Angenommen es gibt eine Kündigung zum Ende der Probezeit von sechs Monaten.
Im Arbeitsvertrag ist ein freiwilliges zusätzliches Urlaubsgeld vereinbart worden.
Bedingungen an die Auszahlung sind nicht geknüpft.
Die Zahlung sollte im November des Jahres erfolgen.
Es gilt für diese Klausel im Arbeitsvertrag kein Tarifvertrag.

Ein Urlaubsanspruch ist für sechs Monate entstanden.

Gibt es einen Anspruch auf das 13. Gehalt als Urlaubsgeld?
Voll oder teilweise?