Kostenerstattung durch Arbeitgeber
Muss der Arbeitgeber meine Reisekosten übernehmen, wenn ich statt FREI einspringen muss, der Personalnotstand? Laut Dienstplan hätte ich 4 Tage frei gehabt. Ich habe einen Städttripp geplant und musste dann am 3. Tag schon wieder arbeiten. Das Zugticket musste ich daher umbuchen und konnte nicht storniert werden. Es war kein offizieller Urlaub, sondern zwischen den Schichten ein Ausgleichsfrei.
Community-Antworten (2)
19.11.2021 um 09:55 Uhr
Wer hat die Dienstplanänderung genehmigt? Gibt es dazu Regeln bei euch (BV oder ähnliches?). Oder ahst du beim Anruf des Arbeitgebers einfach zugesagt?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber keine Kosten übernehmen. Das wäre deine "Verhandlungsmasse" für die Zustimmung gewesen. nach dem Motto "Hör mal Chef, ich springe gerne ein wenn Not am Mann ist. Ich bin aber nicht am Ort, müsste mein Zugticket umbuchen und hab auch noch sonstige Kosten. Für nen Hunderter plus komme ich aber gerne!".
Ist ein Dienstplan veröffentlicht hat der Arbeitgeber (so es keine weitergehenden Regelungen wie z.B. eine BV gibt) sein Direktionsrecht ausgeübt. Will er den Dienstplan dann ändern benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats. Lag die vor?
19.11.2021 um 09:58 Uhr
Die Frage ist eher "Warum hast du nicht ablehnt? und / oder den AG gefragt ob er die Kosten übernimmt.
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