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Einsicht Urlaubsplanung

A
Andybobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben in unserem Vivendi PEP Programm, keine Zugriffsrechte die Urlaubsplanung einzusehen, mit der Begründung ginge uns nichts an. Ich sehe §87 BetrVG angegriffen? Sehe ich das so richtig? LG

1.80804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

03.06.2015 um 10:18 Uhr

Siehst Du richtig! Du siehst vor allem die Informationsrechte verletzt und ggf. die MBR tangiert...

A
Andybobbes

03.06.2015 um 10:23 Uhr

Dankeschön! Da keine Einigung mit dem AG zustande kommt und nicht kommen wird, haben wir den Beschluss gefasst einen Anwalt hinzuziehen. Lg

G
gironimo

03.06.2015 um 11:23 Uhr

Allein die Anwendung von Vivendi ist ja schon mitbestimmungspflichtig und die Frage der Nutzung, Zugriffsrechte usw. per Betriebsvereinbarung zu regeln (§ 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG).

Und dass der BR seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze (§ 87 BetrVG) nur dann qualifiziert ausüben kann, wenn er die dazu nötigen Informationen hat (§ 80 Abs. 2 BetrVG) dürfte klar sein.

So gesehen hilft vielleicht ein Anwalt, dem AG diese Rechtslage zu verdeutlichen. Ansonsten müsstet Ihr ein Beschlussverfahren ins Auge fassen.

Und für die inhaltliche Regelung die E-Stelle.

A
Andybobbes

03.06.2015 um 11:30 Uhr

Danke für diese informative Antwort!! Das werde ich einbringen. Wir sind recht neu und für die Allmacht leichte Beute... LG

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