Mitarbeiterbefragung als Masterarbeit Mitbestimmungspflichtig?
Hallo zusammen,
MA aus der Personalabteilung schreibt seine Masterarbeit. Und möchte jetzt eine Mitarbeiterbefragung machen. Hier muss der GBR (oder doch der jeweils örtliche BR) im Rahmen von §94 BetrVG zustimmen? Und er darf es nur im Rahmen der Masterarbeiter verwenden?
Danke schon mal vorab
MucMB
Community-Antworten (2)
21.12.2022 um 14:44 Uhr
Der BR ist bei einer solchen Befragung mMn in der Mitbestimmung, ja. Und wofür die "Antworten" verwendet werden (dürfen) ist Sache der Absprache zwischen AG und BR.
21.12.2022 um 14:53 Uhr
Ist die Befragung freiwillig, anonym und eine personenbezogene Auswertung nicht möglich, ist der BR nicht in der Mitbestimmung.
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