Erstellt am 18.05.2015 um 19:54 Uhr von Kölner
@sarago
Die "Richtlinie" (wenn es einen BR gäbe) könnte lauten: KEIN Rückkehrgespräche!
Es gibt wirksamere, mitbestimmte und bessere Hilfsangebote für LZKs...
Erstellt am 18.05.2015 um 20:25 Uhr von sarago
Kann ich einfach so ein machtwort sprechen und den ag verbieten so ein gespäch zu führen?
Erstellt am 18.05.2015 um 20:32 Uhr von Kölner
Jau.
Wenn dieser darauf hört, wäre Dein Machtwort vll. sogar wirkungsvoll.
Besser:
Schriftlich ablehnen und ihn auffordern Verhandlungen zu einer BV aufzunehmen.
Erstellt am 18.05.2015 um 21:08 Uhr von sarago
Danke für die antwort
Ich bin neu in br sorry wenn ich blöde frage stelle
Aber sind wir br nicht in der mitbestimmung?
Bv? Hört sich nicht schlecht an aber ich habe absolut keine ahnung was in so ein bv diesbezüglich festgehalten soll?
Erstellt am 18.05.2015 um 21:23 Uhr von Kölner
Macht es anders (und pragmatischer)...
Etwa so...:
Sehr geehrter Herr AG,
Sie wollen KrRGespr. einführen. Um diesem Ansinnen einen ordnungs- und mitbestimmungsgemäßen Rahmen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 6 und 7) zu geben, fordern wir Sie hiermit auf, mit uns Verhandlungen zu einer BV aufzunehmen.
Wir gehen davon aus, dass Sie bis zum ordnungsgemäßen Abschluss einer BV, Ihr Ansinnen verschieben. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir im Falle einer Zuwiderhandlung gezwungen sind, alle notwendigen rechtlichen Mittel auszuschöpfen.
Wir haben uns für eine Antwort Ihrerseits und eine Bestätigung zur Verhandlungsaufnahme Dienstag, den 26.05.15 vorgemerkt.
MfG
Erstellt am 18.05.2015 um 22:11 Uhr von sarago
Null du bist der beste
Fühl dich gedrückt
Schönen dank vielen dank gott sei dank
Erstellt am 19.05.2015 um 07:12 Uhr von ickederdicke
Stellt die BV auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM ) ab, das ist für den AG ja sowieso verpflichtend und schliesst in der BV dazu Krankenrückkehrgespräche aus.