Frage zum Urlaubsgeld
Angenommen es gibt eine Kündigung zum Ende der Probezeit von sechs Monaten. Im Arbeitsvertrag ist ein freiwilliges zusätzliches Urlaubsgeld vereinbart worden. Bedingungen an die Auszahlung sind nicht geknüpft. Die Zahlung sollte im November des Jahres erfolgen. Es gilt für diese Klausel im Arbeitsvertrag kein Tarifvertrag.
Ein Urlaubsanspruch ist für sechs Monate entstanden.
Gibt es einen Anspruch auf das 13. Gehalt als Urlaubsgeld? Voll oder teilweise?
Community-Antworten (3)
17.06.2015 um 23:02 Uhr
Wohl den falschen Nicknamen gewählt oder?
Was ein Bundesurlaubsgesetz ist, sollte in einer halbwegs brauchbaren Enzyklopädie doch zu finden sein. Hier wäre der Paragraf 5 ein recht interessanter Zeitgenosse und bestimmt willig, hier auch zu helfen.
Was ein vertraglicher Anspruch ist, sicher auch.
Und wenn sich was über den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz finden lässt, dürfte sich auch die Frage mit dem 13. Monatsgehalt erübrigen.
Wenn man dann schon einmal die Innereien durchforstet, kann man ja mal schauen, ob sich dort auch etwas über „Abgeltung“ finden lässt.
Tja, und wenn sich das alles nicht in einer Enzyklopädie finden lässt, ist sie wohl zu dünn und hat den Namen nicht verdient.
18.06.2015 um 00:02 Uhr
@Melissa Freundlichkeit ist dir wohl ein Fremdwort?
18.06.2015 um 00:15 Uhr
@ Melissa
Mit scheint, dass Du die Fragestellung nicht verstanden hast ... Das BUrlG hilft hier überhaupt NICHT weiter und somit auch keine Abhandlungen bzgl. einer Abgeltung ... von was überhaupt?
@ Lexipedia
Wenn es der AG versäumt hat, die Zahlung von Urlaubsgeld an bestimmte, zulässige Bedingungen zu knüpfen, muss er sich diesen Mangel zurechnen lassen. Aber auch mir stellt sich die Frage, was ein freiwilliges Urlaubsgeld mit einem 13. Monatsgehalt zu tun haben soll. Das sind doch zwei völlig unterschiedliche paar Schuh. Und ein 13. Monatsgehalt muss auch nicht zwingend im November gezahlt werden ...
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