W.A.F. LogoSeminare

Erwerbsminderungsrente 2023 oder 2024 ??

H
Hansen
Feb 2025 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

jetzt bin ich mal gespannt, ob Ihr mir weiterhelfen könnt.

Folgender Fall: Eine Kollegin die Langzeiterkrankt war und nach über 2,5 Jahren jetzt wenigstens wieder auf 15 Std. die Woche arbeiten kann, hatte Mitte letzten Jahres einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt. Gestern hatte Sie jetzt eine Antwort erhalten. Sie bekommt volle Erwerbsminderungsrente. Hier hat Sie nun bis zum 27.02.25 Zeit der Rentenkasse zu antworten, ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente Rückwirkend für 2023 oder 2024 beantragen möchte.

Nach einem Anfrage bei der Rentenkasse konnte man Ihr hier nicht helfen, da noch niemand Rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Die Kasse meinte nun, Sie solle den BR anrufen, um die Frage zu beantworten. Leider kann ich hier auch nicht weiterhelfen. IHR?

Gruß Hansen

18702

Community-Antworten (2)

L2
Lehi 26

25.02.2025 um 10:26 Uhr

Hallo, schaut mal hier, vielleicht ähnelt der Fall eurer Kollegin. Meines Erachtens kommt es demnach darauf an, wie sie in dieser Zeit bezahlt wurde. Aber ob der Hinweis sich mit eurem Fall deckt, könnt nur ihr wissen. Es gibt aber auch private Rentenberater, Versichtertenälteste, welche sich da explitit auskennen. Aber dafür wird die Zeit zu kurz sein. Vielleicht mal beim Rententräger um Aufschub der Entscheidung bitten, damit Zeit für die Klärung bleibt. Viel Glück und vielleicht mal eine Rückmeldung geben, wenn es durch ist. Kann ja für einige von uns auch mal auf der Tagesordnung stehen. Danke

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicherung/themen/beitrag/ansicht/rentenversicherung/rueckwirkende-rentengewaehrung-verursacht-keine-rueckzahlung/details/anzeige/

R
rtjum

25.02.2025 um 10:27 Uhr

also wenn die Rentenkasse da nicht helfen kann, wie soll dann bitte der BR helfen. Ab zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und zwar vor dem 27.02.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Rentenkasse eine so kurze Frist gesetzt hat. Seit wann hat die Kollegin denn den Bescheid.

Ihre Antwort