Erstellt am 05.06.2015 um 12:53 Uhr von gironimo
Was gemeinsame Beschlüsse des Arbeitgebers und des Betriebsrats angeht, die Gesetzescharakter haben sollen - siehe § 77 BetrVG.
Und da steht nun mal schriftlich > BV
Erstellt am 06.06.2015 um 20:01 Uhr von Blabu
Der AG kann mit dem BR Urlaubsgrundsätze vereinbaren, auch ohne BV. Siehe hierzu § 87 (1) Pkt. 6 BetrVG, Jedoch sind solche Themen besser in einer BV geregelt. Für "alle" verbindlich machen geht m.E. nur, wenn der BR auch für "alle" zuständig ist. Falls nicht, wovon ich hier mal ausgehen möchte, sollte der oder die anderen BR ihre eigenes MBR zu diesem Thema einfordern. Eine generelle Übertragung ist nicht möglich. Dies wäre machbar, wenn die Grundsätze in einer KBV oder GBV vereinbart worden wären.
Mit freundlichen Grüßen
Blabu