Unser AG will auf unserer Intensivstation ein Weaning-Konzept (Beatmungsentwöhnung bei Intensivatienten) zeitnah starten.
Hierzu ist rechtlich eine durchgehende 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten mit Arbeitszeit (kein Ruf- bzw. Bereitschaftsdienst erlaubt) gegeben.
Nun möchte der AG hier 12h-Schichten einführen.
Er stützt sich auf §7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG und unseren Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA.
Hier steht bei §7 Nr. 5: "Die tägliche Arbeitszeit kann im Schichtdienst auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. Maximal vier 12h-Schichten in Folge".
Wir sehen dies gerade für die Ärzte auf einer Intensivstation als eine enorme Belastung an.
Frage: Wie können wir dies trotz der Gesetzeslage evtl. verhindern?
Vielen Dank für eure Antworten.
Maria