Anträge von Mitarbeitern auf Reduzierung oder Erhöhung der Wochenarbeitszeit bewilligt mein Arbeitgeber jetzt nur noch ohne eine zeitliche Festlegung, auch wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich darauf besteht.
Der Arbeitgeber gibt als Begründung an, es sei bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht üblich in diesen Fällen eine zeitliche Festlegung
arbeitsvertraglich festzuschreiben.
Ist diese Handhabung rechtlich zu beanstanden bzw. muß der Mitarbeiter damit zufrieden sein?
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen