3-Schichtarbeit
Hallo, wir arbeiten in einem Krankenhaus und haben größtenteils alle einen 3.Schichtvertrag. Bei uns gilt der TVÖD. Nun kommt es immer öfters vor, das Mitarbeiter nach dem Dienstplan nur 2 verschiedene Schichten haben. Dies ist nicht nur ein finanzielles Problem, da man für 2 Schichten eine Schichtzulage von 40,00€ erhält und für 3 Schichten einen Wechselschichtzuschlag von 105,00€ erhält. Außerdem bekommt man, wenn man 4 zusammenhängende Monate 3 Schichten arbeitet noch 2 Schichturlaubstage und wenn man 1 Monat davon nur 2 Schichten hat bekommt man nur 1 Sonderurlaubstag. Da dieses Problem in allen Stationen vorkommt, gehen wir davon aus, das es eher von oben angeordnet wurde. Auf Nachfrage von uns, will das aber keiner gesagt haben und begründen das eher mit einem organisatorischen Problem. Da bei uns der Dienstplan zentral geschrieben wird, hat auch keine Stationsleitung mehr darauf Einfluss. Nun meine Frage : Weiß irgendjemand, wo im TVÖD etwas steht, das ein 3-Schichtarbeiter auf seine 3 Schichten bestehen kann oder reicht es das das im Arbeitsvertrag steht oder kann der AG einen auch nur 2 Schichten einsetzten.
Danke
Community-Antworten (4)
30.06.2014 um 21:42 Uhr
Na klar weiss es jemand.....Die Gewerkschaft! Oder sollte sie zumindestens ;-)
01.07.2014 um 00:25 Uhr
Knarf, gehen wir davon aus, das es eher von oben angeordnet wurde. das könnte man vermuten. Bei uns gab es noch zu Zeiten des BAT auch einmal eine Anordnug des AG an die Dienstplanschreiber, darauf zu achten, dass der Dienstplan so geschrieben wird, dass keine Wechselschichtzulage anfällt. Spart echtes Geld für den AG!
hat auch keine Stationsleitung mehr darauf Einfluss. Das ist ja ganz schlau eingefädelt!
Weiß irgendjemand, wo im TVÖD etwas steht, das ein 3-Schichtarbeiter auf seine 3 Schichten bestehen kann Im TVöD steht beschrieben, was Schichtarbeit, bzw. Wechselschichtarbeit ist, aber nichts dazu, dass AN ein Anrecht darauf haben, diese auch zu leisten!
oder reicht es das das im Arbeitsvertrag steht Vermutungsmodus an: In keinem eurer Arbeitsverträge steht etwas von Einsatz in 3 Schichten, sondern lediglich allerhöchstens ein Verweis auf den angewendeten TV! Vermutungsmodus aus
oder kann der AG einen auch nur 2 Schichten einsetzten. Kann er ohne weiteres, ein Anrecht auf 3 Schichten hat man nur dann, wenn das wirklich ohne schwammige Formulierung im AV vereinbart ist. Selbst, wenn man 3 Schichten macht ist es aber noch immer nicht automatisch so, dass man Anspruch auf die Wechselschichtzulage hat, denn diese Bestimmung:
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.
ist bei der Dienstplanung relativ leicht zu umgehen und dann leistet man alle 3 Schichten und hat trotzdem keinen Anspruch auf die 105 €
Ob ein BR bei der Ablehnung eines Dienstplanes mit der Begründung der "Nichtzahlung der Wechselschichtzulage" vor einer Einigungsstelle bestehen könnte, wage ich zu bezweifeln. Allerdings hat der BR andere Möglichkeiten, einen Dienstplan abzulehnen oder dem AG das Leben bzgl. Arbeitszeit im Khs sehr schwer zu machen, dazu gehört natürlich etwas Kreativität und der Wille, konsequent zu sein.
Und übrigens, auch die AN haben Möglichkeiten kreativ zu sein, z.B. mal das Wörtchen NEIN! in den Wortschatz aufzunehmen!
01.07.2014 um 00:42 Uhr
Das Problem scheint zu sein, dass der AG einfach einen Dienstplan erstellt.
Da scheint mir die dazugehörende BV möglicher Weise nicht mehr zeitgemäß oder zu unkonkret. Der BR sollte jedenfalls in dieser BV nicht die Möglichkeit aus der Hand geben, noch gestalterisch eingreifen zu können.
Oder hält sich der AG nicht an die BV zur Dienstplangestaltung?
01.07.2014 um 00:44 Uhr
gironimo, woher weißt Du, dass es eine BV gibt, oder habe ich etwas überlesen?
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