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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetzlicher und Tarifurlaub

A
Anatolin
Jan 2018 bearbeitet

Verfällt der Tarifurlaub auch am 31.3. wenn d Arbeitn. Über diesen Termin Langzeitkrank ist. Verlängert sich der Urlaubsanspruch dann nicht auf 15 Monate nach Beendigung der Krankheit

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Community-Antworten (4)

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Charlys

01.11.2013 um 23:18 Uhr

Wie oft denn noch die gleiche Frage. ........... Auf der Seite des VdK Betriebsreport (Hessen-Thüringen) fand ich folgenden Link: http://vdk.de/cms/mime/2633D1281003353.pdf. Die Seiten zwei und drei dieses Berichtes beschreiben und erklären die neue Rechtslage m.E. sehr verständlich und klar........ und .........http://www.gebbes.de/wissenswertes/49-wissenswertes/tipps/arbeitsrecht/143-unverfallbarkeit-von-urlaubsanspruechen

G
gironimo

02.11.2013 um 10:31 Uhr

Die Regeln des Tarifurlaubs können (häufig zu Gunsten der AN) von den Regeln des BUrlG abweichen. Da solltest Du einmal genau den Tarif studieren. Ggf. kann Dir dann die Gewerkschaft weiterhelfen, wenn es Auslegungsprobleme gibt.

A
AlterHase

02.11.2013 um 14:54 Uhr

@ Charlys

Wenn schon Links, dann doch bitte solche, die auch die aktuelle Rechtslage berücksichtigen und nicht eine, die bereits jenseits von Gut und Böse ist. Drei Jahre sind im Arbeitsrecht oftmals eine zu lange Zeit. Hier August 2010.

Auch der Link zu dem Anwalt dient wohl eher einer Werbung und träg letztlich nicht viel zur Beantwortung einer konkreten Frage bei.

A
Anatolin

02.11.2013 um 15:23 Uhr

Danke für Euer Bemühen, die kontroverse Diskussion zeigt mir das es hier wohl um die Auslegung der Urteile geht.

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