Umrechnung des Jahresurlaubs in Stunden statt Tagen
Hallo, unser Arbeitgeber (öfftl. Dienst) möchte künftig die Urlaubstage in Stunden umrechnen und diese dann dem Stundenkonto gutschreiben bzw. bei Inanspruchnahme des Urlaubs vom Stundenkonto abziehen. Frage: Wir vom PR sind uns nicht sicher ob das rechtens ist, dass die Urlaubstage nicht mehr in Tagen sondern in Stunden gerechnet werden sollen? An der Stempeluhr sind dann nicht nur die Über- bzw. Minusstunden abzulesen sondern eben die Gesamtstunden (inkl. Urlaub). Wir denken das geht zu Lasten der Transparenz und sind uns eben auch nicht sicher wie das mit dem Tarifrecht vereinbar ist.
Besten Dank für eine Antwort Shiva
Community-Antworten (18)
28.05.2015 um 14:34 Uhr
Schau mal im § 3 BUrlG
28.05.2015 um 15:42 Uhr
Hallo Shiva,
Grundsätzliches zur Entgeltfortzahlung; Wichtig - Die gesetzlichen Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes stellen den Mindeststandards dar, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Diese gesetzlichen Mindeststandarts können aber durch freiwillige Absprachen, Arbeitsverträge und Tarifverträge verändert werden, sofern sich für die einzelnen Arbeitnehmer Nachteile gegenüber der gesetlichen Regelung ergeben.
28.05.2015 um 16:00 Uhr
Wir denken das geht zu Lasten der Transparenz<
Diesem Gedankengang kann ich auch folgen. Die Frage wäre ja auch, wie dann überprüft werden kann, dass die AN ihre Tage tatsächlich genommen haben (oder stundenweise abgekleckert haben).
Ich würde da jedenfalls nicht so ohne weiteres zustimmen. Und ohne Eure Zustimmung geht es ja nicht.
28.05.2015 um 16:28 Uhr
Vorsicht ist geboten! BUrlG §5 Abs2 :Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Wenn ihr also bei einem 8 Stunden Tag 4 Stunden Urlaub nehmen würdet, kann der AG einen ganzen Urlaubstag abziehen. Ich denke, euer AG bezweckt genau das. Also dann für solche Gelegenheiten besser das ,,normale´´ Stundenkonto nutzen.
28.05.2015 um 20:30 Uhr
a) Die Aufteilung von Erholungsurlaub in einzelne Halbtages- und Stundenteile stellt keine wirksame Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub dar. Dies gilt auch dann, wenn diese Aufteilung des Urlaubs auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht.
b) Der Arbeitnehmer ist in dem unter a bezeichneten Fall grundsätzlich nicht daran gehindert, den gesetzlichen Mindesturlaub in zusammenhängender Form nachzufordern.
28.05.2015 um 22:27 Uhr
Shiva, Der Urlaubstag stellt genau von der Arbeitspflicht frei, die eigentlich zu leisten gewesen wäre. Deswegen kann man im Vorwege gar nicht genau sagen, wie viel Stunden ein Urlaubstag wert ist. Das grundsätzliche Problem ist hier, dass der Dienstplan nicht das ganze Jahr für jeden MA durchgeschrieben wird, sondern für die im Urlaubsplan vorgemerkte Zeit des Urlaubs in der Regel die tgl. durchschnittliche Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Und genau deswegen kommen solche Gedankenkonstrukte wie die eures AG zustande.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
29.05.2015 um 01:04 Uhr
@ Shiva
"Frage: Wir vom PR sind uns nicht sicher ob das rechtens ist, dass die Urlaubstage nicht mehr in Tagen sondern in Stunden gerechnet werden sollen?"
Was am BUrlG ist so missverständlich? Der § 3 Abs.1 lautet NICHT: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 192 STUNDEN (bezogen auf 6 Werktage)."
Auch als PR sollte man in der Lage sein unterscheiden zu können zwischen einem a) UrlaubsTAG = Befreiung von der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht und b) finanziellen Wert eines Urlaubstages
Ich bin geschockt, dass sich einer AN-Vertretung die Frage nach der Rechtmäßigkeit überhaupt stellt.
29.05.2015 um 09:01 Uhr
Der § 3 Abs.1 lautet NICHT: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 192 STUNDEN (bezogen auf 6 Werktage)." Der Gesetzestext des BUrlG verbietet aber auch nicht explicit, die Tage in Stunden umzurechnen. Deswegen kann man schon mal nachfragen, ob das erlaubt ist. Sind halt nicht alle so fit wie Du (es immer voraussetzt, dass sie es sein sollten!) Im übrigen erfolgt ja auch in der Regel eine Stundengutschrift für einen Urlaubstag in der AZ Dokumentation.
31.05.2015 um 13:48 Uhr
Nicoline, jetzt vergleichst Du aber Äpel mit Apelsinen!
Natürlich sind bei einem Arbeitszeitkonto, die wegen Urlaubs ausfallenden Arbeitsstunden als "Ist-Arbeitszeit" anzusetzen und zu dokumentieren. Würden diese Zeiten dem AN nicht gutgeschrieben, bedeutet das nichts anderes, als dass ihm dann die hierfür zustehende Urlaubsvergütung vorenthalten wird.
Eine hier bestehende Dokumentationspflicht hat aber nichts mit einer ev. möglichen oder nicht möglichen Wandlung von Urlaubstagen in Stunden gemein und ist ein hier nicht so recht passendes Vergleichsargument.
Und wenn irgendwo etwas explicit (?) nicht verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Wenn ich mir das BUrlG genau anschaue, ergeben sich für mich div. Verbote schon rein aus dem Gesetzestext. Auch viele Gerichte finden hier am laufenden Kilometer etwas verbotenes, ohne dass es jetzt ausdrücklich dort auch so benannt ist.
Es sollte auch jedermann, ohne jetzt gleich ein Profi im Arbeitsrecht sein zu müssen, bekannt sein, dass sich Urlaub nur in Tagen misst (§ 5 Abs. 2 BUrlG), und somit eine Wandlung zu einer Stundenberechnung auch nur bei einer Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG) erfolgen kann.
31.05.2015 um 14:26 Uhr
Melissa, ich vergleiche gar nichts! Ich mache nur darauf aufmerksam, dass man aufgrund dessen auch noch auf den Gedanken kommen könnte, dass es erlaubt ist, den Urlaubstag in Stunden umzurechnen.
Und wenn irgendwo etwas explicit (?) nicht verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Ich habe auch nicht behauptet, dass es deswegen erlaubt ist. Auch hier wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass man aufgrund dessen vielleicht einen Grund vermuten könnte, es umzurechnen.
Aber, versteh Du ruhig weiter absichtlich verkehrt.
Es sollte auch jedermann, ohne jetzt gleich ein Profi im Arbeitsrecht sein zu müssen, bekannt sein, dass sich Urlaub nur in Tagen misst Wie weit bist Du eigentlich von der Praxis entfernt, dass Du nicht weißt, wie viele AN meinen, dass das geht und es selber gerne so wollen.
explicit (?) Für alle, die es vielleicht auch verkehrt schreiben würden: explizit wird natürlich mit z geschrieben. Frau Betriebsverfassungsrechtoberstudienrätin ist halt auch in Rechtschreibung perfekt.
31.05.2015 um 14:50 Uhr
Und nichts desto trotz ist Melissa´s Aussage aber richtig. Da nutzt es auch nix wenn man hinterher beissen will. Ich z. B. hatte Deine Aussage genau so gelesen wie Melissa. Die letzten Tage hatte ich was geschrieben wo von dir ein HÄÄÄÄÄÄÄÄÄ ? kam. Vielleicht sollte man wenn man ein "ich Denke mal einstreut" die Kennzeichnen und schon werden Probleme im Vorfeld ein wenig kleiner. Und wenn Du schon so genau bist: Es sollte auch jedermann, ohne jetzt gleich ein Profi im Arbeitsrecht sein zu müssen, bekannt sein, dass sich Urlaub nur in Tagen misst
In dem Satz ist ein "sollte" enthalten und nicht ein muss. Glaskugel auf: Hier ging die Diskusion unter Intressenvertreter. Woher weisst Du das mit "alle" nicht nur diese sondern alle MA gemeint waren. Glaskugel weggestellt. Das Ganze verändert sich nicht wenn man auf die Rechtsschreibung des Gegenüber hin weisst, denn der Sinn bleibt der selbige: zeugt nur von Bissigkeit.
31.05.2015 um 14:57 Uhr
Was Du verstehst oder nicht verstehst ist hier allen hinlänglich bekannt. Und zu Deiner Reaktion lohnt es sich nicht weiter, die Tasten zu berühren.
31.05.2015 um 15:06 Uhr
....und wenn eine MA immer wieder auf´s neue zu Dir kommt weil sie das ein oder andere nicht versteht, behandelst Du sie auch so. Tolle Betriebsratswelt bei euch.
31.05.2015 um 15:51 Uhr
Empfehlenswerte Lektüre ...
31.05.2015 um 15:52 Uhr
Im Gegensatz zu Dir hab ich wenigstens noch eine Betriebsratswelt und gerade weil ich so lange erkläre, bis es der/die Fragende versteht, habe ich hier versucht, darauf aufmerksam zu machen, dass es Gründe geben könnte, warum man denken könnte, dass es möglich ist, was die Fragestellung angeht. Gerne noch mal: Was Du verstehst oder nicht verstehst ist hier allen hinlänglich bekannt. Hab ein gutes Leben und strick dir die Welt weiter so, wie Du meinst, dass sie richtig ist! Wenn wenigstens das Dir hilft, ist das auch in Ordnung!
31.05.2015 um 15:57 Uhr
@nicoline
Sind Madam immer gleich beleidigt, wenn es nicht nach ihrer Nase geht und der Wind nicht von hinten kommt?
nicoline: „ich vergleiche gar nichts!
Natürlich vergleichst Du nichts!
„Im übrigen erfolgt ja auch in der Regel eine Stundengutschrift für einen Urlaubstag in der AZ Dokumentation.“
Wenn das kein Vergleich ist, was dann?
nicoline: „Ich mache nur darauf aufmerksam, dass man aufgrund dessen auch noch auf den Gedanken kommen könnte, dass es erlaubt ist, den Urlaubstag in Stunden umzurechnen.“
Wenn ich auf etwas aufmerksam mache, muss ich mich ja auch auf etwas beziehen. Hier ist es das vermeintlich „explizit“ nicht vorhandene Verbot. Dessen es hier aber auch nicht bedarf, weil eindeutig benannt ist, was wann wie zu geschehen hat und somit alles andere auch nicht zutreffen kann, was einem Verbot somit zumindest im Sinne gleichkommt. Was wiederum dazu führt, dass schon der Gedanke hieran keinen Sinn beinhalten kann.
Und wenn irgendwo etwas explicit (?) nicht verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. nicoline: „Ich habe auch nicht behauptet, dass es deswegen erlaubt ist. Auch hier wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass man aufgrund dessen vielleicht einen Grund vermuten könnte, es umzurechnen.“ „Aber, versteh Du ruhig weiter absichtlich verkehrt.“
Was gibt es hier verkehrt zu verstehen?
Ich versuche lediglich, Geschriebenem einen logischen Sinn zuzuordnen. Es ist allerdings oftmals nicht ganz einfach, diesen auch wirklich zu erkennen. So leider auch hier!
Es sollte auch jedermann, ohne jetzt gleich ein Profi im Arbeitsrecht sein zu müssen, bekannt sein, dass sich Urlaub nur in Tagen misst nicoline: „Wie weit bist Du eigentlich von der Praxis entfernt, dass Du nicht weißt, wie viele AN meinen, dass das geht und es selber gerne so wollen.“
Wahrscheinlich bedeutend näher als Du zu vermuten scheinst. Gerade solche oder ähnlich gelagerte, sind häufig gestellte Fragen, die es von mir zu beantworten gilt.
explicit (?) nicoline: „Für alle, die es vielleicht auch verkehrt schreiben würden: explizit wird natürlich mit z geschrieben. Frau Betriebsverfassungsrechtoberstudienrätin ist halt auch in Rechtschreibung perfekt.“
Ich bin weder das eine noch das andere!
Und ob Du jetzt deutsch schreibst oder hierfür ein Fremdwort benutzt oder gar der Rechtschreibung nicht mächtig bist, ist für mich nebensächlich und wird von mir in diesem Medium bestimmt nicht bemängelt.
Mit dem Fragezeichen wollte ich eher andeuten, ob dieses bei der hier zu beantwortenden Frage wirklich der passende Ausdruck ist. Auch bei Betriebsräten sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass der Gesetzgeber beim erstellen von Gesetzestexten nicht immer alles ausdrücklich benennt, da sich dass meiste schon rein logisch ergibt und daher auch kein Spielraum, der dann näher zu erklären wäre, mehr verbleibt.
01.06.2015 um 09:48 Uhr
@Alle Besten Dank für Eure Antworten und Meinungen.
Wir vom Personalrat haben uns schon gedacht, dass eine Umrechnung der Urlaubstage in Stunden nicht korrekt ist.
Unsere Geschäftsführung hat es uns jedoch als gängiges Modell in anderen Firmen angepriesen und das hat uns nun halt ein wenig irritiert, so dass wir hier mal noch Meinungen von Euch einholen wollten.
Ihr habt unseren Eindruck gefestigt, so dass wir nun wissen, was zu tun ist.
Euch allen nochmals ein herzliches Danke Shiva
13.05.2018 um 16:04 Uhr
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