Krankenrückkehrgespräch Einigungsstelle
Hallo liebe forumer,
kann mann bei einem Krankenrückkehrgespräch eine einigungsstelle nach §76 BetrVG einberufen ?
Community-Antworten (5)
01.02.2011 um 10:54 Uhr
alexi, wie jetzt? Weil eine Beschwerde erfolgt? Weil der AG trotz BEM KRG macht???
Deine Frage könnte etwas ausführlicher sein...;-))
01.02.2011 um 11:35 Uhr
Nein es gab keine Beschwerde und es gab keine BEM.Der AG macht KRG gespräche um auf mitarbeiter druck aufzubauen.
Der mitarbeiter wurde auch wegen seine Kranktage gekündigt. Hat aber gegen kündigung geklagt und wurde wieder eingestelt. Wir hatten den AG einen forschlag gemacht das der Mitarbeiter die Abteilung wechselt, wollte AG auch nicht. Jetzt sind wir ratlos .
01.02.2011 um 13:18 Uhr
alexi, habe gerade das Gefühl, als wolltet Ihr das Knäuel von hinten aufrollen.
Was soll denn die Einigungsstelle bewirken und über welchen Punkt des § 87 BetrVG soll sie denn tätig werden?
Sehe hier höchstens die Möglichkeit a) über § 85 BetrVG tätig zu werden. dann könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen, wenn der AG der Beschwerde keine Beachtung schenkt. Dazu muss es aber erstmal eine Beschwerde geben. b) den AG an § 84 (2) SGB IX zu erinnern und hier vielleicht über eine BV etwas zu erreichen. Aber bevor da die Einigungsstelle tätig wird, müsst Ihr erstmal die richtigen Schritte gehen und formal alles einhalten, was einzuhalten ist: AG auffordern, evtl. BV vorlegen, verhandeln...
01.02.2011 um 14:46 Uhr
ich würde dem AG erst einmal im Rahmen eines Beschlussverfahrens untersagen strukturierte Krankenrückkehrgespräche durchzuführen solange das MBR nicht ausgeübt wurde
02.02.2011 um 07:42 Uhr
Danke liebe kollegen, eure Antworten sind wichtig und werden uns bestimmt weiter helfen
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