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Mitarbeiterbefragung als Masterarbeit Mitbestimmungspflichtig?

M
MucMB
Dez 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

MA aus der Personalabteilung schreibt seine Masterarbeit. Und möchte jetzt eine Mitarbeiterbefragung machen. Hier muss der GBR (oder doch der jeweils örtliche BR) im Rahmen von §94 BetrVG zustimmen? Und er darf es nur im Rahmen der Masterarbeiter verwenden?

Danke schon mal vorab

MucMB

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Community-Antworten (2)

C
celestro

21.12.2022 um 14:44 Uhr

Der BR ist bei einer solchen Befragung mMn in der Mitbestimmung, ja. Und wofür die "Antworten" verwendet werden (dürfen) ist Sache der Absprache zwischen AG und BR.

R
RudiRadeberger

21.12.2022 um 14:53 Uhr

Ist die Befragung freiwillig, anonym und eine personenbezogene Auswertung nicht möglich, ist der BR nicht in der Mitbestimmung.

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