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Urlaubsanspruch bei Wechsel Stundenmodel

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Keja287
Mai 2020 bearbeitet

Aufgrund der Corona Krise wurden bei uns Urlaubsgeld in 11Urlaubstage und eine Sonderzahlung in 6Urlaubstage umgewandelt. Insgesamt mit den "normalen" 30Tagen Urlaub stehen mir eigentlich 47Urlaubstage zu. Im Mai wurde ich nun von einer 40h/Woche auf eine 42h/Woche umgestellt. In den Monaten Januar bis April habe ich nur 3Urlaubstage abgebaut (plus zusätzlich viele Überstunden) Unser Urlaubskonto wird in Stunden geführt und würde nun auf das neue Stunden Modell umgerechnet. Lt Personalwesen anteilig zu den Zeiträumen. Nun ist es so, das ich nach Umrechnung nur noch rund 365h übrig habe, also 43,45Tage. In Summe komme ich also noch maximal auf 46,45Tage. Dumm gelaufen oder gibt es da irgendwelche Rechtssprechungen/Gerichtsurteile. Besonders bitter ist, das für unsere Abteilung die Umwandlung des Urlaubsgeldes erst Ende April beschlossen wurde, die anteilige Umrechnung wurde aber auch für diese 11Tage angewendet. Somit habe ich keine 11Tage sondern nur 10,8...Tage bekommen.

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Community-Antworten (3)

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celestro

30.05.2020 um 00:59 Uhr

sowas sollte sich ein erfahrener Rechtsanwalt anschauen ... und selbst der wird vermutlich erst einmal schlucken, weil er sowas ggf. noch nie gehört hat.

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Keja287

30.05.2020 um 02:03 Uhr

Das wird leider das Hauptproblem sein, das es so einen Fall so gut wie nie gibt und zur Zeit durch die Krise noch mehr Faktoren hinzu kommen als üblich. Fälle und Urteile hab ich bisher leider nur gefunden bei denen von Teilzeit auf Vollzeit und vor allem von 3Tage-Woche auf 5Tage-Woche umgestiegen wurde. Hier wurden auch anteilige Umrechnungen vorgenommen die dann aber von unterschiedlichen Instanzen unterschiedlich bewertet wurden. Trotzdem Danke

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Pjöööng

30.05.2020 um 13:50 Uhr

Vor einigen Jahren hat das BAG seine Rechtsprechung dahingehend geändert dass bei Wechsel nach Teilzeit mit weniger Arbeitstagen pro Woche der Urlaubsanspruch nicht entsprechend reduziert werden durfte. Da könnte man jetzt im Umkehrschluss ableiten dass hier der Urlaubsanspruch in Tagen erhalten bleiben muss. Laut dem Bundesurlaubsgesetz wird Urlaub auch nur in Tagen gerechnet und nicht in Stunden, davon kann aber per Tarifvertrag abgewichen werden. Ich würde daher vermuten dass es hier eine tarifvertragliche Regelung geben müsste, die solltest Du Dir mal anschauen.

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