Willkürliche Festgehälter
Hallo zusammen, wir gehören keinem Tarifvertrag an oä an. Wir sind dem tvöd "angelehnt" unser AG behauptet, jedem MA willkürlich sein Gehalt festzulegen zu können. Selbst bei gleichen Voraussetzungen des MA, (Qualifikation oder ohne). Ich glaube und hoffe, dass dies nicht stimmt. Denn in unserem Betrieb kommt immer mehr Frustration hervor. LG
Community-Antworten (6)
10.06.2015 um 00:18 Uhr
Naja, festlegen ... er hat das zu zahlen, was bei der Einstellung vereinbart wurde oder später mal erhöht wurde. Und das steht eigentlich im Arbeitsvertrag. Willkürlich kann er da gar nichts machen.
10.06.2015 um 00:40 Uhr
Aussage des AG "ich habe freien Spielraum was das Gehalt angeht" wir sehen dies natürlich nicht so. Wenn es ein höheres Gehalt gibt, sollten die anderen dem nach angepasst werden. Günstigkeitsprinzip?!
10.06.2015 um 07:14 Uhr
Das ganze Thema ist ein konkreter Fall für die zuständige Gewerkschaft. Auf zum Tarifvertrag!
10.06.2015 um 09:56 Uhr
Mehr als Tarif kann der AG immer zahlen. Und der BR ist bei der absoluten Entgelthöhe außen vor (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Natürlich kann der BR Überzeugungsarbeit leisten - mehr aber auch nicht. Erkennt ein AN individuelle Rechtsansprüche, muss er sie auch selbst durchsetzen - die Gewerkschaft wäre da schon der richtige Partner.
10.06.2015 um 10:17 Uhr
Okay, ja es wären individuelle Rechtsansprüche. Wir haben schon einen Beschluss gefasst das wir Hilfe eines Rechtsanwalts annehmen müssen. Denn es gibt noch mehr Themen, wo einfach keine Vertrauensvolle zusammen Arbeit möglich ist.
10.06.2015 um 11:42 Uhr
Nein, es sind auch keine individuellen Rechtsansprüche, die vor Gericht einklagbar wären. Selbst wenn Leistung und Person 100 % identisch WÄREN, hat der AG jedes Recht, ihnen unterschiedliche Gehälter anzubieten. Niemand ist gezwungen, den AV dann auch zu unterschreiben. Und auch das Günstigkeitsprinzip hat damit nichts zu tun.
Sofern der AG sich nicht vertraglich verpflichtet, gewisse einheitliche Regelungen einzuführen, kann er im Rahmen der Gesetze tatsächlich frei festlegen, wer was verdient.
Verwandte Themen
Sind Lehrgänge Arbeitszeit?
ÄlterIn unserer Firma bekommen einige Mitarbeiter Festgehälter und der grösste Teil aber Festgehälter plus Umsatzbeteiligung. Jetzt gibt es seit vielen Jahren die betr. Übung, dass Lehrgänge, die in der Fi
Gehaltskürzungen - Mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo Kollegen Unserer Firma geht es wirtschaftlich sehr schlecht. Die GF beabsichtigt deshalb die Festgehälter der im Office Bereich tätigen Mitarbeiter zu kürzen. Die Stundenlöhne der anderen Mit
Betriebsversammlung - Kann AG einfach den Ort bestimmen ? oder darf der BR da mitentscheiden ?
ÄlterHallo! Wir haben in 5 Tagen eine Betriebsversammlung. Mit dem AG wurde schon vor Wochen die genaue Zeit und der Ort vereinbart. Statt im Restaurant des Verkaufshauses hat er uns schriftlich das Lag
Vorschlagsliste - Welche Reihenfolge der Namen ist vorgesehen; was gegen eine willkürliche Reihenfolge unternehmen?
ÄlterIst zu akzeptieren, wenn eine Vorschlagsliste zunächst wünschenswerte Personen (wie derzeitige BR-Mitglieder) auflistet und dann erst alle anderen Bewerber in Alpha-Reihenfolge? Was kann ich als Inte
Betriebsbedingte Kündigung - Widerspruch des BR?
ÄlterDurch die Streichung der Planstelle des Techn. Leiters, will unser ArbG einen Mitarbeiter in Form einer betriebsbedingten Kündigung los werden. Auf welchen Paragraphen basierend können wir als BR hi