Erstellt am 19.06.2015 um 07:14 Uhr von waldschreier
Urlaub= Mitbestimmung!!
Ohne eure Zustimmung keine Urlaubssperre, ganz einfach!
lasst euch den Grund dafür genau aufzeigen.
Wenn ihr keinen Bedarf erkennt. LEHNT AB!!
Erstellt am 19.06.2015 um 10:49 Uhr von Pickel
Anders als der Waldschreier behauptet, scheint mir das überhaupt kein Fall für die Mitbestimmung zu sein.
Du schreibst, dass in einer Abteilung bestimmte Personen über Weihnachten keinen Urlaub bekommen können, da dann Reiniungsarbeiten anstehen.
Der AG wird niemals alle Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub schicken müssen, wenn in der Zeit Arbeiten vorliegen. Das ist dann ganz sicher noch keine Urlaubssperre sondern schlicht die Basis ganz normaler Urlaubsgrundsätze und Vertreterregelungen.
Erstellt am 19.06.2015 um 18:50 Uhr von Globus
@Pickel - so langsam nervst du...
Kennst du (und hast du das gelernte auch verinnerlicht) § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG?
ach, sorry, den Abs 2 solltest du auch lesen....
Erstellt am 19.06.2015 um 20:26 Uhr von Nomad
Der Sinn dahinter ist die Unzufriedenheit aus dem Vorjahr. Zum Verständnis, gegen meine Empfehlung hat der Abteilungsleiter Anlagen bestimmten Schichten zugewiesen. Damit erzwingt man aber die Ignoranz der andern. Zeitgleich besteht man darauf den Jahresurlaub bis zum 31.12. nehmen zu müssen. Das führt widerherum dazu, dass dann kurz vor Weihnachten nicht mehr alle da sind und daher wagen teilweise nur zwei Leute von 14 da und die sagten dann zu Recht, das ist nicht zu schaffen. Die angekündigte Sperre ist also eigentlich durch sein Fehlverhalten "notwendig". Leider haben sechs meiner BR Kollegen kein Problem damit und das finde ich noch viel schlimmer. Ich würde gern wissen ob man das blockieren kann, da eher mit scheinkrankmeldungen zu rechnen ist, die auch wieder zu etwas führen werden.
Erstellt am 19.06.2015 um 20:53 Uhr von Globus
Blockieren je nach Betrieb, eventuell nciht - beispiel: ihr seid ein Betrieb, der Spielzeug verkauft - gerade zur Weihnachtszeit, wird der BR ein Urlaubsverbot nichts entgegen zu setzen haben... den § habe ich benannt... eigentlich ist der eindeutig....
Erstellt am 20.06.2015 um 12:44 Uhr von PeterPaula
Ich denke mal nicht das alle Eure AN ausgerechnet zu Weihnachten Urlaub haben wollen und eingereicht haben. Offensichtlich handelt es sich hier auch um die Organisation des Betriebes Eures AG. Aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen, um diese scheint es mir bei einem halben Jahr Vorlaufzeit nicht zu gehen, könnte ich mir eine Urlaubssperre MAL vorstellen. Waren die Arbeiten vorhersehbar und der AG hat nicht gehandelt, selber Schuld. Urlaub bzw. wann dieser genommen werden darf, bestimmt nicht der AG, er hat sich mir seinen AN zu den Urlaubswünschen zu beraten. Somit wäre hier denkbar, auch wenn ich eigentlich kein Freund von LAN bin, das der AG zu diesen Zeiten dann eben LAN einstellt. Das Organisationsrisiko, weil dem AG diese zusätzlichen Kosten wohl nicht schmecken, auf die AN abzuwälzen, geht schon mal garnicht ;-)
Aus diesem Grund wäre ich eher bei @Globus seine Meinung, würde allerdings noch den § 87 Abs 1 Nr 13 BetrVG hinzunehmen wollen, da es sich hier offenbar um Gruppenarbeit handelt ;-)
Erstellt am 20.06.2015 um 18:43 Uhr von Hoppel
@ Nomad
Ich stelle mir ja zuallererst die Frage, mit was für Reinigungsarbeiten ein Teil dieser KollegInnen beschäftigt werden soll.
Dann stellt sich die Frage, ob diese Reinigungsarbeiten überhaupt zu den arbeitsvertraglichen Pflichten dieser KollegInnen gehört.
Als nächstes frage ich mich, ob bzw. wie sich diese Reinigungsarbeiten auf den Betriebsablauf auswirken. Ob z.B. Maschinen still stehen müssten und sich die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr anbietet, weil sich in diesem Zeitraum ein Stillstand nicht bzw. nur gering auswirkt.
Dazu solltest Du Dich erstmal äußern!