Hallo, ich habe eine Frage, die sicher oft in anderer Form gestellt wurde, ich versuche aber mal, etwas Klarheit zu bekommen.

Betrieb A ist ein Krankenhaus (2 Krankenhäuser), die Mutter mit 700 Mitarbeitern.

Betrieb B (Tochter von A) ist eine Servicegesellschaft, gleicher GF, reinigen das Krankenhaus, verpflegen die Patienten des Krankenhauses, sterilisieren die OP-Instrumente des Krankenhauses. Bei der durchgeführten BR-Wahl 2010 wurde ein gemeinsamer Betrieb festgestellt vom Wahlvorstand und so auch ein BR gewählt.

Betrieb C (Tochter von A) ist ein Altenpflegeheim und mehrere medizinische Versorgungszentren. Ein Pflegeheim sitzt auf dem Gelände von dem Krankenhaus. Das andere Pflegeheim sitzt etwa 20 km weit weg. Die MVZ´s sitzen verteilt in der Region, ein paar MVZ zwischen Krankenhaus und Pflegeheim, 2 MVZ auch abgetrennt im anderen Krankenhaus. Betrieb C besitzt einen eigenen Betriebsrat.

Der Geschäftsführer ist in Person die gleiche. Es gibt eine Personalabteilung, eine Finanzbuchhaltung.

Der Geschäftsführer teilte nun den Betriebsräten mit (am 06.01.2020), er hätte mit seinen 2 Geschäftsführerkollegen (in Natura die gleichen Personen) eine Führungsvereinbarung geschlossen, Personalabteilung und Finanzbuchhaltung wären auch für alle Betriebe zuständig. Wir wären also ein gemeinsamer Betrieb. Effektiv geändert hat sich nichts, weil alles seit Jahrzehnten schon so läuft. Der Betriebsrat von Betrieb C würde seine Mandatschaft am 29.02. verlieren, der BR vom Betrieb A und B würde im Rahmen des Übergangsmandates fortbestehen. Alle Betriebsvereinbarungen wären damit ab 01.03. ungültig.

Nach Rücksprache mit unserem Anwalt meinte er, wir sollten warten, was passiert und der BR des Betrieb C sollte seine Mitbestimmung ab 01.03. einfordern. Ich habe bei dieser Lösung ein schlechtes Bauchgefühl. Kann man im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung in irgendeiner Weise beantragen, festzustellen, dass es kein gemeinsamer Betrieb ist? Wie gesagt, organisatorisch ändert sich gar nichts. Wie verhalten wir uns am Besten, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden? Sollten wir schon jetzt einen Wahlvorstand gründen, obwohl es uns widerstrebt?