Arbeitszeit
Eine Kollegin betreut zur Zeit ihr pflegebedürftiges Kind (28 J.) Ist nachdem das Pflegezeitgesetz ausgeschöpft wurde wieder als Teilzeitmitarbeiterin tätig. Arbeitszeit 3x in der Woche von 7-17 Uhr. Durch einen Engpass in einer anderen Abteilung, soll diese Kollegin, einmalig, im Juli dort 3 Tage aushelfen. Dort ist aber die Arbeitszeit von 9-19 Uhr. Kann sie die Kollegin darauf berufen, dass es wegen des kranken Kindes nicht geht ? Die Arbeitszeit 7-17 Uhr ist vertraglich nie geändert worden, da Kollegin früher bereits diese Arbeitszeit hatte.
Community-Antworten (1)
20.05.2015 um 13:53 Uhr
Da solltet Ihr Euch vor die Kollegin stellen.
Immerhin gilt ja schon mal der § 75 BetrVG ("Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, daß alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, .....")
Zu prüfen wäre, ob hier eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG vorliegt (" Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, (...), oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.")
Da könntet Ihr wegen der Nachteile dann der Versetzung nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern.
Besser aber Ihr klärt das ganze im Vorfeld im Gespräch. Immerhin seit Ihr ja auch im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG dazu da, "die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern"
Also genügend Ansatzpunkte.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin