Gesetzlicher und Tarifurlaub
Verfällt der Tarifurlaub auch am 31.3. wenn d Arbeitn. Über diesen Termin Langzeitkrank ist. Verlängert sich der Urlaubsanspruch dann nicht auf 15 Monate nach Beendigung der Krankheit
Community-Antworten (4)
01.11.2013 um 23:18 Uhr
Wie oft denn noch die gleiche Frage. ........... Auf der Seite des VdK Betriebsreport (Hessen-Thüringen) fand ich folgenden Link: http://vdk.de/cms/mime/2633D1281003353.pdf. Die Seiten zwei und drei dieses Berichtes beschreiben und erklären die neue Rechtslage m.E. sehr verständlich und klar........ und .........http://www.gebbes.de/wissenswertes/49-wissenswertes/tipps/arbeitsrecht/143-unverfallbarkeit-von-urlaubsanspruechen
02.11.2013 um 10:31 Uhr
Die Regeln des Tarifurlaubs können (häufig zu Gunsten der AN) von den Regeln des BUrlG abweichen. Da solltest Du einmal genau den Tarif studieren. Ggf. kann Dir dann die Gewerkschaft weiterhelfen, wenn es Auslegungsprobleme gibt.
02.11.2013 um 14:54 Uhr
@ Charlys
Wenn schon Links, dann doch bitte solche, die auch die aktuelle Rechtslage berücksichtigen und nicht eine, die bereits jenseits von Gut und Böse ist. Drei Jahre sind im Arbeitsrecht oftmals eine zu lange Zeit. Hier August 2010.
Auch der Link zu dem Anwalt dient wohl eher einer Werbung und träg letztlich nicht viel zur Beantwortung einer konkreten Frage bei.
02.11.2013 um 15:23 Uhr
Danke für Euer Bemühen, die kontroverse Diskussion zeigt mir das es hier wohl um die Auslegung der Urteile geht.
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