So eine kleine Frage zur Überstunden Anmeldung.

Nach §12 S2 TzBfG muss den AN die Mehrarbeit 4 Tage vorher angekündigt werde.
Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob man die 4 Tage ganz genau nehmen muss! Also muss dem AN min. 96 Std vorher die Arbeit angekündigt werden? Und darf der AG schon vor dem Antrag beim BR die MA wild machen? Also bevor überhaupt klar ist ob wir zustimmen oder nicht.

Danke euch