Krankenrückkehrgespräch
Hallo Bei uns auf der arbeit führt der arbeitgeber ein krankenrückker gespräch Auch mit denen die kein hoher krankenstand haben Gibt es eine art richtlinien bzw welche frage darf der arbeitgeber stellen und welche nicht?
Community-Antworten (7)
18.05.2015 um 21:54 Uhr
@sarago Die "Richtlinie" (wenn es einen BR gäbe) könnte lauten: KEIN Rückkehrgespräche!
Es gibt wirksamere, mitbestimmte und bessere Hilfsangebote für LZKs...
18.05.2015 um 22:25 Uhr
Kann ich einfach so ein machtwort sprechen und den ag verbieten so ein gespäch zu führen?
18.05.2015 um 22:32 Uhr
Jau. Wenn dieser darauf hört, wäre Dein Machtwort vll. sogar wirkungsvoll.
Besser: Schriftlich ablehnen und ihn auffordern Verhandlungen zu einer BV aufzunehmen.
18.05.2015 um 23:08 Uhr
Danke für die antwort
Ich bin neu in br sorry wenn ich blöde frage stelle Aber sind wir br nicht in der mitbestimmung? Bv? Hört sich nicht schlecht an aber ich habe absolut keine ahnung was in so ein bv diesbezüglich festgehalten soll?
18.05.2015 um 23:23 Uhr
Macht es anders (und pragmatischer)... Etwa so...:
Sehr geehrter Herr AG,
Sie wollen KrRGespr. einführen. Um diesem Ansinnen einen ordnungs- und mitbestimmungsgemäßen Rahmen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 (ggf. Nr. 6 und 7) zu geben, fordern wir Sie hiermit auf, mit uns Verhandlungen zu einer BV aufzunehmen. Wir gehen davon aus, dass Sie bis zum ordnungsgemäßen Abschluss einer BV, Ihr Ansinnen verschieben. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir im Falle einer Zuwiderhandlung gezwungen sind, alle notwendigen rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Wir haben uns für eine Antwort Ihrerseits und eine Bestätigung zur Verhandlungsaufnahme Dienstag, den 26.05.15 vorgemerkt. MfG
19.05.2015 um 00:11 Uhr
Null du bist der beste Fühl dich gedrückt Schönen dank vielen dank gott sei dank
19.05.2015 um 09:12 Uhr
Stellt die BV auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM ) ab, das ist für den AG ja sowieso verpflichtend und schliesst in der BV dazu Krankenrückkehrgespräche aus.
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