Erstellt am 03.06.2015 um 08:18 Uhr von Kölner
Siehst Du richtig!
Du siehst vor allem die Informationsrechte verletzt und ggf. die MBR tangiert...
Erstellt am 03.06.2015 um 08:23 Uhr von Andybobbes
Dankeschön! Da keine Einigung mit dem AG zustande kommt und nicht kommen wird, haben wir den Beschluss gefasst einen Anwalt hinzuziehen. Lg
Erstellt am 03.06.2015 um 09:23 Uhr von gironimo
Allein die Anwendung von Vivendi ist ja schon mitbestimmungspflichtig und die Frage der Nutzung, Zugriffsrechte usw. per Betriebsvereinbarung zu regeln (§ 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG).
Und dass der BR seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze (§ 87 BetrVG) nur dann qualifiziert ausüben kann, wenn er die dazu nötigen Informationen hat (§ 80 Abs. 2 BetrVG) dürfte klar sein.
So gesehen hilft vielleicht ein Anwalt, dem AG diese Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten müsstet Ihr ein Beschlussverfahren ins Auge fassen.
Und für die inhaltliche Regelung die E-Stelle.
Erstellt am 03.06.2015 um 09:30 Uhr von Andybobbes
Danke für diese informative Antwort!! Das werde ich einbringen. Wir sind recht neu und für die Allmacht leichte Beute... LG