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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erwerbsminderungsrente/Stunden reduzieren

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FerdiFuchs
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen!

Eine kurze Frage: eine Mitarbeiterin hat nach Wiedereingliederung nach Krebserkrankung eine Teilrente beantragt (sie ist Vollzeit angestellt; momentan nimmt sie wöchentlich 2 Tage Resturlaub aus 2013 und 2014, damit sie nur 3 Tage arbeiten muss... kann noch nicht so richtig wieder). Jetzt hat sie die Bewilligung bekommen; allerdings nicht Teilrente, sondern Erwerbsminderungsrente. Das hieße doch, sie darf nur noch um die 450 Euro dazuverdienen, also ihre Stunden reduzieren. Die Frage: muss der AG das generell mitmachen oder kann er auf Vollezeit pochen? Ich bin mir da nicht nicht so ganz sicher....

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Community-Antworten (1)

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gironimo

01.06.2015 um 14:34 Uhr

Sicher wird man sagen können - es kommt darauf an. Zu beachten wäre ja insbesondere auch § 75 BetrVG. Und wenn es im Betrieb möglich ist, warum sollte der AG sich weigern.

Die denkbare Folge bei Weigerung des AG wäre ja die Kündigung und dann käme vom BR sicherlich der Widerspruchsgrund § 102 Abs. 3 Nr 5 BetrVG ins Spiel .....

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