Hallo,

ich schlage mich mit der Frage herum, wie ich 2 MA in unserer Firma i S d. BetrVG behandeln soll.

Die Struktur ist so:

Es gibt eine GmbH mit 3 Kliniken und 1 Verwaltungssitz (=Geschäftsführung).
Der Verwaltungssitz ist in Stuttgart. Dort arbeiten 3 angestellte AN, d.h. ihre Arbeitsstätte=Büro ist in Stuttgart. Hier gibt es keinen BR.
Die 3 Kliniken sind im Bundesgebiet verteilt, je mehrere 100 km vom Verwaltungssitz entfernt. In den Kliniken gibt es je 1 örtlichen BR.
Darüber hinaus gibt es einen GBR.

In einer der Kliniken sitzen 2 angestellte AN, die durch Umstrukturierungsmaßnahmen nun nicht mehr dem örtlichen Verwaltungsdirektor unterstehen, sondern fachlich und disziplinarisch dem Verwaltungssitz in Stuttgart, sprich dem Geschäftsführer, unterstellt wurden. Die Arbeitsstätte ist aber weiterhin die 100e km entfernte Klinik.

Meine Frage:
Zu welchem Betriebsrat gehören diese 2 MA?
Bzw.: Müßte, wenn diese MA betriebsverfassungsrechtlich dem Verwaltungssitz in Stuttgart zugeordnet werden müßten, im Verwaltungssitz Stuttgart ein örtlicher BR gegründet werden? Dort wären dann ja 5 AN angestellt.
Oder richtet sich das Ganze nach der örtlichen Zugehörigkeit, also der Arbeitsstätte?

Bin hier für jede Hilfe dankbar!!
Vielen Dank.

Grüße
Linus