Geschäftsordnung ändern - Willkürliche Abänderungen ohne Beschluss?
Unser Vorsitzender hat heute zur nächsten Sitzung eingeladen. Dort ist folgendes zu finden:
TOP 7. – Beschlussfassung über Ergänzung unserer BR-Geschäftsordnung: Soweit zulässig kann von den Regeln der Geschäftsordnung aus aktuellem Anlass abgewichen werden. Die Entscheidung hierzu trifft der Vorsitzende nach Rücksprache mit mindestens zwei weiteren Betriebsratsmitgliedern.
Was soll man davon halten? Bzw kann man das überhaupt so machen? Ist das nicht viel zu allgemein? Müsste hier nicht der genaue Wortlaut stehen der dann in die Geschäftsordnung soll?
Danke für eure hoffentlich hilfreichen Antworten
Community-Antworten (9)
23.05.2016 um 21:13 Uhr
Übersetzt heißt das: "Die GO hat für den BRV keine Gültigkeit, da er sie jederzeit außer Kraft setzen kann."
Finde ich äußerst bedenklich.
24.05.2016 um 08:27 Uhr
Eine Geschäftsordnung, von der jederzeit abgewichen werden kann ... Eine nützliche Sache für den Vorsitzenden. Am Besten, ihr schafft sie ganz ab, interessiert ja doch keinen, was da festgelegt ist.
24.05.2016 um 09:48 Uhr
Je größer das Gremium, um so größer wird auch die Bedeutung der GO.
Aber in der Tat, was der BRV (oder wer auch immer) da vorschlägt ist ein Freibrief. Wenn in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich sein sollen, dann muss man das schon genauer fassen.
24.05.2016 um 12:38 Uhr
Irgendeine Idee, was der BRV damit umgehen will ?
24.05.2016 um 13:51 Uhr
pelikan, Betriebsverfassungsgesetz § 36 Geschäftsordnung Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt
Bedeutet im Unterschied zu:
Betriebsverfassungsgesetz § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
dass, egal, wieviel Mitglieder anwesend sind, die Hälfte des gesamten Gremiums dafür stimmen muss.
Beispiel: 15 er Gremium, beschlussfähig, wenn 8 Mitglieder anwesend sind und alle an der Abstimmung teilnehmen. Es sind 8 Mitglieder anwesend, die GO soll geändert werden. Es müssen 8 Mitglieder für die Änderung der GO stimmen = § 36
15 er Gremium, beschlussfähig, wenn 8 Mitglieder anwesend sind und alle an der Abstimmung teilnehmen. Es sind 8 Mitglieder anwesend, es soll eine Einstellung abgestimmt werden. Wenn 5 Mitglieder zustimmen, ist die Mehrheit der anwesenden Miglieder erreicht = § 33
§ 36 sollte zwingend auch für die Änderung einer Geschäftsordnung gelten.
24.05.2016 um 15:44 Uhr
@ nicoline
Soweit ich das verstehe, soll die TO so geändert werden, das man von Ihr abweichen darf. Diese Änderung wird vermutlich "korrekt" beschlossen.
Ich halte aber eine Änderung, die es erlaubt abzuweichen mit weniger als der Mehrheit für nicht "in Ordnung".
24.05.2016 um 16:19 Uhr
Erstmal danke für die Antworten.
Es geht nicht darum eine Tagesordnung zu ändern. Hiermit will der Vorsitzende dauerhaft von der Geschäftsordnung abweichen dürfen, je nach belieben. Dort steht z. B. dass Dienstags Sitzungen sind oder dass Bis Freitags eingeladen werden muss oder was ins Protokoll soll usw.
Dass ein solcher Beschluss eine absolute Mehrheit braucht ist mir bekannt. Wir sind ein 5er Gremium, also würden 3 Ja Stimmen ausreichen. Meiner Meinung geht es aber gar nicht dass außerhalb einer Sitzung dann vom Vorsitzenden und zwei Br Mitgliedern (die ihm grün sind) einfach so eine Abweichung von der Geschäftsordnung legitimiert wird.
Und ich Frage mich auch, ob diese Einladung für einen ordnungsgemäßen Beschluss ausreichend ist. Muss hier in der Einladung nicht der genaue Wortlaut sowie der § stehen, unter dem das ganze dann so in die Geschäftsordnung aufgenommen werden soll?
24.05.2016 um 16:26 Uhr
Sollte bei mir GO heißen. Aber für eine TO halte ich den vorliegenden "Text" für ausreichend für einen ordnungsgemäßen Beschluss. Wie gesagt, halte ich nur das "was" da beschlossen werden soll, für illegitim.
24.05.2016 um 16:28 Uhr
Aus der Tagesordnung muss nur hervorgehen, was Beschlussgegenstand ist. Der genaue Wortlaut des Beschlusses kann in der Sitzung erarbeitet werden.
Du liegst aber falsch wenn Du meinst, der BRV müsse sich dann an zwei BRM wenden, die ihm "grün" sind. Nach dem von Dir zitierten Wortlaut entscheidet er alleine und muss lediglich "Rücksprache" halten. Das Ergebnis dieser Rücksprache ist offensichtlich nicht bindend!
Das ist ein Ermächtigungsgesetz!
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