In unserem Betrieb wurde Weihnachtsgeld an die Beschäftigten einer Abteilung nicht ausgezahlt mit der Begründung, das wirtschaftliche Ergebnis dieser Abteilung lasse eine Sonderzahlung nicht zu, da in diesem Bereich rote Zahlen geschrieben würden.
Die Arbeitnehmer der anderen Abteilungen des Betriebes haben Weihnachtsgeld erhalten.
Die Absicht, die Zahlung von Weihnachtsgeld derart zu differenzieren, hat der AG mündlich verkündet, eine schriftliche Bekanntmachung o.ä. existiert nicht.
Ist diese Ungleichbehandlung durch den AG zulässig oder können wir als Betriebsrat in diesem Fall etwas machen?
Was heißt in diesem Fall "sachgerechte" oder "willkürliche" Differenzierung?