Welche Möglichkeiten hat man als Einzelner, wenn der BR zugestimmt hat? Keine mehr? Viele Grüße Lianne
20.06.2015 um 18:44 Uhr
Das kommt dann darauf an. Es geht bei Dir ja nicht darum tatsächlich Schicht zu arbeiten, sondern nur um eine Verschiebung der Arbeitszeit - verbunden mit der Aufhebung der bisherigen Gleitrahmen - oder?
Der BR hat ja auch auf einige Dinge zu achten, wie z.B. "dass die Arbeitnehmer nach Recht und Billigkeit behandelt werden" (§ 75 BetrVG) -oder der BR hat auch die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bei seinem wirken zu berücksichtigen (§ 80.1.2b BetrVG).
Da muss man ggf. auch schon mal Betriebsräte daran erinnern.
Möglchkeiten des Einzelnen, wenn der BR nicht die gewünschte Haltung einnimmt:
- Beschwerde einreichen
- Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen
20.06.2015 um 20:12 Uhr
Ja, es wird zwar Einführung Schicht genannt, aber es geht darum, daß unsere Abteilung künftig bis 18 Uhr besetzt sein muß und somit den bisherigen Gleitzeitrahmen so nicht mehr nutzen kann. In unserer Abteilung sind wir 5 Leute, theoretisch wäre einmal die Woche jemand dran. Das klingt, wenn man es so formuliert natürlich machbar, aber ständig ist bei uns jemand krank oder in Urlaub oder sonstwo. Auf die verbleibenden Kollegen käme dann diese Mehrbelastung zu, und zwar nicht nur phasenweise wegen erhöhter Auftragseingänge, sondern generell. Ein paar Kollegen wohnen "um die Ecke", wir haben aber auch einige Leute dabei, die einen längeren Weg zur Arbeit haben. Danke für die Infos, da werden wir wohl noch einiges an Gesprächsbedarf haben. Viele Grüße Lianne
04.07.2015 um 14:54 Uhr
Es gibt nun noch eine zusätzliche Entwicklung. Der BR ist mit dem AG in Verhandlung wegen der künftigen Besetzung der Abteilung bis 18 Uhr. Noch gibt es keine neue BV, aber der BR hat schon signalisiert, daß das nur eine Frage der Zeit sein wird. Eine Kollegin in dieser Abteilung wollte eigentlich spätestens ab Januar die Arbeitszeit verkürzen auf 80-90 %. Sie hat das noch nicht beantragt, wollte das eigentlich im Herbst angehen. Nun hat sie nicht vor, nur an nachmittagen zu arbeiten, sondern sie möchte die Arbeitszeit auf 6 Stunden pro Tag verringern und während der Kernzeit anwesend sein. Wenn der AG überhaupt dem Antrag auf Teilzeit zustimmt, wie ist dann die Rechtslage, kann der AG sie dazu verdonnern, daß sie diesen neuen Schichtdienst auch mit abdeckt? Viele Grüße Lianne
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