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Krank zur Arbeitsstätte zitiert.

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Daddy
Jan 2018 bearbeitet

Moin liebe Kollegen, wir haben aktuell folgendes Problem. Ein Kollege von uns hatte einen Arbeitsunfall und läuft aktuell auf Krücken. Dieser war nun am Wochenende auf einem Geburtstag eingeladen und ist auf Krücken auch hingegangen. Für mich soweit alles okay, da es jetzt nicht seiner Genesung widerspricht. Dieser "Vorfall" wurde unserem Vorgesetzten gesteckt. Dieser hat jetzt besagten Kollegen zur Arbeit bestellt um ein Mitarbeitergespräch zu führen, während die Krankschreibung weiter läuft und der Kollege weiterhin Krücken hat. Muss dieser Kollege jetzt zum Gespräch erscheinen? Meiner Auffassung nicht, aber wie seht ihr das, bzw ist das rechtlich geregelt?

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Community-Antworten (7)

W
wölfchen

17.06.2015 um 10:39 Uhr

. . . ob mit, oder ohne Krücken - wenn ich arbeitsunfähig bin, unterstehe ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers . . .

D
Daddy

17.06.2015 um 11:10 Uhr

Und wo ist das rechtlich festgehalten, dass es so ist? Wenn ich zu diesem Thema Google bemühe, gibt's Aussagen, dass man hin muss. Zumindest wenn man nicht bettlägerig wäre. Andere sagen wie du, nein man muss nicht dort hingehen.

G
Globus

17.06.2015 um 18:02 Uhr

diese Frage hat mehrere Seiten die man in der Tat beleuchten muss...

Ob das jetzt statthaft ist, oder nciht, ist erstmal irrelevant - zwingen kann der AG den AN aber nciht, da ihm die Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht zumutbar ist - §616 BGB ist hier denke ich einschlägig...

Aber so kompliziert würde ich es nciht machen, da das ja alles in das Individualrecht fällt... Ihr seid BR, also müßt ihr zusehen, dass ihr ins kollektive kommt...

Und was "Mitarbeitergespräche an geht, habt ihr diese... also untersagt ihr dem Arbeitgeber eine solche Maßnahme...

Ihr solltet ihm mitteilen, dass ihr in der Angelegenheit ein MBR habt, und die Durchführung einer solchen Maßnahme ohne euer MBR nicht rechtsgültig und somit zurückzunehmen ist... (schon das hinzitieren...)

das ist das einfachste und ihr habt dabei alle Fäden in der Hand - ihr könntet theoretisch sogar eine einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme beim ArbG beantragen...

P
Pickel

18.06.2015 um 01:21 Uhr

Globus, das ist Quatsch mit der Mitbestimmung beim Gespräch. Das ist ein Gespräch zwischen ag und an beruhend auf einem Sonderfall. Kein br kann untersagen, dass der AG den AN zum Gespräch bittet, um im Raum stehende Widersprüche zu klären.

Auch ist der Besuch des Geburtstags evtl. Nicht korrekt gewesen. Je nach Art und Stadium der Verletzung kann ein Tag auf Krücken nämlich der Genesung durchaus hinderlich sein.

D
Dezibel

18.06.2015 um 09:30 Uhr

Den Tag auf Krücken hat er sowieso, ob beim Geburtstag, oder zu hause! Beim Geburtstag hat er aber sicher den Ehrensessel bekommen, (er darf sich ja nicht anstrengen) und wurde rundum bedient (er darf sich ja nicht anstrengen), alle waren nett und haben ihm jeden Wunsch von den Augen abgelesen (er darf sich ja nicht anstrengen) ... Und zu Hause hätte er alles selbst machen müssen.

Ist es nicht so?

P
Pickel

18.06.2015 um 11:29 Uhr

Dezibel... hier hat ihn jemand angeschwärzt. Da bringt es wenig, Realitäten zu verklären.

Wenn es halbwegs so war wie beschrieben, dazu keine weite eigene Anreise, wird er damit durchkommen.

Wenn es die Gartenstehparty war wirds haarig. Aber das ist ja nicht das Thema hier.

G
Globus

18.06.2015 um 20:02 Uhr

@Pickel - nein, durchaus würde ich das immer so argumentieren, und komme wisse damit durch...

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