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Urlaub regelt der Vorstand

A
Achja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hat der Vorstand eines Regionalverbandes das Recht, ohne BV mit dem BR Urlausgrundsätze festzulegen und als Gesetz für alle verbindlich zu machen? Danke für eure Antworten und Hinweise

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.06.2015 um 14:53 Uhr

Was gemeinsame Beschlüsse des Arbeitgebers und des Betriebsrats angeht, die Gesetzescharakter haben sollen - siehe § 77 BetrVG.

Und da steht nun mal schriftlich > BV

B
blabu

06.06.2015 um 22:01 Uhr

Der AG kann mit dem BR Urlaubsgrundsätze vereinbaren, auch ohne BV. Siehe hierzu § 87 (1) Pkt. 6 BetrVG, Jedoch sind solche Themen besser in einer BV geregelt. Für "alle" verbindlich machen geht m.E. nur, wenn der BR auch für "alle" zuständig ist. Falls nicht, wovon ich hier mal ausgehen möchte, sollte der oder die anderen BR ihre eigenes MBR zu diesem Thema einfordern. Eine generelle Übertragung ist nicht möglich. Dies wäre machbar, wenn die Grundsätze in einer KBV oder GBV vereinbart worden wären. Mit freundlichen Grüßen Blabu

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