Einsicht Urlaubsplanung
Hallo zusammen,
wir haben in unserem Vivendi PEP Programm, keine Zugriffsrechte die Urlaubsplanung einzusehen, mit der Begründung ginge uns nichts an. Ich sehe §87 BetrVG angegriffen? Sehe ich das so richtig? LG
Community-Antworten (4)
03.06.2015 um 10:18 Uhr
Siehst Du richtig! Du siehst vor allem die Informationsrechte verletzt und ggf. die MBR tangiert...
03.06.2015 um 10:23 Uhr
Dankeschön! Da keine Einigung mit dem AG zustande kommt und nicht kommen wird, haben wir den Beschluss gefasst einen Anwalt hinzuziehen. Lg
03.06.2015 um 11:23 Uhr
Allein die Anwendung von Vivendi ist ja schon mitbestimmungspflichtig und die Frage der Nutzung, Zugriffsrechte usw. per Betriebsvereinbarung zu regeln (§ 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG).
Und dass der BR seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze (§ 87 BetrVG) nur dann qualifiziert ausüben kann, wenn er die dazu nötigen Informationen hat (§ 80 Abs. 2 BetrVG) dürfte klar sein.
So gesehen hilft vielleicht ein Anwalt, dem AG diese Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten müsstet Ihr ein Beschlussverfahren ins Auge fassen.
Und für die inhaltliche Regelung die E-Stelle.
03.06.2015 um 11:30 Uhr
Danke für diese informative Antwort!! Das werde ich einbringen. Wir sind recht neu und für die Allmacht leichte Beute... LG
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