BR-Zuständigkeit
Hallo unserer Problem ist ein wenig schwierig zu beschreiben. Wir sind ein Konzern das in drei Unternehmen
- Servicegesellschaft
- Klinik
- Pflegeheim mit ambulanten Pflegedienst untergliedert ist. Wir haben 2 Betriebsratsgremien. Jetzt bei der aktl. BR-Wahl hat uns der Klinik-BR mitgeteilt, dass die Angestellten vom Pflegeheim nicht mitwählen dürfen sondern nur bei der BR-Wahl der Servicegesellschaft, weil sie nur durch diese entliehen sind. Ist für die Angestellten auch kein Problem, nur stellt sich uns jetzt die Frage, darf sich dann der Klinik-BR in die Angelegenheit sprich Dienstplankürzel etc. im Pflegeheim einmischen oder ist dann ausschließlich der Service-BR- zuständig. Ich hoffe, dass es einigermaßen klar verständlich ist freue mich über Antworten, die mir in diesem echt speziellen Fall weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus Gruß Nicky
Hallo erstmal vielen Dank für die Antworten, zur Klärung einiger Fragen, ich bin Mitglied vom Service-BR. Leider wurde erst durch die anstehende BR-Wahl und die damit verbundene Aussage des Klinik-BR dass diese AN nicht wählen dürfen die ganze Misere öffentlich. Aber um weitere Missverständnisse vorzubeugen, möchten wir konkret handeln und deshalb aber uns auf sicheren Boden bewegen. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Br`s ist nicht so ganz einfach. Jedoch wollen jetzt die AN eine konkrete Aussage von unserer Seite, wer für sie zuständig ist und selbstverständlich möchten wir das Problem kurzfristig lösen. Gruß @nicoline das ist ja gerade das Problem, bis dato wusste ja niemand, dass wahrscheinlich der Klinik-BR nicht zuständig ist. Uns wäre sehr geholfen, wenn das mit rechtlichen Hintergrund geklärt wäre.
Community-Antworten (9)
31.03.2014 um 18:03 Uhr
Es ist der Betriebsrat zuständig, den ihr gewählt habt. Also wäre das der Service-BR. Der andere BR hat überhaupt nichts mehr mitzureden bei euch. Er muss nicht gefragt werden und niemand muss ihm irgendetwas berichten.
31.03.2014 um 19:09 Uhr
Ich habe meine Zweifel, ob denn die einzelnen "Unternehmen" nicht eigentlich ein Betrieb darstellen und durch einen BR zu vertreten sind (siehe auch § 1 BetrVG). Aber das habt Ihr ja sicherlich damals geprüft.
Wer bist Du eigentlich in der Fragestellung? Der Klinik-BR? Oder Mitarbeiter im Pflegeheim? Wer ist gemeint mit ".... hat uns der Klinik-BR mitgeteilt, dass...."
31.03.2014 um 21:56 Uhr
schneider, Ohne über die näheren Umstände genauer Bescheid zu wissen, kann man dazu eigentlich nicht wirklich etwas annähernd Verbindliches sagen. So wie ich es verstehe, wird das Personal, welches im Pflegeheim und der amb. Pflege arbeitet, über die Servicegesellschaft eingestellt und an das Pflegeheim und den Pflegedienst verliehen. Wenn das so ist, haben die in der Servicegesellschaft Angestellten passives und aktives Wahlrecht in der Servicegesellschaft und aktives Wahlrecht im Pflegeheim und amb. Pflegedienst, so denn dort ein BR gewählt werden würde! Da hat und hatte der Klinik BR dann eigentlich nie etwas zu melden, es sei denn, dass es einen Tarifvertrag nach § 3 BetrVG gibt, der etwas anderes regelt. Wie gesagt, ohne die Schilderung näherer Umstände keine gute Antwort möglich. Vielleicht kannst Du näheres beschreiben
31.03.2014 um 23:02 Uhr
So, nun zum zweiten Teil der Frage:
nur stellt sich uns jetzt die Frage, darf sich dann der Klinik-BR in die Angelegenheit sprich Dienstplankürzel etc. im Pflegeheim einmischen oder ist dann ausschließlich der Service-BR- zuständig.
Wenn es so ist, wie ich oben vermutet habe, frage ich mich, wieso der BR der Servicegesellschaft ein Mitspracherecht beim Dienstplan des Pflegeheims haben sollte, denn die Servicegesellschaft verleiht ja an das Pflegeheim, oder? Und ich frage mich weiterhin, warum das Pflegeheim keinen BR hat? Und dann frage ich mich noch, wieso der BR der Klinik jemals etwas mit dem Pflegeheim zu tun hatte und jetzt plötzlich angeblich nicht mehr?
31.03.2014 um 23:26 Uhr
schneider, bitte nicht in deiner Ursprungsfrage antworten, das verwirrt und man findet die Antwort so schlecht, geh einfach auf neue Antwort, nicht auf Antwort bearbeiten!
31.03.2014 um 23:40 Uhr
schneider, Leider wurde erst durch die anstehende BR-Wahl und die damit verbundene Aussage des Klinik-BR dass diese AN nicht wählen dürfen die ganze Misere öffentlich. Fragt doch zuerst mal den Klinik BR auf welcher rechtlichen Grundlage er bisher für das Pflegeheim mitbestimmt hat und auf welcher Rechtsgrundlage er jetzt anders handelt, das könnte euch ja evtl. ein Stück weiterbringen
Wirklich rechtssicher antworten und helfen kann euch da wohl nur ein Fachanwalt.
31.03.2014 um 23:48 Uhr
Hallo vielen Dank für die schnellen Antworten. Morgen werde ich wegen der rechtlichen Grundlagen nachfragen beim Klinik-BR nachfragen und mal schauen, was dann raus kommt. Aber es hat mir trotzdem weitergeholfen. Gruß
03.04.2014 um 20:23 Uhr
Hallo schneider, gibt's was Neues? Würde mich sehr interessieren.
03.04.2014 um 22:41 Uhr
Hallo nicoline ja, jetzt hat sich geklärt, dass der Klinik-Br keine rechtliche Grundlagen hat für die Zuständigkeit, und wir unsere AN wieder nach dem alten Muster arbeiten lassen können. Leider ist das Verhältnis natürlich noch mehr gespalten, aber das muss einfach mal am runden Tisch geklärt werden. Grundsätzlich muss nach dem TvöD von den Richtlinien gearbeitet werden, jedoch können die Einsatzzeiten bzw. die Dienstpläne nach den üblichen Gesetzesvorschriften, die auch vom MDK und der Heimaufsicht in diesem speziellem Fall abgesegnet wurden gearbeitet werden. Vielen Dank für die Nachfrage. Grüße
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