Erstellt am 18.06.2015 um 09:41 Uhr von moreno
Habt Ihr Euch mal mit dem Thema ,,Überlastungsanzeige'' beschäftigt?
Erstellt am 18.06.2015 um 10:39 Uhr von Achja
Da habe ich soeben recherchiert und denke, dass das eine gute Lösung ist. Habe für morgen eien Termin beim Pflegedienst, sie brauchen dringend Hilfe. Aber bis wann muss ein AG Abhilfe schaffen und wenn nicht, was gibt es weiter für Rechtsmittel?
Danke
Erstellt am 18.06.2015 um 10:48 Uhr von Lotte
Hallo Achja,
es gibt Rahmenverträge mit den Kostenträgern, in denen in einigen Bundesländern auch Personalschlüssel festgelegt sind.
Schau mal hier: http://gesundheitspolitik.verdi.de/++file++54ff0ac9aa698e063a0015d8/download/0709_Broschuere_Personalbemessung-2009.pdf
Ihr könnt natürlich auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit (Überstunden) in die Waagschale werfen ;-)
LG Lotte
Erstellt am 18.06.2015 um 10:50 Uhr von moreno
Als erstes würde ich als Betriebsrat so reagieren das ich dem AG mitteile das wir von dieser Überlastungsanzeige wissen und wie er jetzt Abhilfe schaffen will. Eine weitere Möglichkeit wäre das die betroffenen Arbeitnehmer von ihrem Beschwerderecht (85 BetrVG) beim Betriebsrat Gebrauch machen. Dann seid Ihr auch ganz offiziell mit im Boot.
Erstellt am 18.06.2015 um 11:52 Uhr von Coolidge
ein sehr komplexes Thema, bei dem es keine einfachen Lösungen gibt. das Kollegen und Kolleginnen in der Pflege auf dem Zahnfleisch gehen ist sicherlich kein Einzelfall, sondern eher die Regel.
Einige gute Ansätze wurden schon genannt.
Überlastungsanzeige: Schön und gut, ist auch wichtig bei entsprechenden Verhältnissen eine auszufüllen. Dient aber leider in erster Linie nur der Entlastung der Mitarbeiter, d.h. bei eventuell vorfallenden Pflegefehlern kann auf die problematische Gesamtsituation hingewiesen werden, was schon so manchem betroffenen Mitarbeiter den Arsch gerettet hat. Der Arbeitgeber wird in der Überlastungsanzeige zwar aufgefordert für Abhilfe zu schaffen, meistens werden sie jedoch ignoriert. In vielen Einrichtungen gibt es schon standardisierte Antwortschreiben. Trotzdem wichtig, um den schwarzen Peter abzugeben.
Also: Rahmenvertrag besorgen, ausgehandelten Personalschlüssel berechnen und kontrollieren. Kontrollieren ob Stellen korrekt Nachbesetzt werden (z.B. bei Langzeitkrank). Und vor allen Dingen: Zustimmung zu Dienstplänen verweigern, sofern diese Überstunden aufweisen. Und falls diese dann trotzdem angewandt werden, den Weg auch zu Ende gehen.
Gremium bitte entsprechend schulen, falls noch nicht geschehen.
Erstellt am 29.08.2022 um 19:21 Uhr von LangeLotte
Hallo zusammen
Ich bin krank geschrieben und meine Chefin fragte ob ich in ein paar Tagen einspringen könnte... Ist das zulässig?
Erstellt am 30.08.2022 um 07:06 Uhr von xyz68
Fragen kann man vieles, aber wenn du arbeitsunfähig bist, dann bist du es und solltest auch nein sagen.
Das solch eine Frage schlechter Stil ist und nicht gestellt werden sollte, hindert leider nicht daran, diese zu stellen.
Falls du dich aber wieder gesund fühlen solltest, kannst du natürlich vor Ende der AU-Bescheinigung auch wieder arbeiten. Du solltest dich aber nicht genötigt fühlen, dies zu tun.