Hallo zusammen,

MA aus der Personalabteilung schreibt seine Masterarbeit. Und möchte jetzt eine Mitarbeiterbefragung machen. Hier muss der GBR (oder doch der jeweils örtliche BR) im Rahmen von §94 BetrVG zustimmen? Und er darf es nur im Rahmen der Masterarbeiter verwenden?

Danke schon mal vorab

MucMB