Erstellt am 22.05.2007 um 10:42 Uhr von Angi1
Hallo Benny,
im Fitting unter § 87 RN 195
" Das MBR beginnt mit der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze. Regelungsbedürftig ist insbesondere die Frage, ob Betriebsferien eingerichtet werden sollen und ob der Urlaub im Rahmen der Betriebsferien zu nehmen ist. Mitbestimmungspflichtig ist auch die zeitliche Lage und die Dauer der Betriebsferien."
MfG
Angi1
Erstellt am 22.05.2007 um 10:53 Uhr von benny
Hallo Angi1,
danke für die Antwort.
Nur meine Frage ist damit leider nicht beantwortet.
Mir geht es um einen gesetzlichen Zeitraum in dem der Arbeitgeber sein vorhaben anmelden muss.
z.B. gesetzliche Anmeldefrist von 6 Monaten vor Begin der BF
Erstellt am 22.05.2007 um 12:14 Uhr von Aliosman
Hallo Benny,
eine gesetzliche Anmeldefrist ist nicht vorhanden.
Erstellt am 22.05.2007 um 12:37 Uhr von Benny
Danke Aliosman,
dann wird es wohl eine Sache sein die verhandelt werden muss:)