Erstellt am 01.02.2011 um 09:54 Uhr von Lotte
alexi,
wie jetzt? Weil eine Beschwerde erfolgt? Weil der AG trotz BEM KRG macht???
Deine Frage könnte etwas ausführlicher sein...;-))
Erstellt am 01.02.2011 um 10:35 Uhr von alexi
Nein es gab keine Beschwerde und es gab keine BEM.Der AG macht KRG gespräche um auf mitarbeiter druck aufzubauen.
Der mitarbeiter wurde auch wegen seine Kranktage gekündigt.
Hat aber gegen kündigung geklagt und wurde wieder eingestelt.
Wir hatten den AG einen forschlag gemacht das der Mitarbeiter die Abteilung wechselt, wollte AG auch nicht. Jetzt sind wir ratlos .
Erstellt am 01.02.2011 um 12:18 Uhr von Lotte
alexi,
habe gerade das Gefühl, als wolltet Ihr das Knäuel von hinten aufrollen.
Was soll denn die Einigungsstelle bewirken und über welchen Punkt des § 87 BetrVG soll sie denn tätig werden?
Sehe hier höchstens die Möglichkeit
a) über § 85 BetrVG tätig zu werden. dann könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen, wenn der AG der Beschwerde keine Beachtung schenkt. Dazu muss es aber erstmal eine Beschwerde geben.
b) den AG an § 84 (2) SGB IX zu erinnern und hier vielleicht über eine BV etwas zu erreichen. Aber bevor da die Einigungsstelle tätig wird, müsst Ihr erstmal die richtigen Schritte gehen und formal alles einhalten, was einzuhalten ist: AG auffordern, evtl. BV vorlegen, verhandeln...
Erstellt am 01.02.2011 um 13:46 Uhr von paula
ich würde dem AG erst einmal im Rahmen eines Beschlussverfahrens untersagen strukturierte Krankenrückkehrgespräche durchzuführen solange das MBR nicht ausgeübt wurde
Erstellt am 02.02.2011 um 06:42 Uhr von alexi
Danke liebe kollegen,
eure Antworten sind wichtig und werden uns bestimmt weiter helfen