Monatliche Arbeitstunden
Hallo kann mir jemand sagen ob es zulässig ist wenn der Arbeitgeber die monatlichen Arbeitstunden ohne Einverständnis des Mitarbeiters auf zwei Monate ungleich verteilt. Das heißt zum Beispiel dass bei einer 50 % Stelle 80 Arbeitstunden im ersten Monat 60 Stunden eingeplant werden und dafür im nächsten Monat 100 Stunden.
Community-Antworten (7)
21.05.2015 um 01:27 Uhr
Betriebsrat vorhanden?
21.05.2015 um 02:26 Uhr
Nein leider nicht
21.05.2015 um 02:28 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht 19,5 Stunden wöchentlich
21.05.2015 um 08:53 Uhr
Ohne BR kann der AG die Arbeitszeit von 19,5 Stunden in einer Woche(AV) verteilen wie er möchte (max.10Stunden am Tag). Meiner Ansicht nach kommt der AG in Annahmeverzug (§293-300 BGB) wenn er die 19,5 Stunden nicht abruft, obwohl der AN sie angeboten hat. Bedeutet so viel wie: der AG muss die Zeit bezahlen. Fordert der AG mehr als die vereibarten 19,5 Stunden pro Woche so ist das Mehrarbeit.
21.05.2015 um 09:09 Uhr
Steht im Arbeitsvertrag irgend etwas über durchschnittliche Arbeitszeit und in welchem Zeitraum dieser Durchschnitt erreicht werden muss?
21.05.2015 um 11:43 Uhr
Ihr solltet ernsthaft die Wahl eines BR ins Auge fassen. Ansonsten (siehe nicoline) schaut in die Arbeitsverträge und was da konkret vereinbart ist.
22.05.2015 um 17:34 Uhr
Hallo noch mal im Arbeitsvertrag steht nur wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Nichts von durchschnittliche Arbeitszeit.
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