Chef übertreibt mit seinen Überstunden
Guten Morgen
Unser Niederlassungsleiter übertreibt es mit der Arbeitszeit... Gestern ist er um 7:15 auf der Arbeit erschienen und um 22:59 hat er mir die letzte Email geschrieben. Und das kommt sehr häufig vor. Er ist kein Leitender Angestellter! Leider nutzt er auch nicht die Zeiterfassung. Sein Einsatz in Ehren aber wenn er sich nach so einer Schicht um einen Baum wickelt ist der Firma auch nicht geholfen. In Gesprächen stimmt er mir zwar immer zu bleibt dann aber trotzdem bis in die Puppen.
Wie würdet ihr reagieren bzw. bewirken das er etwas zurück tritt...
Danke und Gruß Mattes
Community-Antworten (13)
28.05.2015 um 10:17 Uhr
Leider nutzt er auch nicht die Zeiterfassung<
Das ist der erste Punkt, den Ihr ändern solltet. Und das könnt Ihr auch verlangen.
So habt Ihr dann wenigstens eine Dokumentation darüber, dass der Kollege gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dann sollte es auch dem AG nicht egal sein, was da geschieht.
siehe auch BAG vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02 zum Thema Vertrauensarbeitszeit
28.05.2015 um 20:38 Uhr
Es gibt übrigens manche E-Mail-Programme bei denen man einen späteren Absendezeitpunkt einer verfassten E-Mail eingeben kann. D.h. die Mail wurde z.B. um 18:15 Uhr geschrieben und erst um 22:59 Uhr weitergeleitet. ....da liegt der Verfasser der Mail eventuell bereits friedlich schlafend zuhause im Bett....
28.05.2015 um 21:58 Uhr
Fliege Fragt sich nur welchen Sinn dies machen sollte. Hier würde ich den AG auffordern dies ab zu stellen. Sollte er dies bis zum Tage xy nicht gemacht haben und dies dem BR auch schriftlich zu versichern muss der BR davon aus gehen das generell für keinem MA des Betriebes eine Stempelpflicht besteht. Sollte jedoch eine Stempelpflicht für alle bestehen und der AG unternimmt nix, kann man dies auch im Rahmen einer Unterlassungsklage bei Gericht einholen.
28.05.2015 um 22:16 Uhr
Fliege, D.h. die Mail wurde z.B. um 18:15 Uhr geschrieben und erst um 22:59 Uhr weitergeleitet. Welchen Sinn sollte ein solches Verfahren haben und aus welchem Grunde sollte ein AN im Inland so etwas machen???
Snooker und dies dem BR auch schriftlich zu versichern muss der BR davon aus gehen das generell für keinem MA des Betriebes eine Stempelpflicht besteht. Hääääääääääääää? Meine Güte, wer soll das wieder verstehen?????
29.05.2015 um 00:06 Uhr
Isses denn so schwer ? Normal ist doch das alle MA die keine leitenden Angestellten sind stempeln müssen sofern eine Stempeluhr vorhanden ist und das Stempeln vorgegeben ist. Nun ist ein MA da der nicht Stempelt. Ich Frage mich wie wird bei dem MA eine Abrechnung erstellt ohne AN - und abstempeln. Dies muss der Perso ja aufgefallen sein. Also muesste die sich ja schon an den Chef gewandt haben. Weiter muss man dann davon ausgehen das der Chef von der vorgehensweise bescheid weiß und dieses nicht Stempeln duldet. Ist dieser MA wirklich ein normaler Angestellter wie alle anderen auch, kann der AN es nicht allen anderen AN vor geben. Was bitte gibt es da nicht zu verstehen. Also schreibe ich dies dem AG und er kann sich drauf einstellen das dies so auf der nächsten Betriebsversammlung propergiert wird. Oder aber der AG reagiert.....bestätigt das alle stempeln müssen. Dann jedoch darf er es einem einzelnem nicht erlauben nicht zu stempeln. Dem BR bleibt dann noch alternativ der Weg übers Gericht. So einfach ist das.
29.05.2015 um 00:27 Uhr
Ja genau, so einfach ist das .......
29.05.2015 um 00:41 Uhr
@ Mattes
"Gestern ist er um 7:15 auf der Arbeit erschienen und um 22:59 hat er mir die letzte Email geschrieben. Und das kommt sehr häufig vor. "
Wer im Glashaus sitzt ...
Da frage ich mich doch glatt, warum DU um 22:59 Uhr dienstliche Emails liest ... Soll aber Deinen Verdienst um den Rettungsversuch von überarbeiteten Niederlassungsleitern wahrlich nicht schmälern ...
@ nicoline
"D.h. die Mail wurde z.B. um 18:15 Uhr geschrieben und erst um 22:59 Uhr weitergeleitet. Welchen Sinn sollte ein solches Verfahren haben und aus welchem Grunde sollte ein AN im Inland so etwas machen??? "
Ich kann Dir versichern, dass es davon nicht wenig gibt! Es gibt genügend AG, die AN gut finden, die sich "aufopfern"! Und wenn man sich etwas Privatleben gönnen will, ist`s doch ein Leichtes, die eingegangene Email von 19 Uhr noch um "23 Uhr" zu beantworten ...
@ Snooker
Es wird lediglich bedauert, dass er seine Arbeitszeiten nicht erfasst ... von einer Verpflichtung ist mit keinem einzigen Buchstaben die Rede ... Leider hast Du den Knall mal wieder nicht gehört!
29.05.2015 um 01:05 Uhr
Hoppel, iss klar das Du wieder Dein Ding raus machen willst. Ist mir aber völlig Latte, weil ansonsten niemand den Tierchen mit der Hand vorm Mund, Vor Augen und ohren ahnlicher ist. Denn Hättest Du die Augen frei gehabt wäre dir volgendes im Thraed des Fragestellers aufgefallen-Wie würdet ihr reagieren bzw. bewirken das er etwas zurück tritt...
Auf nichts anderes habe ich geschrieben. Ich bin nicht ihr, aber ich kann für mich schreiben.
Demnach ist es hin und wieder angebracht die Hände vorm mund weg zu nehmen damit was gescheitest raus kommt oder wenn man mein es kommt zu viel gequirlter Mist raus, lässt man diese davor. Beim letzterensollte man auf jeden Fall die Ohren zu halten damit man seinen eigenen Knall vom vorschnellen- und lauen unangebrachten Komentar nicht hört -Beispiel *Wer im Glashaus sitzt ...
Da frage ich mich doch glatt, warum DU um 22:59 Uhr dienstliche Emails liest ...*
Ich kann meine Mails ne Woche später anschauen und öffnen und sehe wann der Absender sie mir gesandt hat oder zumindest wann sie bei mir eingegangen ist. Das der Fragesteller sie um 22:59 Uhr gelesen hat davon hat er kein Wort geschrieben.
29.05.2015 um 08:21 Uhr
@ Snooker
"Ich kann meine Mails ne Woche später anschauen und öffnen und sehe wann der Absender sie mir gesandt hat oder zumindest wann sie bei mir eingegangen ist. Das der Fragesteller sie um 22:59 Uhr gelesen hat davon hat er kein Wort geschrieben."
1:0 für Dich :-))
29.05.2015 um 08:55 Uhr
Hoppel, ist`s doch ein Leichtes, die eingegangene Email von 19 Uhr noch um "23 Uhr" zu beantworten ... Wovon hier aber nicht die Rede war. Sondern davon:
Es gibt übrigens manche E-Mail-Programme bei denen man einen späteren Absendezeitpunkt einer verfassten E-Mail eingeben kann.
29.05.2015 um 11:03 Uhr
Guten Morgen Zusammen...
Ich habe die Mail vom Chef Tatsache "diesmal" erst am Morgen gelesen. Und er gibt auch offen zu das er es übertreibt...
Allerdings weis ich jetzt, das min 3 andere Manager auch nicht stempeln. Alle haben einen ALLIN Vertrag das ist für mich aber kein Grund nicht zu Stempeln. Zumal jeder einen Chip dafür hat.
Da wir gerade an einer BV- Glazkonto arbeiten werde ich das Thema mit aufnehmen. Zusätzlich bekommt die GF eine Info um den Chef vor sich selbst zu schützen.
Danke euch...
29.05.2015 um 13:49 Uhr
@Hoppel Im Prenzip geht es aber hier nicht um Punkte zu machen, oder wer recht hat. Ich möchte infach nur drum Bitten sachlich zu bleiben. Einfach erst mal nachfragen wenn jemand anderer Meinung ist;wie kommst du auf diese Meinung. Und nicht gleich; du hast den Knall nicht gehört. Wenn wir das mal hier hin bekommen könnten; auch wenn man letztendlich nicht auf den gemeinsammen Nenner kommt, dann kann es hier wiedr was geben.
@mattes Allerdings weis ich jetzt, das min 3 andere Manager auch nicht stempeln. Alle haben einen ALLIN Vertrag das ist für mich aber kein Grund nicht zu Stempeln.* Diese Aussage könnte natürlich alles in einem anderem Licht rücken. Hier müsste man wissen was in den Verträgen steht. Wobei natürlich nichts entschuldigt gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen (mehr als 10 Std. arbeiten). Und ist bei euch per BV irgendwas zur Zeiterfassung geregelt?
29.05.2015 um 18:54 Uhr
@Snooker Nein unser BR ist erst seit ein paar Monaten überhaupt erst existent. Aber in der BV-Glatzkonto, die wir gerade erarbeiten, steht das JEDER Mitarbeiter Stempeln muss. Die ALLIN Verträge sind gerade zur Prüfung beim Anwalt, da diese anscheinend falsch formuliert sind und somit nichtig sind. Zumindest die Klausel die die 40 incl. Überstunden betrifft. Alleine deshalb sollte es schon im Interesse von jedem MA sein, das sein Std. ordentlich erfasst werden. Abgesehen von der Verpflichtung für den AG Überstunden min. 2 Jahre lang nachzuweisen.
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