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Krankenrückkehrgespräch Einigungsstelle

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alexi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe forumer,

kann mann bei einem Krankenrückkehrgespräch eine einigungsstelle nach §76 BetrVG einberufen ?

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Community-Antworten (5)

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Lotte

01.02.2011 um 10:54 Uhr

alexi, wie jetzt? Weil eine Beschwerde erfolgt? Weil der AG trotz BEM KRG macht???

Deine Frage könnte etwas ausführlicher sein...;-))

A
alexi

01.02.2011 um 11:35 Uhr

Nein es gab keine Beschwerde und es gab keine BEM.Der AG macht KRG gespräche um auf mitarbeiter druck aufzubauen.

Der mitarbeiter wurde auch wegen seine Kranktage gekündigt. Hat aber gegen kündigung geklagt und wurde wieder eingestelt. Wir hatten den AG einen forschlag gemacht das der Mitarbeiter die Abteilung wechselt, wollte AG auch nicht. Jetzt sind wir ratlos .

L
Lotte

01.02.2011 um 13:18 Uhr

alexi, habe gerade das Gefühl, als wolltet Ihr das Knäuel von hinten aufrollen.

Was soll denn die Einigungsstelle bewirken und über welchen Punkt des § 87 BetrVG soll sie denn tätig werden?

Sehe hier höchstens die Möglichkeit a) über § 85 BetrVG tätig zu werden. dann könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen, wenn der AG der Beschwerde keine Beachtung schenkt. Dazu muss es aber erstmal eine Beschwerde geben. b) den AG an § 84 (2) SGB IX zu erinnern und hier vielleicht über eine BV etwas zu erreichen. Aber bevor da die Einigungsstelle tätig wird, müsst Ihr erstmal die richtigen Schritte gehen und formal alles einhalten, was einzuhalten ist: AG auffordern, evtl. BV vorlegen, verhandeln...

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paula

01.02.2011 um 14:46 Uhr

ich würde dem AG erst einmal im Rahmen eines Beschlussverfahrens untersagen strukturierte Krankenrückkehrgespräche durchzuführen solange das MBR nicht ausgeübt wurde

A
alexi

02.02.2011 um 07:42 Uhr

Danke liebe kollegen, eure Antworten sind wichtig und werden uns bestimmt weiter helfen

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