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Willkürliche Festgehälter

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Andybobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir gehören keinem Tarifvertrag an oä an. Wir sind dem tvöd "angelehnt" unser AG behauptet, jedem MA willkürlich sein Gehalt festzulegen zu können. Selbst bei gleichen Voraussetzungen des MA, (Qualifikation oder ohne). Ich glaube und hoffe, dass dies nicht stimmt. Denn in unserem Betrieb kommt immer mehr Frustration hervor. LG

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Community-Antworten (6)

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Dezibel

10.06.2015 um 00:18 Uhr

Naja, festlegen ... er hat das zu zahlen, was bei der Einstellung vereinbart wurde oder später mal erhöht wurde. Und das steht eigentlich im Arbeitsvertrag. Willkürlich kann er da gar nichts machen.

A
Andybobbes

10.06.2015 um 00:40 Uhr

Aussage des AG "ich habe freien Spielraum was das Gehalt angeht" wir sehen dies natürlich nicht so. Wenn es ein höheres Gehalt gibt, sollten die anderen dem nach angepasst werden. Günstigkeitsprinzip?!

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AbisZ

10.06.2015 um 07:14 Uhr

Das ganze Thema ist ein konkreter Fall für die zuständige Gewerkschaft. Auf zum Tarifvertrag!

G
gironimo

10.06.2015 um 09:56 Uhr

Mehr als Tarif kann der AG immer zahlen. Und der BR ist bei der absoluten Entgelthöhe außen vor (§ 77 Abs. 3 BetrVG).

Natürlich kann der BR Überzeugungsarbeit leisten - mehr aber auch nicht. Erkennt ein AN individuelle Rechtsansprüche, muss er sie auch selbst durchsetzen - die Gewerkschaft wäre da schon der richtige Partner.

A
Andybobbes

10.06.2015 um 10:17 Uhr

Okay, ja es wären individuelle Rechtsansprüche. Wir haben schon einen Beschluss gefasst das wir Hilfe eines Rechtsanwalts annehmen müssen. Denn es gibt noch mehr Themen, wo einfach keine Vertrauensvolle zusammen Arbeit möglich ist.

P
Pickel

10.06.2015 um 11:42 Uhr

Nein, es sind auch keine individuellen Rechtsansprüche, die vor Gericht einklagbar wären. Selbst wenn Leistung und Person 100 % identisch WÄREN, hat der AG jedes Recht, ihnen unterschiedliche Gehälter anzubieten. Niemand ist gezwungen, den AV dann auch zu unterschreiben. Und auch das Günstigkeitsprinzip hat damit nichts zu tun.

Sofern der AG sich nicht vertraglich verpflichtet, gewisse einheitliche Regelungen einzuführen, kann er im Rahmen der Gesetze tatsächlich frei festlegen, wer was verdient.

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