Guten Morgen!

Eine kurze Frage: eine Mitarbeiterin hat nach Wiedereingliederung nach Krebserkrankung eine Teilrente beantragt (sie ist Vollzeit angestellt; momentan nimmt sie wöchentlich 2 Tage Resturlaub aus 2013 und 2014, damit sie nur 3 Tage arbeiten muss... kann noch nicht so richtig wieder).
Jetzt hat sie die Bewilligung bekommen; allerdings nicht Teilrente, sondern Erwerbsminderungsrente. Das hieße doch, sie darf nur noch um die 450 Euro dazuverdienen, also ihre Stunden reduzieren.
Die Frage: muss der AG das generell mitmachen oder kann er auf Vollezeit pochen?
Ich bin mir da nicht nicht so ganz sicher....