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personalnotstand im Pflegeheim

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Achja
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wo finde ich Regelungen zum Pflegedienst? Bei uns kriechen die MA im Pflegebereich auf dem Zahnfleisch, es werden immer mehr Patienten und Personal wird nicht eingestellt. Das ist auch Neuland für unsere Geschäftsleitung. Personalmangel wurde bereits beim Boss angezeigt aber ignoriert mit der Ansage:" Das muss gehen, Zahlen müssen stimmen." Nun hat der Pflegedienst sich an uns gewandt mit der Bitte um ein Gespräch mit BR-Unterstützung. Aber es fehlen uns die gesetzlichen Argumente. Kann Jemand helfen? Danke!

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Community-Antworten (7)

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Coolidge Akzeptiert

18.06.2015 um 13:52 Uhr

ein sehr komplexes Thema, bei dem es keine einfachen Lösungen gibt. das Kollegen und Kolleginnen in der Pflege auf dem Zahnfleisch gehen ist sicherlich kein Einzelfall, sondern eher die Regel. Einige gute Ansätze wurden schon genannt.

Überlastungsanzeige: Schön und gut, ist auch wichtig bei entsprechenden Verhältnissen eine auszufüllen. Dient aber leider in erster Linie nur der Entlastung der Mitarbeiter, d.h. bei eventuell vorfallenden Pflegefehlern kann auf die problematische Gesamtsituation hingewiesen werden, was schon so manchem betroffenen Mitarbeiter den Arsch gerettet hat. Der Arbeitgeber wird in der Überlastungsanzeige zwar aufgefordert für Abhilfe zu schaffen, meistens werden sie jedoch ignoriert. In vielen Einrichtungen gibt es schon standardisierte Antwortschreiben. Trotzdem wichtig, um den schwarzen Peter abzugeben.

Also: Rahmenvertrag besorgen, ausgehandelten Personalschlüssel berechnen und kontrollieren. Kontrollieren ob Stellen korrekt Nachbesetzt werden (z.B. bei Langzeitkrank). Und vor allen Dingen: Zustimmung zu Dienstplänen verweigern, sofern diese Überstunden aufweisen. Und falls diese dann trotzdem angewandt werden, den Weg auch zu Ende gehen.

Gremium bitte entsprechend schulen, falls noch nicht geschehen.

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Moreno

18.06.2015 um 11:41 Uhr

Habt Ihr Euch mal mit dem Thema ,,Überlastungsanzeige'' beschäftigt?

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Achja

18.06.2015 um 12:39 Uhr

Da habe ich soeben recherchiert und denke, dass das eine gute Lösung ist. Habe für morgen eien Termin beim Pflegedienst, sie brauchen dringend Hilfe. Aber bis wann muss ein AG Abhilfe schaffen und wenn nicht, was gibt es weiter für Rechtsmittel? Danke

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Lotte

18.06.2015 um 12:48 Uhr

Hallo Achja, es gibt Rahmenverträge mit den Kostenträgern, in denen in einigen Bundesländern auch Personalschlüssel festgelegt sind. Schau mal hier: http://gesundheitspolitik.verdi.de/++file++54ff0ac9aa698e063a0015d8/download/0709_Broschuere_Personalbemessung-2009.pdf

Ihr könnt natürlich auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit (Überstunden) in die Waagschale werfen ;-) LG Lotte

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Moreno

18.06.2015 um 12:50 Uhr

Als erstes würde ich als Betriebsrat so reagieren das ich dem AG mitteile das wir von dieser Überlastungsanzeige wissen und wie er jetzt Abhilfe schaffen will. Eine weitere Möglichkeit wäre das die betroffenen Arbeitnehmer von ihrem Beschwerderecht (85 BetrVG) beim Betriebsrat Gebrauch machen. Dann seid Ihr auch ganz offiziell mit im Boot.

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LangeLotte

29.08.2022 um 21:21 Uhr

Hallo zusammen Ich bin krank geschrieben und meine Chefin fragte ob ich in ein paar Tagen einspringen könnte... Ist das zulässig?

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XYZ68

30.08.2022 um 09:06 Uhr

Fragen kann man vieles, aber wenn du arbeitsunfähig bist, dann bist du es und solltest auch nein sagen.

Das solch eine Frage schlechter Stil ist und nicht gestellt werden sollte, hindert leider nicht daran, diese zu stellen.

Falls du dich aber wieder gesund fühlen solltest, kannst du natürlich vor Ende der AU-Bescheinigung auch wieder arbeiten. Du solltest dich aber nicht genötigt fühlen, dies zu tun.

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