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Rufbereitschaft im OP

T
Tally
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte übergangsweise einen Rufdienst im OP einführen. Die Mitarbeiter möchten wahlweise zwischen Ihrem normalen Dienst und dem Rufdienst einige Stunden Freizeit haben. Dazu sagt der Arbeitgeber, dass dies nicht möglich ist laut Arbeitszeitgesetz. Er müsste dann die Zeit zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn des Rufdienstes mitbezahlen. Ich finde allerdings nirgendwo im Internet Rat. Vielleicht erhalte ich ja hier Hilfe. Solange ich nicht weiß, wie die Sachlage ist möchte ich die Arbeitszeiten nicht beführworten.

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Community-Antworten (9)

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gironimo

22.05.2015 um 17:19 Uhr

Und wie stellt sich Euer Chef das vor? Normale Arbeitszeit und Rufdienst nahtlos hintereinander?

So ohne weiteres kann man Deine Frage aus meiner Sicht nicht beantworten. Dazu müsste man mehr über Euren Tarif und der BV Arbeitszeit wissen. Ich persönlich finde eine normale Arbeitsschicht mit einer anschließenden Rufbereitschaft mit und ohne "einigen Stunden" Freizeit nicht akzeptabel. Ich finde hinter einer Arbeitsschicht gehört eine ganze normale Freizeit bevor man dann eine Rufbereitschaft übernimmt. Wäre mir jedenfalls wesentlich lieber, falls ich mal bei Euch im OP liege.

Im Zweifelsfall würde ich einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Rechtsgutachten einholen (auch über einen Sachverständigen/Fachanwalt).

H
Hoppel

22.05.2015 um 18:04 Uhr

@ Tally

Welchen Sinn und Zweck soll ein Rufdienst für den OP überhaupt erfüllen? Und warum nur übergangsweise? Was kommt denn danach?

Vermutungsmodus on Bereitschaftsdienst informiert Rufdienst, wenn er in den OP muss. Vermutungsmodus off

Da hege ich schon jetzt mehr als große Zweifel, dass der Tatbestand einer Rufbereitschaft erfüllt ist ... die Zeitspanne, in welcher der Rufdienst seine Tätigkeit aufnehmen muss, dürfte sehr kurz sein ...

Aber die Argumentation des AG ist so nicht ganz nachvollziehbar. Da käme es darauf an, was in einem TV geregelt ist, der höchstwahrscheinlich greifen wird.

Solltest Du sehr aufmerksam lesen > http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/arbeitszeit/EughKelm.pdf

Übrigens gibt es auch Dienstleister, die sich auf OP-Rufdienste spezialisiert haben ...

N
nicoline

22.05.2015 um 19:25 Uhr

Welchen Sinn und Zweck soll ein Rufdienst für den OP überhaupt erfüllen? Und warum nur übergangsweise? Was kommt denn danach? Genau das ist auch meine Frage ich habe nur einen anderen Vermutungsmodus Bereitschaftsdienst benachrichtigt Rufbereitschaft, wenn ein Einsatz läuft und eine zweite OP ansteht und der eigene Einsatz noch länger dauern wird Dafür ist nicht zwingend erforderlich, dass man in aller kürzester Zeit am Einsatzort sein muss.

N
nicoline

22.05.2015 um 22:27 Uhr

Die Zeit der Rufbereitschaft wird arbeitszeitrechtlich als Ruhezeit gewertet, die Einsätze sind Arbeitszeit.

dass dies nicht möglich ist laut Arbeitszeitgesetz. Er müsste dann die Zeit zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn des Rufdienstes mit bezahlen. Über diesen Sachverhalt steht kein einziges Wort im Arbeitszeitgesetz! Lies mal nach, ob Du darüber etwas findest. Fordert den AG doch mal auf, euch schwarz auf weiß zu zeigen, wo das steht.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Normale Arbeitszeit und Rufdienst nahtlos hintereinander?Ich finde hinter einer Arbeitsschicht gehört eine ganze normale Freizeit bevor man dann eine Rufbereitschaft übernimmt. Wäre mir jedenfalls wesentlich lieber, falls ich mal bei Euch im OP liege. Du wirst nicht glauben, in wie viel Kliniken in Deutschland, die Ärzte, die Operationen verantwortlich durchführen, genau solche Dienste in erheblichem Umfang leisten.

G
gironimo

22.05.2015 um 23:08 Uhr

leider - ich weiß -- aber vielleicht gelingt es dem BR dort wenigstens eine halbwegs akzeptable Regelung für AN und Patienten hin zu bekommen.

H
Hoppel

23.05.2015 um 15:28 Uhr

N
nicoline

26.05.2015 um 12:44 Uhr

@Hoppel, in Deinen Links wird sehr ausführlich auf BD eingegangen, hier geht es doch aber um die Einführung von RB, die im OP, unter bestimmten Umständen, ergänzend auch durchaus sinnvoll sein kann. Klüger wären wir allerdings, wenn der TE etwas konkretere Angaben machen und Fragen beantworten und Vermutungen bestätigen oder verneinen würde. Schade, dass da nichts kommt.

T
Tally

26.05.2015 um 17:57 Uhr

Hallo, erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Leider kann ich erst jetzt reagieren. Hatte Sitzung und Termine. Wie gesagt das jetzige Arbeitszeitmodell läuft nicht konform mit dem Arbeitzeitgesetz, deshalb nur vorübergehend der Rufdienst bis ein neues Modell vorhanden ist. Haben heute auch erst einmal abgelehnt mit der Prämisse einer Mindestlaufzeit und der Wahlmöglichkeit des Mitarbeiters, ob er den RD gleich im Anschluss an seinen Dienst oder erst nach einigen Freistunden antreten möchte. Ob das ArbG dieses nicht erlaubt sollen sie uns schriftlich zeigen. Eventuell ist es auch nur ein Versuch des AG damit er das Dienstplansystem nicht neu konfigurieren muss. Außerdem fallen die Überstunden vor Rufdienstaktivierung ja aus einer späteren Aktivzeitenerfassung raus

T
Tally

26.05.2015 um 18:09 Uhr

Im Tarifvertrag bzw. BV ist dazu nichts geregelt. Wir sind gerade dabei eine neue BV zur Dienstplangestaltung zu verhandeln, die alte wurde von uns gekündigt, da sie einige Macken hatte. Alles zum Thema BD Dienst, siehe Ronald Kelm greift hier nicht so richtig. Das Problem des nahtlosen Übergangs ist wirklich die Abarbeitung des Tagesgeschäftes. Das wollen wir auf alle Fälle vermeiden

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