Eine Kollegin betreut zur Zeit ihr pflegebedürftiges Kind (28 J.) Ist nachdem das Pflegezeitgesetz ausgeschöpft wurde wieder als Teilzeitmitarbeiterin tätig. Arbeitszeit 3x in der Woche von 7-17 Uhr. Durch einen Engpass in einer anderen Abteilung, soll diese Kollegin, einmalig, im Juli dort 3 Tage aushelfen. Dort ist aber die Arbeitszeit von 9-19 Uhr. Kann sie die Kollegin darauf berufen, dass es wegen des kranken Kindes nicht geht ? Die Arbeitszeit 7-17 Uhr ist vertraglich nie geändert worden, da Kollegin früher bereits diese Arbeitszeit hatte.