Betriebsvereinbarung mit dem Vorstand statt dem Geschäftsführer
Hallo Forum,
folgende Situation: In unserem Betrieb haben wir ein Problem mit - sagen wir mal - inadäquatem Umgangston von Geschäftsleitung und Mitarbeitern. Der Geschäftsführer ist wie alle Mitarbeiter Angestellter der Muttergesellschaft und wird vom Vorstand bestellt und eingestellt. Wir würden jetzt gerne eine Mobbingbetriebsvereinbarung schließen die explizit auch die Geschäftsführung mit einschließt. Dies ist natürlich mit der Geschäftsführung nur schwer zu verhandeln, außerdem müsste man zur Durchsetzung der Vereinbarung dann ja eh zum Vorstand gehen. Die Frage ist daher: Kann der Betriebsrat verlangen eine Betriebsvereinbarung mit dem Vorstand statt mit dem Geschäftsführer abzuschließen und kann der Betriebsrat den Vorstand zwingen die Betriebsvereinbarung auch gegen die Geschäftsführung durchzusetzen?
Hat einer von euch vielleicht auch schon Erfahrungen und Tipps zu solch einem Vorgehen. Danke für alle Antworten und Hinweise.
Viele Grüße
F.
Community-Antworten (13)
01.06.2010 um 14:08 Uhr
Könnte es sein, dass ihr einen Aufsichtsrat und keinen Vorstand habt? Also ich kenne es so, dass eine Firma entweder einen Vorstand hat ODER einen Geschäftsführer.
01.06.2010 um 14:34 Uhr
@geploeg Ein Aufsichtsrat schliesst einen Vorstand nicht aus, sondern ein. Und auch Vorstände können Geschäftsführer haben.
@ moffgat Warum wendet ihr euch nicht vertrauensvoll an euren Vorstand? Ist doch nicht verboten. Man sollte nur gute Argumente haben, die ja nie schaden. Ansonsten bleibt ja noch die Einigungsstelle.
01.06.2010 um 14:39 Uhr
@Immie Wenn wir uns an den Vorstand wenden, wird dies der Geschäftsführer erfahren und es wird eine deutlich Eskalation zur Folge haben. Der Vorstand ist dem Geschäftsführer eher gewogen. Bevor wir also diesen Schritt gehen, der zu viel Ärger und Unruhe hier führen wird, wollte ich sichergehen, dass wir das Recht haben, solche eine BV am Geschäftsführer vorbei, direkt mit dem Vorstand auszuhandeln.
LG moffgat
01.06.2010 um 14:43 Uhr
@moffgat Habt ihr denn schon mit dem Geschäftsführer verhandelt, ihm eine BV vorgelegt, von ihm eine Ablehnung bekommen?
01.06.2010 um 14:57 Uhr
Nein bisher noch nicht. Die Frage ist ja, was würde eine BV bringen die vom Geschäftsführer unterzeichnet wird um anschließend gegen ihn vorzugehen. Er wird die Strafmaßnahmen ja wohl nicht gegen sich selber durchsetzen. Wie gesagt wir suchen noch nach dem besten Weg aber es ist eine schwierige Situation.
LG moffgat
01.06.2010 um 15:05 Uhr
@moffgat Das würde ich aber schon erst mal machen. Nun... ihr könntet dann aber auf Einhaltung und Durchführung und die Unterlassung entgegenstehender Handlungen verlangen:-)
01.06.2010 um 16:13 Uhr
Die Vermutung drängt sich auf, dass unter der Muttergesellschaft MEHRERE Gesellschaften tätig sind. Wenn die auch einen Betriebsrat haben, dann sollte es einen Gesamtbetriebsrat geben, der dann auf Augenhöhe der Vorstände agiert. Beauftragt den, sich um das Thema zu kümmern und entsprechende Verhandlungen zu führen ... Wie gesagt, eine Vermutung. Ansonsten seid ihr an euren Geschäftsführer gebunden, der Vorstand wird nicht mit euch verhandeln, denn dafür hat er die Geschäftsführung. Da gehört aber verdammt viel Geschick dann dazu, eine BV hin zubekommen, in der Sanktionen gegen den Geschäftsführer vereinbart werden. Ich kann es mir nicht vorstellen.
01.06.2010 um 18:24 Uhr
Mach doch mal den blöden Haken (7 Antworten) heraus, damit wir vielleicht noch ein paar Informationen erhalten ...
01.06.2010 um 18:30 Uhr
@tanzbär Haken ist raus, wusste nichtmal, dass der existiert. Zu deiner Frage, nein wir haben keinen Gesamtbetriebsrat. Wir haben eine Muttergesellschaft, sind aber die einzige Einrichtung dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft hat einen Vorstand. Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist gleichzeitig der Leiter der Einrichtung. Wie ich das so lese was du geschrieben hast, gibts also keine Möglichkeit den Vorstand zu zwingen sich mit uns auseinander zu setzen. Eine BV mit dem Geschäftsführer abzuschließen ist doch aber in diesem Fall zumindest sinnlos. Ein Fakt noch, der vielleicht von Interesse ist, der Geschäftsführer darf keine Arbeitsverträge eigenmächtig unterschreiben, sondern muss diese an den Vorstandsvorsitzenden durchreichen. Ist eine BV nicht einem Arbeitsvertrag gleichgestellt bzw. dem sogar übergeordnet? Wenn der Geschäftsführer keine Arbeitsverträge unterschreiben darf, darf er das denn dann mit BVs? Bei uns ist irgendwie immer alles extra kompliziert.
LG moffgat
01.06.2010 um 18:40 Uhr
Dann solltet Ihr einmal im Handelsregister nach der Prokura Eures Geschäftsführers schauen. Was darf er denn unterschreiben?
01.06.2010 um 18:51 Uhr
Die Muttergesellschaft ist ein e.V. ist also nicht im Handelsregister sondern im Vereinsregister zu finden vermute ich mal. Ich weiß nicht ob man da auch die Prokura in Erfahrung bringen kann. Leider wissen wir nicht genau, was der Geschäftsführer unterschreiben darf und was nicht. Wir tappen da ziemlich im dunkeln. Deshalb wollten wir ja auch gerne eine Etage höher gehen.
02.06.2010 um 13:04 Uhr
@Tanzbär:
Muttergesellschaft MEHRERE Gesellschaften tätig sind. Wenn die auch einen Betriebsrat haben, dann sollte es einen Gesamtbetriebsrat geben, der dann auf Augenhöhe der Vorstände agiert.
Mehrere Gesellschaften = mehrere Unternehmen = KBR !!!!! nicht GBR...
@moffgat
Wenn der Geschäftsführer keine Arbeitsverträge unterschreiben darf, darf er das denn dann mit BVs? Bei uns ist irgendwie immer alles extra kompliziert.
Eine BV wird abgeschlossen zwischen AG und BR. Wer der BR ist, ist klar. Vielen ist aber nicht bewusst wer der AG ist....
AG ist die JURISTISCHE Person, welcher der Betrieb gehört für den dieser BR zuständig ist. Also die GmbH, KG, AG, was auch immer. Da GmbHs, etc. schlecht Vereinbarungen schließen können, sind zu deren Vertretung reale Personen bestellt. Das liest sich dann so: X GmbH vertreten durch (die GF) Herrn XXXX.
Und das ist der Knackpunkt: Genau DIE REALEN PERSONEN, die zur Vertretung DIESES Unternehmens bestellt sind, sind die Personen, welche eine BV unterzeichnen DÜRFEN und MÜSSEN. Alle anderen Personen KÖNNEN BV rechtswirksam gar nicht unterzeichnen. Wenn ihr Euch also an die falschen Personen wendet, dann werden die ggf. sich einen Grinsen und unterschreiben - und ihr habt dann - NICHTS. Nur ein wertloses Blatt Papier das in einem Rechtsstreit über die Durchführung dieser BV in den Reißwolf geht. Das gilt insbesondere wenn ihr eine BV mit dem gesetzlichen Vertreter des FALSCHEN UNTERNEHMENS (Hier: Eure Muttergesellschaft) abschließt....
Eine andere Seite ist der WIRKUNGSBEREICH einer BV. Der Wirkungsbereich ist ausschließlich beschränkt auf die AN die ihr vertretet, ansonsten auf NIEMANDEN, auf keinen Fall auf leitende Angestellte. Der AG (vertreten durch Herrn X) kann sich FREIWILLIG dazu erklären, die BV auch auf leitende Angestellte anzuwenden. EINKLAGBAR ist durch den BR da gar nichts. Selbst wenn in der BV drinsteht "Die BV wirkt auch auf die leitenden Angestellten" ist das eine Klausel, die vor Gericht keinen Bestand hat. Der BR ist nicht der rechtliche Vertreter dieses Personenkreises und seine Unterschrift ist für diese demzufolge nicht bindend. Etwas anderes kann gelten, wenn die leitenden Angestellten mit dem AG selbst entsprechende Vereinbarungen treffen - Fragt sich nur, wer die dann einklagen soll.....
Selbst wenn ein KBR (!) eine derartige BV mit den rechtlichen Vertretern des Unternehmens an der Konzernspitze oder mit den Einzelunternehmen abschließt, wirkt diese BV (so sie denn überhaupt wirkt, die originären Zuständigkeiten des KBR sind da doch sehr beschränkt) auch nur auf die AN.
Vergesst also jegliche BV, mit denen ihr leitenden Angestellten irgendwelche Regeln (rechtswirksam) auferlegen wollt.
BTW: Schau Dich im Internet nach klassischen Mobbing BVs um, Du wirst feststellen, das keine einzige den leitenden Angestellten auch nur versucht Regeln aufzuerlegen. Und Du wirst vermutlich auch enttäuscht sein, WAS diese BVs regeln....
02.06.2010 um 14:58 Uhr
Klingt ja wirklich "ermutigend", wenngleich auch völlig logisch uns nachvollziehbar. Es kann doch aber nicht sein, dass der BR dem Bossing völlig hilflos gegenübersteht und den Arbeitnehmern nur raten kann, den individualrechtlichen Weg zu beschreiten.
LG moffgat
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Vorstand-Geschäftsführer-Betriebsrat
ÄlterKurz zur Sachlage ... es ist ein gemeinnütziger Verein mit Vorstand. Der Vorstand bestellte den Geschäfstführer. Andere Vereinsmitglieder und Mitarbeiter ohne Vereinsmitgliedschaft waren somit an der
Ansprechpartner/ Verhandlungspartner für Betriebsvereinbarungen
ÄlterWir sind ein Verein mit einem Vorstand und einem Geschäftsführer und haben zum ersten mal einen Betriebsrat gewählt. Nun stellt sich die Frage, wer unser Ansprechpartner ist- der Geschäftsführer oder
MBR bei Gehaltstöpfen - so einfach auszuhebeln?
ÄlterHallo, Mein Name ist Igor und ich bin BRV bei einem Nürnberger Unternehmen. Ich bin noch recht frisch und unerfahren im BR und hoffe, dass ihr mir ein bisschen bei dem geschilderten Problem weiter
DRINGEND: Behinderung von Betriebsratsarbeit durch den Vorstand / Geschäftsführung
ÄlterLiebe BR-ler, vor kurzem hatte ich Einsicht in die Brutto-Gehaltslisten aller Mitarbeiter-/innen beim Geschäftsführer angefordert. Es wurde mir eine Liste ausgehändigt, die jedoch nur abgespeckt au