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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung mit dem Vorstand statt dem Geschäftsführer

M
moffgat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

folgende Situation: In unserem Betrieb haben wir ein Problem mit - sagen wir mal - inadäquatem Umgangston von Geschäftsleitung und Mitarbeitern. Der Geschäftsführer ist wie alle Mitarbeiter Angestellter der Muttergesellschaft und wird vom Vorstand bestellt und eingestellt. Wir würden jetzt gerne eine Mobbingbetriebsvereinbarung schließen die explizit auch die Geschäftsführung mit einschließt. Dies ist natürlich mit der Geschäftsführung nur schwer zu verhandeln, außerdem müsste man zur Durchsetzung der Vereinbarung dann ja eh zum Vorstand gehen. Die Frage ist daher: Kann der Betriebsrat verlangen eine Betriebsvereinbarung mit dem Vorstand statt mit dem Geschäftsführer abzuschließen und kann der Betriebsrat den Vorstand zwingen die Betriebsvereinbarung auch gegen die Geschäftsführung durchzusetzen?

Hat einer von euch vielleicht auch schon Erfahrungen und Tipps zu solch einem Vorgehen. Danke für alle Antworten und Hinweise.

Viele Grüße

F.

2.438013

Community-Antworten (13)

G
geploeg

01.06.2010 um 14:08 Uhr

Könnte es sein, dass ihr einen Aufsichtsrat und keinen Vorstand habt? Also ich kenne es so, dass eine Firma entweder einen Vorstand hat ODER einen Geschäftsführer.

I
Immie

01.06.2010 um 14:34 Uhr

@geploeg Ein Aufsichtsrat schliesst einen Vorstand nicht aus, sondern ein. Und auch Vorstände können Geschäftsführer haben.

@ moffgat Warum wendet ihr euch nicht vertrauensvoll an euren Vorstand? Ist doch nicht verboten. Man sollte nur gute Argumente haben, die ja nie schaden. Ansonsten bleibt ja noch die Einigungsstelle.

M
moffgat

01.06.2010 um 14:39 Uhr

@Immie Wenn wir uns an den Vorstand wenden, wird dies der Geschäftsführer erfahren und es wird eine deutlich Eskalation zur Folge haben. Der Vorstand ist dem Geschäftsführer eher gewogen. Bevor wir also diesen Schritt gehen, der zu viel Ärger und Unruhe hier führen wird, wollte ich sichergehen, dass wir das Recht haben, solche eine BV am Geschäftsführer vorbei, direkt mit dem Vorstand auszuhandeln.

LG moffgat

I
Immie

01.06.2010 um 14:43 Uhr

@moffgat Habt ihr denn schon mit dem Geschäftsführer verhandelt, ihm eine BV vorgelegt, von ihm eine Ablehnung bekommen?

M
moffgat

01.06.2010 um 14:57 Uhr

Nein bisher noch nicht. Die Frage ist ja, was würde eine BV bringen die vom Geschäftsführer unterzeichnet wird um anschließend gegen ihn vorzugehen. Er wird die Strafmaßnahmen ja wohl nicht gegen sich selber durchsetzen. Wie gesagt wir suchen noch nach dem besten Weg aber es ist eine schwierige Situation.

LG moffgat

I
Immie

01.06.2010 um 15:05 Uhr

@moffgat Das würde ich aber schon erst mal machen. Nun... ihr könntet dann aber auf Einhaltung und Durchführung und die Unterlassung entgegenstehender Handlungen verlangen:-)

T
Tanzbär

01.06.2010 um 16:13 Uhr

Die Vermutung drängt sich auf, dass unter der Muttergesellschaft MEHRERE Gesellschaften tätig sind. Wenn die auch einen Betriebsrat haben, dann sollte es einen Gesamtbetriebsrat geben, der dann auf Augenhöhe der Vorstände agiert. Beauftragt den, sich um das Thema zu kümmern und entsprechende Verhandlungen zu führen ... Wie gesagt, eine Vermutung. Ansonsten seid ihr an euren Geschäftsführer gebunden, der Vorstand wird nicht mit euch verhandeln, denn dafür hat er die Geschäftsführung. Da gehört aber verdammt viel Geschick dann dazu, eine BV hin zubekommen, in der Sanktionen gegen den Geschäftsführer vereinbart werden. Ich kann es mir nicht vorstellen.

T
Tanzbär

01.06.2010 um 18:24 Uhr

Mach doch mal den blöden Haken (7 Antworten) heraus, damit wir vielleicht noch ein paar Informationen erhalten ...

M
moffgat

01.06.2010 um 18:30 Uhr

@tanzbär Haken ist raus, wusste nichtmal, dass der existiert. Zu deiner Frage, nein wir haben keinen Gesamtbetriebsrat. Wir haben eine Muttergesellschaft, sind aber die einzige Einrichtung dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft hat einen Vorstand. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist gleichzeitig der Leiter der Einrichtung. Wie ich das so lese was du geschrieben hast, gibts also keine Möglichkeit den Vorstand zu zwingen sich mit uns auseinander zu setzen. Eine BV mit dem Geschäftsführer abzuschließen ist doch aber in diesem Fall zumindest sinnlos. Ein Fakt noch, der vielleicht von Interesse ist, der Geschäftsführer darf keine Arbeitsverträge eigenmächtig unterschreiben, sondern muss diese an den Vorstandsvorsitzenden durchreichen. Ist eine BV nicht einem Arbeitsvertrag gleichgestellt bzw. dem sogar übergeordnet? Wenn der Geschäftsführer keine Arbeitsverträge unterschreiben darf, darf er das denn dann mit BVs? Bei uns ist irgendwie immer alles extra kompliziert.

LG moffgat

P
Pappnase

01.06.2010 um 18:40 Uhr

Dann solltet Ihr einmal im Handelsregister nach der Prokura Eures Geschäftsführers schauen. Was darf er denn unterschreiben?

M
moffgat

01.06.2010 um 18:51 Uhr

Die Muttergesellschaft ist ein e.V. ist also nicht im Handelsregister sondern im Vereinsregister zu finden vermute ich mal. Ich weiß nicht ob man da auch die Prokura in Erfahrung bringen kann. Leider wissen wir nicht genau, was der Geschäftsführer unterschreiben darf und was nicht. Wir tappen da ziemlich im dunkeln. Deshalb wollten wir ja auch gerne eine Etage höher gehen.

R
rkoch

02.06.2010 um 13:04 Uhr

@Tanzbär:

Muttergesellschaft MEHRERE Gesellschaften tätig sind. Wenn die auch einen Betriebsrat haben, dann sollte es einen Gesamtbetriebsrat geben, der dann auf Augenhöhe der Vorstände agiert.

Mehrere Gesellschaften = mehrere Unternehmen = KBR !!!!! nicht GBR...

@moffgat

Wenn der Geschäftsführer keine Arbeitsverträge unterschreiben darf, darf er das denn dann mit BVs? Bei uns ist irgendwie immer alles extra kompliziert.

Eine BV wird abgeschlossen zwischen AG und BR. Wer der BR ist, ist klar. Vielen ist aber nicht bewusst wer der AG ist....

AG ist die JURISTISCHE Person, welcher der Betrieb gehört für den dieser BR zuständig ist. Also die GmbH, KG, AG, was auch immer. Da GmbHs, etc. schlecht Vereinbarungen schließen können, sind zu deren Vertretung reale Personen bestellt. Das liest sich dann so: X GmbH vertreten durch (die GF) Herrn XXXX.

Und das ist der Knackpunkt: Genau DIE REALEN PERSONEN, die zur Vertretung DIESES Unternehmens bestellt sind, sind die Personen, welche eine BV unterzeichnen DÜRFEN und MÜSSEN. Alle anderen Personen KÖNNEN BV rechtswirksam gar nicht unterzeichnen. Wenn ihr Euch also an die falschen Personen wendet, dann werden die ggf. sich einen Grinsen und unterschreiben - und ihr habt dann - NICHTS. Nur ein wertloses Blatt Papier das in einem Rechtsstreit über die Durchführung dieser BV in den Reißwolf geht. Das gilt insbesondere wenn ihr eine BV mit dem gesetzlichen Vertreter des FALSCHEN UNTERNEHMENS (Hier: Eure Muttergesellschaft) abschließt....

Eine andere Seite ist der WIRKUNGSBEREICH einer BV. Der Wirkungsbereich ist ausschließlich beschränkt auf die AN die ihr vertretet, ansonsten auf NIEMANDEN, auf keinen Fall auf leitende Angestellte. Der AG (vertreten durch Herrn X) kann sich FREIWILLIG dazu erklären, die BV auch auf leitende Angestellte anzuwenden. EINKLAGBAR ist durch den BR da gar nichts. Selbst wenn in der BV drinsteht "Die BV wirkt auch auf die leitenden Angestellten" ist das eine Klausel, die vor Gericht keinen Bestand hat. Der BR ist nicht der rechtliche Vertreter dieses Personenkreises und seine Unterschrift ist für diese demzufolge nicht bindend. Etwas anderes kann gelten, wenn die leitenden Angestellten mit dem AG selbst entsprechende Vereinbarungen treffen - Fragt sich nur, wer die dann einklagen soll.....

Selbst wenn ein KBR (!) eine derartige BV mit den rechtlichen Vertretern des Unternehmens an der Konzernspitze oder mit den Einzelunternehmen abschließt, wirkt diese BV (so sie denn überhaupt wirkt, die originären Zuständigkeiten des KBR sind da doch sehr beschränkt) auch nur auf die AN.

Vergesst also jegliche BV, mit denen ihr leitenden Angestellten irgendwelche Regeln (rechtswirksam) auferlegen wollt.

BTW: Schau Dich im Internet nach klassischen Mobbing BVs um, Du wirst feststellen, das keine einzige den leitenden Angestellten auch nur versucht Regeln aufzuerlegen. Und Du wirst vermutlich auch enttäuscht sein, WAS diese BVs regeln....

M
moffgat

02.06.2010 um 14:58 Uhr

Klingt ja wirklich "ermutigend", wenngleich auch völlig logisch uns nachvollziehbar. Es kann doch aber nicht sein, dass der BR dem Bossing völlig hilflos gegenübersteht und den Arbeitnehmern nur raten kann, den individualrechtlichen Weg zu beschreiten.

LG moffgat

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