Hallo,
bei der regelmäßigen Kontrolle der Arbeitszeitennachweise , bei uns Buchungsjournale, ist uns aufgefallen das Mitarbeiter geplant mit Mehrstunden in der KW XX , wenn sie erkrankt nur noch ihre Grundstunden erhält.

Beispiel vorher : MA geplant mit 20 W/Std. vertrag 16 W/Std , im Fall von Krank bezahlt 20 Std
Beispiel jetzt : MA geplant mit 20 W/Std , Vertrag 16 W/Std , im Fall von Krank bezahlt 16 Std

Die gängige Praxis hat sich erst umgestellt, nach dem es ein Wechsel der RegioPSB gab, diese behauptet das der Grundsatz sich seit einem Jahr schon geändert hat. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die wir als Gremium anführen können um zur alten Praxis zurückzukehren ? Können wir einen Nachweis fordern, wann und wie umstellung erfolgt ist ?

Danke für die mithilfe