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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Wochenarbeitszeit - nur noch ohne eine zeitliche Festlegung?

E
ernst
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, Anträge von Mitarbeitern auf Reduzierung oder Erhöhung der Wochenarbeitszeit bewilligt mein Arbeitgeber jetzt nur noch ohne eine zeitliche Festlegung, auch wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich darauf besteht. Der Arbeitgeber gibt als Begründung an, es sei bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht üblich in diesen Fällen eine zeitliche Festlegung arbeitsvertraglich festzuschreiben. Ist diese Handhabung rechtlich zu beanstanden bzw. muß der Mitarbeiter damit zufrieden sein?

5.51301

Community-Antworten (1)

P
Petrus

13.03.2007 um 15:02 Uhr

Die Reduzierung bzw. Erhöhung der Arbeitszeit ist in § 8 bzw. § 9 TzBfG gesetzlich geregelt - dort steht, was der ArbGeb muss und was nicht. Ihr könnt als BR sicherlich für die Kollegen verhandeln - und vielleicht erreichen, dass eine Teilzeit, die nur für einen gewissen Zeitraum gelten soll, nicht mehr generell abgelehnt wird, sondern dass der ArbGeb den Einzelfall prüft. Das Unternehmen muss ja auch langfristig die MA planen - da kann eine zeitliche Festschreibung der Teilzeit Vorteile haben, andererseits aber auch verhindern, dass für die Studendifferenz ein Ersatz gefunden wird.

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