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Überstunden Anmeldefrist

M
Mattes
Jan 2018 bearbeitet

So eine kleine Frage zur Überstunden Anmeldung.

Nach §12 S2 TzBfG muss den AN die Mehrarbeit 4 Tage vorher angekündigt werde. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob man die 4 Tage ganz genau nehmen muss! Also muss dem AN min. 96 Std vorher die Arbeit angekündigt werden? Und darf der AG schon vor dem Antrag beim BR die MA wild machen? Also bevor überhaupt klar ist ob wir zustimmen oder nicht.

Danke euch

1.835013

Community-Antworten (13)

C
Casablanca

19.05.2015 um 20:07 Uhr

Was verstehst Du hier unter wild machen?

Mitarbeiter etwas Fragen darf man ja immer. Auch dann, wenn ein BR hier der erste Ansprechpartner ist. Das kommt auch immer auf den Betrieb an. Was in kleineren Betrieben eine Grundvoraussetzung sein könnte, um eine ev. Bereitschaft bereits im Vorfeld zu erkunden, mag in größeren Betrieben schon nicht mehr akzeptierbar sein. In solchen Fragen ist normalerweise ein BR immer der erste Ansprechpartner und könnte auch eine Unterlassung fordern.

M
Mattes

19.05.2015 um 20:13 Uhr

Das die MA heute Vormittag Informiert wurden, das sie mit Samstagarbeit rechnen sollen. Allerdings lag dem BR zum Feierabend noch kein Antrag vor. Das heist die MA planen jetzt das Wochenende um, obwohl die Antragsfrist nicht mehr eingehalten werden kann...

C
Casablanca

19.05.2015 um 20:25 Uhr

Tja, da kommt es jetzt darauf an, wie normalerweise der Umgang miteinander ist. Gibt es selten Probleme und der Chef lässt auch mal mit sich reden, würde ich auf dem Kommunikationswege versuchen, hier eine für alle tragbare Regelung zu finden, die auch der Belegschaft verkauft werden kann.

Ist das Verhältnis BR AG sowieso schon jenseits von…, würde ich die harte Schiene fahren und ihn auffordern dergleichen zu unterlassen. Es sei denn, er wolle die Einkünfte eines Anwalts erhöhen. Gleichzeitig eine Info an die Belegschaft, dass er hier nur Luft in Wallung gebracht hat, sollte selbstverständlich sein.

M
Mattes

19.05.2015 um 20:34 Uhr

Wir haben ein relativ gutes Verhältnis mit dem AG... allerdings standen die letzten beiden Samstage auch schon auf den Plan. Einer freiwillig und der andere angewiesen. Dementsprechend zieht es die Moral natürlich runter wenn der Abteilungsleiter so vorprescht. Zumal die Zustimmung für diesen Samstag auch eher fraglich ist...

Ist das mit den 4 Tagen den im Stundenbereich flexible zu sehen oder kann/muss ich auf die 96 Std. für die MA pochen???

K
Kölner

19.05.2015 um 20:50 Uhr

Da nutzt ja dann jemand das "Gute Verhältnis" aus seiner Sicht hervorragend aus. Ihr müsst Euch Gedanken machen, wem Ihr im BetrVG-Sinne die Treue andient.

G
gironimo

19.05.2015 um 21:51 Uhr

Was macht der AG eitgentlich, wenn der BR nicht bis Samstag zugestimmt hat. Vielleicht seht Ihr noch Verhandlungsbedarf hinsichtlich des Ausgleichs oder der Lage der Mehrarbeit (es muss ja vielleicht nicht Samstag sein).

Sprecht den AG an, dass es so nicht geht. Findet mit ihm eine Formel wie ihr im Betrieb Mehrarbeit abwickelt- und wenn er nicht will, müsst Ihr auch einmal ein Exempel statuieren.

Die Ankündigungsfrist solltet Ihr verteidigen - es sind Eure Leute.

H
Hoppel

19.05.2015 um 21:56 Uhr

@ Mattes

Das Thema Ankündigungsfrist wurde kürzlich ausführlich diskutiert. Einfach mal 255210 in das Suchfenster "Stichwort/Problem suchen" eingeben

B
BloodyBeginner

20.05.2015 um 00:34 Uhr

Was hat der genannte § des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, wo es um Arbeit auf Abruf geht, mit Überstunden zu tun? Ich glaube es gibt hier keine Vorgaben sondern nur das auf das sich BR und AG einigen.

B
blackjack

20.05.2015 um 02:02 Uhr

++Was hat der genannte § des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, wo es um Arbeit auf Abruf geht, mit Überstunden zu tun?++ Weil dieses Analog Anwendung findet.

M
Mattes

20.05.2015 um 10:35 Uhr

@ Hoppel : Danke schau ich gleich

Grund Problem war ein Manager der nur Mist gebaut hat... (früheres Thema) Jetzt haben wir ein riesen Backlog... Also besteht schon ein recht großer Wirtschaftlicher Grund hinter den Anträgen. Der Antrag für kommenden Samstag ist gestern erst nach Feierabend schriftlich eingegangen (über ein mit dem AG abgestimmtes Verfahren ) also eigentlich schon zu spät. Die letzten beiden Samstage waren beantragt und genehmigt. Einer auf Freiwilligen gestützt und der letzte Angewiesen. Jeweils grob die Hälfte der Mannschaft. Wir werden das gleich im Gremium besprechen. Ich will den MA keine weiteren Samstage zumuten. Ich denke mit einer zusätzlichen Schicht unter der Woche und einer Überstunde lässt sich das auch regeln. Zumal die MA auf Nachtschicht mehr verdienen als am Samstag.

P
PeterPaula

20.05.2015 um 11:25 Uhr

Da ja hier schon fast alles zu diesem Thema gesagt wurde, noch dieser Hinweis:

Die genanten 96 Stunden aus dem TzBfG fangen erst dann an zu zählen, wo der AN von dieser Änderung PERSÖNLICH Kenntnis nehmen konnte! Ändert der AG also die AZ an einem freien Tag des AN und dieser kommt erst am nächsten Tag wieder zum Dienst und erhält davon persönlich Kenntnis, beginnt die Frist erst dann zu laufen, wobei der Tag der Kenntnisnahme und der Tag der Dienständerung nicht in den 96 Stunden zu berücksichtigen sind ;-)

G
gironimo

20.05.2015 um 11:34 Uhr

Ich will den MA keine weiteren Samstage zumuten. Ich denke mit einer zusätzlichen Schicht unter der Woche und einer Überstunde lässt sich das auch regeln. Zumal die MA auf Nachtschicht mehr verdienen als am Samstag.<

Na also - da ist doch die Lösung.

Ihr lehnt die Samstagarbeit ab und schlagt dem AG Eure Lösung vor. Dann müsst Ihr ins Gespräch kommen. Allein "wir wollen es den Kollegen nicht zumuten und es geht auch anders" reicht völlig aus. Ihr braucht keine Paragraphen etc.

So funktioniert Mitbestimmung.

M
Mattes

20.05.2015 um 11:54 Uhr

Danke euch!!!

Der Verweis von Hoppel war super und mit Informationen bestückt, das auch ein "DAU" es versteht.

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