Wechsel des BR Vorstitzes. Arbeitnehmer wollen Neuwahl
Also wir haben folgendes Problem. In einer Sitzung des BR wurde die damalige Vorsitzende abgewählt.Sie war eine sehr gute Vorsitzende und hat immer hinter den AN gestanden.Also eine die eine ziemlich harte Linie gegenüber des AG vertreten hat.Nun ist der neue Vorstand des BR eher ein pro AG. Ist es moglich diesem neun Virstand das Vertrauen zu entziehen. Denn bei einer BV hat er selber eingräumt das der alte Vorstand sehr gute Leistungen erbracht habe.Und auf eine AN Frage warum dann der Wechsel nötig sei wurden nur sehr schwache Argumente dargelegt. Und auf Frage nach Neuwahlen in der BV hat der neue Vorstand sich in stillschweigen geäußert und das wüßte er zu verhindern. Da kommt bei einem doch der Verdacht auf und das bei einigen das der neue Vorstand nicht ganz das ist was man von einem BR erwartet. Unser BR war sowieso schon sehr zerstritten im Bezug auf den AG den es stehen nun Verhandlungen im Bezug eien Haustarifes an und der alte Vorstand war wie gesagt eher ein Hardliner. Der neue leider nicht. Also was können wir AN tun damit wir unseren alten Vortsatnd wieder haben? Ach so es sind 11 BR Mitglieder.
Community-Antworten (4)
23.06.2005 um 22:30 Uhr
Auch in einem Betriebsrat herrscht Demokratie und wenn sich in der Sitzung eine Mehrheit dafür gefunden hat, den Vorsitzenden abzuwählen und einen Andren wählt, so spiegelt das den Mehrheitsgedanken des Gremiums wider, was nicht heißen muß, das es dem Wunsch der Mehrheit der AN entspricht.
Als Arbeitnehmer habt ihr im Prinzip keinen Einfluß darauf, wie sich der Vorsitz zusammensetzt und müßt es als demokratische Wahl akzeptieren.
Hier müßten die Mitarbeiter höchstens hinterfragen, ob sie die richtige Wahl bei der Wahl der Betriebsräte getroffen haben, ob eher nach Sympatie als nach Qualifikation in Form von Mitarbeitervertretung haben walten lassen.
Das Vertrauen entziehen können nur die Betriebsräte, nicht die Mitarbeiter.
24.06.2005 um 20:18 Uhr
Danke Rollie. Ich dachte da so an §23.Aber das ist wohl nix zu machen. Oder wie ist denn das wenn der BR unter die vorgegeben Mitglieder kommt. Wie geschrieben sind es 11. Und ich hab noch ne Frage. Ist ja ein gesammt BR von Arbeitern und Angestellten. Hab mal gehört das beide Seiten davon im Vorstand sein sollen. Ist aber nicht so bei uns sind beides Angestellte. Und wie sollten die Br Mitglieder überhaupt verteilt sein. Kannst dazu was sagen.
Schöne WE
bifavi
24.06.2005 um 20:54 Uhr
Hallo bifavi,
Ich dachte da so an §23.Aber das ist wohl nix zu machen.
§23 würde ja nur greifen, wenn dem BR grobe Amtverletzung vorzuwerfen wäre, ich denke, hier für der Richter entsprechend prüfen. Das würde aber Neuwahlen der "Betriebsrates" bedeuten und würde weder sicherstellen, wer gewählt wird, noch wer dann den Vorsitzender wird.
Oder wie ist denn das wenn der BR unter die vorgegeben Mitglieder kommt. Wie geschrieben sind es 11.
Müßte ich auch nachschauen, meine aber, die Größe bleibt bis zur nächsten Wahl.
Und ich hab noch ne Frage. Ist ja ein gesammt BR von Arbeitern und Angestellten.
Das ist die Regel
Hab mal gehört das beide Seiten davon im Vorstand sein sollen.
Nein.
Ist aber nicht so bei uns sind beides Angestellte.
Mehrheitsentscheid.
Und wie sollten die Br Mitglieder überhaupt verteilt sein. Kannst dazu was sagen.
Kann ich auch nur auf die Wahlvorschriften verweisen. Ich muß zugeben, die Teile des BetrVG., die die Wahl betreffen, hab ich bisher weitgehend ausgelassen, da sie mich als aktives BR für das Tagesgeschäft wenig berühren. Da werd ich mich erst wieder im Frühjahr vor der nächsten Wahl intensiv mit beschäftigen :-)
Schönes WE
bifavi
25.06.2005 um 00:53 Uhr
Rollie ich mein doch wenn der Elferrat nicht mehr vollzählig ist mit Ersartzmitgliedern. Also wenn die alle ihr Amt niederlegen und es keine Elf mehr sind?Dann müßte es doch Neuwahlen geben oder etwa nicht.?
Naja ich hab mich halt nur belesen aber leider keine Praxiserfahrung. War vor langer Zeit mal JV hat sich viel geändert seit der Zeit.
Bifavi
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