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Monatliche Arbeitstunden

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo kann mir jemand sagen ob es zulässig ist wenn der Arbeitgeber die monatlichen Arbeitstunden ohne Einverständnis des Mitarbeiters auf zwei Monate ungleich verteilt. Das heißt zum Beispiel dass bei einer 50 % Stelle 80 Arbeitstunden im ersten Monat 60 Stunden eingeplant werden und dafür im nächsten Monat 100 Stunden.

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.05.2015 um 01:27 Uhr

Betriebsrat vorhanden?

B
Biggy

21.05.2015 um 02:26 Uhr

Nein leider nicht

B
Biggy

21.05.2015 um 02:28 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht 19,5 Stunden wöchentlich

E
eynuk

21.05.2015 um 08:53 Uhr

Ohne BR kann der AG die Arbeitszeit von 19,5 Stunden in einer Woche(AV) verteilen wie er möchte (max.10Stunden am Tag). Meiner Ansicht nach kommt der AG in Annahmeverzug (§293-300 BGB) wenn er die 19,5 Stunden nicht abruft, obwohl der AN sie angeboten hat. Bedeutet so viel wie: der AG muss die Zeit bezahlen. Fordert der AG mehr als die vereibarten 19,5 Stunden pro Woche so ist das Mehrarbeit.

N
nicoline

21.05.2015 um 09:09 Uhr

Steht im Arbeitsvertrag irgend etwas über durchschnittliche Arbeitszeit und in welchem Zeitraum dieser Durchschnitt erreicht werden muss?

G
gironimo

21.05.2015 um 11:43 Uhr

Ihr solltet ernsthaft die Wahl eines BR ins Auge fassen. Ansonsten (siehe nicoline) schaut in die Arbeitsverträge und was da konkret vereinbart ist.

B
Biggy

22.05.2015 um 17:34 Uhr

Hallo noch mal im Arbeitsvertrag steht nur wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Nichts von durchschnittliche Arbeitszeit.

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