Erstellt am 03.06.2015 um 15:01 Uhr von Kuchennascher
Wo außer eventuell in Tarifverträgen steht geschrieben, dass es bei Vollkontischichten immer 6 Wochen Urlaub geben muss?
Wenn es bei euch einen Anspruch von 30 Urlaubstagen gibt, sollte doch auch ein Tarifvertrag greifbar sein, wo dieses dann wahrscheinlich auch geregelt wurde.
Unter diversen Voraussetzungen gibt zwar gesetzliche Kürzungsmöglichkeiten, die ich hier aber nicht zu erkennen vermag, sodass sich dieses doch nur aus einem Tarifvertrag ableiten ließe.