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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

12-Stunden Schichten für Ärzte auf der Intensivstation vom AG durchsetzbar?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG will auf unserer Intensivstation ein Weaning-Konzept (Beatmungsentwöhnung bei Intensivatienten) zeitnah starten. Hierzu ist rechtlich eine durchgehende 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten mit Arbeitszeit (kein Ruf- bzw. Bereitschaftsdienst erlaubt) gegeben. Nun möchte der AG hier 12h-Schichten einführen. Er stützt sich auf §7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG und unseren Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA. Hier steht bei §7 Nr. 5: "Die tägliche Arbeitszeit kann im Schichtdienst auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. Maximal vier 12h-Schichten in Folge". Wir sehen dies gerade für die Ärzte auf einer Intensivstation als eine enorme Belastung an. Frage: Wie können wir dies trotz der Gesetzeslage evtl. verhindern? Vielen Dank für eure Antworten. Maria

4.00707

Community-Antworten (7)

F
Fragenmann

29.05.2015 um 10:47 Uhr

Was sagen die Ärzte zu dem Plan?

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eynuk

29.05.2015 um 11:22 Uhr

Da Arbeitszeit Mitbestimmungsrecht ist,macht einen eigenen Vorschlag. Für das 12 Stundenmodell braucht ihr, für diese eine Aufgabe, 4 Ärzte in der Woche. Egal ob 5 oder 7 Tagewoche. Für einen 8 Stundentag braucht man nur 3 Ärzte in der Woche. Oder?

M
Maria

29.05.2015 um 11:43 Uhr

@Fragemann Die Ärzte sollen 4-6 Dienste am Stück machen. Also z.B: Arzt A 12 Std. Tagdienst 5mal und Kollege B 12 Std. Nachtdienst. Die Ärzte sehen dies als hohe sehr Belastung in einem sehr verantwortungsvollen Bereich (Schwerstkranke) an. @eynuk Nein man benötigt 5 Ärzte bei 12 Std. Schichten und sicherlich noch zwei Ärzte mehr wenn es nur 8 Std.-Schichten wären. Du musst den Freizeitausgleich, Urlaub bzw. Krankheitsausfälle mit einberechnen. Bei 12 Std-Schichten spart der AG zusätzliche Planstellen= Geld ein.

E
eynuk

29.05.2015 um 12:04 Uhr

Hallo Maria, Du hast sicherlich Recht, man muss das alles mit einrechnen. Abgesehen davon. Was man (auch laut Gesetz)tun KANN, MUSS man aber nicht tun. Wenn der BR/PR bei 12 Stundenschichten nicht mitmachen will, wird er etwas anderes verhandeln müssen. Das könnt ihr bis zur Einigungstelle treiben.

G
gironimo

29.05.2015 um 17:39 Uhr

das sehe ich auch so - Ihr braucht eben nur ein schlüssiges anders Konzept, wie das ganze funktionieren kann (Abteilungsversammlung; mit den Ärzten diskutieren).

Hilfreich ist vielleicht auch der Kontakt zum Marburger Bund (Gewerkschaft).

N
nicoline

30.05.2015 um 01:14 Uhr

Frage: Wie können wir dies trotz der Gesetzeslage evtl. verhindern? Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es und der TV erlaubt es. Das man es gänzlich verhindern kann, wage ich zu bezweifeln. Es einzuführen kann man aber mindestens ziemlich erschweren und damit herauszögern.

Die Ärzte sollen 4-6 Dienste am Stück machen. Also z.B.: Arzt A 12 Std. Tagdienst 5mal Das geht ja schon mal gar nicht, wenn nur 4 in Folge erlaubt sind!*

Das wäre schon mal das Erste, was ihr fordern könnt, bezogen auf die ITS Betriebsverfassungsgesetz § 92 Personalplanung (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen.....

Dann sagt der TV *kann im Schichtdienst * Arbeiten die denn tatsächlich im Schichtdienst? § 9 Abs.2

Weiter sagt der TV: 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen.

Kann der AG nachweisen, dass die Ärzte mit allen verschiedenen Diensten den Durchschnitt nicht überschreiten? Habt ihr eine BV zum Ausgleichszeitraum (Zeitraum von einem Jahr)? Wann beginnt das Jahr oder ist es das Kalenderjahr? Wichtige Frage, AG treiben gerne das Spiel, dass mit jedem Arbeitstag ein neuer Ausgleichszeitraum beginnt.

All das könnte man den AG auffordern vorzulegen. Muss dann aber auch in der Lage sein, mit den Informationen etwas anfangen zu können.

Habt ihr einen Alternativvorschlag?

Habt ihr schon mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen?

http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/psychische_belastung/arbeitszeitgestaltung/vorlagen/gefaehrdungsbeurteilung/handbuch.pdf

Hilfreich ist vielleicht auch der Kontakt zum Marburger Bund (Gewerkschaft). Glaub ich eher nicht, der hat diesen TV verhandelt.

H
Hoppel

30.05.2015 um 12:52 Uhr

@ Maria

"Unser AG will auf unserer Intensivstation ein Weaning-Konzept (Beatmungsentwöhnung bei Intensivatienten) zeitnah starten. Hierzu ist rechtlich eine durchgehende 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten mit Arbeitszeit (kein Ruf- bzw. Bereitschaftsdienst erlaubt) gegeben. "

Die 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten ist für Intensivstationen sowieso gegeben, da eine ITV Komplexbehandlung ansonsten überhaupt nicht abgerechnet werden darf.

"8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) Info.: Mindestmerkmale: Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen Mindestmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin" Mindestmerkmale: Eine STÄNDIGE ÄRZTLICHE ANWESENHEIT auf der Intensivstation MUSS GEWÄHRLEISTET sein"

Dass das wörtlich zu nehmen ist, hat das BSG am 18.07.2013 (B 3 KR 25/12 R) ausdrücklich bestätigt.

Um eine aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen zu dürfen, sind darüber hinaus noch wesentlich mehr Voraussetzungen zu erfüllen.

Ein Weaning gehört zum ganz normalen Alltag einer ITV, daher vermute ich eher mal, dass es um ein Weaning von langzeitbeatmeten PatientInnen geht, die ansonsten in eine der mittlerweile spezialisierten Weaningkliniken verlegt würden.

Bevor ihr euch die Köppe einhaut, würde ich eurem BRM empfehlen, erstmal zu klären, was da konkret geplant ist und beim Medizincontrolling nachfragen, welche Voraussetzungen für die Abrechnung dieser Leistung dokumentiert erfüllt sein müssen.

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