Erstellt am 29.05.2015 um 08:47 Uhr von Fragenmann
Was sagen die Ärzte zu dem Plan?
Erstellt am 29.05.2015 um 09:22 Uhr von eynuk
Da Arbeitszeit Mitbestimmungsrecht ist,macht einen eigenen Vorschlag.
Für das 12 Stundenmodell braucht ihr, für diese eine Aufgabe, 4 Ärzte in der Woche. Egal ob 5 oder 7 Tagewoche.
Für einen 8 Stundentag braucht man nur 3 Ärzte in der Woche. Oder?
Erstellt am 29.05.2015 um 09:43 Uhr von Maria
@Fragemann
Die Ärzte sollen 4-6 Dienste am Stück machen.
Also z.B: Arzt A 12 Std. Tagdienst 5mal und Kollege B 12 Std. Nachtdienst.
Die Ärzte sehen dies als hohe sehr Belastung in einem sehr verantwortungsvollen Bereich (Schwerstkranke) an.
@eynuk
Nein man benötigt 5 Ärzte bei 12 Std. Schichten und sicherlich noch zwei Ärzte mehr wenn es nur 8 Std.-Schichten wären.
Du musst den Freizeitausgleich, Urlaub bzw. Krankheitsausfälle mit einberechnen.
Bei 12 Std-Schichten spart der AG zusätzliche Planstellen= Geld ein.
Erstellt am 29.05.2015 um 10:04 Uhr von eynuk
Hallo Maria,
Du hast sicherlich Recht, man muss das alles mit einrechnen.
Abgesehen davon. Was man (auch laut Gesetz)tun KANN, MUSS man aber nicht tun.
Wenn der BR/PR bei 12 Stundenschichten nicht mitmachen will, wird er etwas anderes verhandeln müssen. Das könnt ihr bis zur Einigungstelle treiben.
Erstellt am 29.05.2015 um 15:39 Uhr von gironimo
das sehe ich auch so - Ihr braucht eben nur ein schlüssiges anders Konzept, wie das ganze funktionieren kann (Abteilungsversammlung; mit den Ärzten diskutieren).
Hilfreich ist vielleicht auch der Kontakt zum Marburger Bund (Gewerkschaft).
Erstellt am 29.05.2015 um 23:14 Uhr von nicoline
*Frage: Wie können wir dies trotz der Gesetzeslage evtl. verhindern?*
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt es und der TV erlaubt es. Das man es gänzlich verhindern kann, wage ich zu bezweifeln. Es einzuführen kann man aber mindestens ziemlich erschweren und damit herauszögern.
*Die Ärzte sollen 4-6 Dienste am Stück machen. Also z.B.: Arzt A 12 Std. Tagdienst 5mal*
Das geht ja schon mal gar nicht, wenn nur 4 in Folge erlaubt sind!*
Das wäre schon mal das Erste, was ihr fordern könnt, bezogen auf die ITS
Betriebsverfassungsgesetz
§ 92 Personalplanung
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen.....
Dann sagt der TV
*kann im Schichtdienst *
Arbeiten die denn tatsächlich im Schichtdienst? § 9 Abs.2
Weiter sagt der TV:
1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen.
Kann der AG nachweisen, dass die Ärzte mit allen verschiedenen Diensten den Durchschnitt nicht überschreiten? Habt ihr eine BV zum Ausgleichszeitraum (Zeitraum von einem Jahr)? Wann beginnt das Jahr oder ist es das Kalenderjahr? Wichtige Frage, AG treiben gerne das Spiel, dass mit jedem Arbeitstag ein neuer Ausgleichszeitraum beginnt.
All das könnte man den AG auffordern vorzulegen. Muss dann aber auch in der Lage sein, mit den Informationen etwas anfangen zu können.
Habt ihr einen Alternativvorschlag?
Habt ihr schon mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen?
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/psychische_belastung/arbeitszeitgestaltung/vorlagen/gefaehrdungsbeurteilung/handbuch.pdf
*Hilfreich ist vielleicht auch der Kontakt zum Marburger Bund (Gewerkschaft).*
Glaub ich eher nicht, der hat diesen TV verhandelt.
Erstellt am 30.05.2015 um 10:52 Uhr von Hoppel
@ Maria
"Unser AG will auf unserer Intensivstation ein Weaning-Konzept (Beatmungsentwöhnung bei Intensivatienten) zeitnah starten.
Hierzu ist rechtlich eine durchgehende 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten mit Arbeitszeit (kein Ruf- bzw. Bereitschaftsdienst erlaubt) gegeben. "
Die 24h-Anwesenheitspflicht von Ärzten ist für Intensivstationen sowieso gegeben, da eine ITV Komplexbehandlung ansonsten überhaupt nicht abgerechnet werden darf.
"8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
Info.:
Mindestmerkmale: Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen
Mindestmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung "Intensivmedizin"
Mindestmerkmale: Eine STÄNDIGE ÄRZTLICHE ANWESENHEIT auf der Intensivstation MUSS GEWÄHRLEISTET sein"
Dass das wörtlich zu nehmen ist, hat das BSG am 18.07.2013 (B 3 KR 25/12 R) ausdrücklich bestätigt.
Um eine aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen zu dürfen, sind darüber hinaus noch wesentlich mehr Voraussetzungen zu erfüllen.
Ein Weaning gehört zum ganz normalen Alltag einer ITV, daher vermute ich eher mal, dass es um ein Weaning von langzeitbeatmeten PatientInnen geht, die ansonsten in eine der mittlerweile spezialisierten Weaningkliniken verlegt würden.
Bevor ihr euch die Köppe einhaut, würde ich eurem BRM empfehlen, erstmal zu klären, was da konkret geplant ist und beim Medizincontrolling nachfragen, welche Voraussetzungen für die Abrechnung dieser Leistung dokumentiert erfüllt sein müssen.