Hallo
unserer Problem ist ein wenig schwierig zu beschreiben.
Wir sind ein Konzern das in drei Unternehmen
1. Servicegesellschaft
2. Klinik
3. Pflegeheim mit ambulanten Pflegedienst untergliedert ist.
Wir haben 2 Betriebsratsgremien.
Jetzt bei der aktl. BR-Wahl hat uns der Klinik-BR mitgeteilt, dass die Angestellten vom Pflegeheim nicht mitwählen dürfen sondern nur bei der BR-Wahl der Servicegesellschaft, weil sie nur durch diese entliehen sind.
Ist für die Angestellten auch kein Problem, nur stellt sich uns jetzt die Frage, darf sich dann der Klinik-BR in die Angelegenheit sprich Dienstplankürzel etc. im Pflegeheim einmischen oder ist dann ausschließlich der Service-BR- zuständig.
Ich hoffe, dass es einigermaßen klar verständlich ist freue mich über Antworten, die mir in diesem echt speziellen Fall weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Nicky

Hallo
erstmal vielen Dank für die Antworten,
zur Klärung einiger Fragen, ich bin Mitglied vom Service-BR.
Leider wurde erst durch die anstehende BR-Wahl und die damit verbundene Aussage des Klinik-BR dass diese AN nicht wählen dürfen die ganze Misere öffentlich. Aber um weitere Missverständnisse vorzubeugen, möchten wir konkret handeln und deshalb aber uns auf sicheren Boden bewegen. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Br`s ist nicht so ganz einfach. Jedoch wollen jetzt die AN eine konkrete Aussage von unserer Seite, wer für sie zuständig ist und selbstverständlich möchten wir das Problem kurzfristig lösen.
Gruß
@nicoline
das ist ja gerade das Problem, bis dato wusste ja niemand, dass wahrscheinlich der Klinik-BR nicht zuständig ist. Uns wäre sehr geholfen, wenn das mit rechtlichen Hintergrund geklärt wäre.