Festlegung des Urlaubes durch den Betrieb - wieviele Tage des Jahresurlaubs können durch das Unternehmen fest verplant werden?
Hallo Leute,
bei uns war es heute im Gespräch, daß für Teilbereiche des Betriebes "Zwangsurlaub" im Frühjahr und im Herbst angesagt werden soll. Grund ist der Kunde, der zu diesen Zeiten nicht arbeitet, so daß benannte Teilbereiche "arbeitslos" wären. Einige Personen könnte man ggf. in anderen Bereichen einsetzen, aber das ist nur eine Minderheit.
Nun meine konkrete Frage: Wieviel des Jahresurlaubs (hier 30 Tage/Jahr) können durch das Unternehmen fest verplant werden? Die GL sprach von 25 Tagen, ist das so? Wo kann man was dazu finden?
Community-Antworten (3)
04.12.2006 um 22:12 Uhr
Hallo Petufa, Ich weiss es leider auch nicht besser, versucht, eine BV abzuschliessen, in der der max. festzulegende Urlaub festgeschrieben wird. Gibt es Argumente (keine Energieersparnis, die sich daraus ergibt;....), die dagegen sprechen?
04.12.2006 um 22:39 Uhr
Petufa, BUrlG § 7 gilt..., aber: Der AG kann bei 3/5 des Urlaubs mit dem BR eine BV über Betriebsurlaub abschließen, siehe dieses Urteil: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/1428.html
06.12.2006 um 11:08 Uhr
Hallo Petufa,
siehe dazu im Fitting zu § 87 RN 196 - 198
Vielleicht könnte man auch über die Einrichtung von einem Flexiblen Arbeitszeitkonto nachdenken. Bei vermehrtem Arbeitsanfall Überstunden aufs Konto, welche dann bei weniger Arbeit abgebaut werden können.
MfG Angi1
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