Erstellt am 16.07.2012 um 13:18 Uhr von Betriebsrätin
Zum einen, lest mal im BetrVG zum Thema "Hinzuziehung des BR zu Mitarbeiter/Personalgesprächen" nach. Denn da gibt es Möglichkeiten. Weiter macht Euch und die AN schlau zu welchen Themen/Fragen sie überhaupt zum AG zu Gesprächen müssen und welche sich beantworten müssen. Denn Fragen kann der AG viel wenn der An es möchte.
Klärt also die AN auf und erklärt auch dem AG was er kann und was nicht und was AN und BR dürfen.
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/
http://www.aob-bremen.de/dateien/dbr_04_2007.pdf
Auszug!
Mitbestimmung des BetriebsratsBei alledem greift eine Vielzahl von Mit-bestimmungsrechten des Betriebsrats.So hat das Bundesarbeitsgericht in einerEntscheidung vom 08.11.1994 – 1 ABR22/94 – festgestellt, dass formalisierteKrankenrückkehrgespräche nach § 87Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungs-pflichtig sind. Der Betriebsrat soll durcheine allgemeine Regelung das Persön-lichkeitsrecht des Mitarbeiters schützenkönnen, da Fragen nach Krankheitenund ihren Ursachen die Privatsphäreberühren.
Weiter muss der AG § 84 (2) SGB IX bei ALLEN Beschäftigten beachten. Hier hat der BR auch Iniativrecht.
Das Ganz Thema fällt auch unter "Arbeits- und Gesundheitsschutz" § 87
Erstellt am 16.07.2012 um 18:38 Uhr von Laffo
@BRätin
fachlich top!!!!
Rechtschreibung....aua, meine Augen....
10 Fingersystem ist zwar schön & schnell, aber .... übrigens brauchst du keinen Trennungsstrich, falls ein Zeilenumbruch dein Wort zerpflückt. Macht das System hier allein.
UndLeerzeichensetzenansonstenhatmanhierEndloswörter.. ;-)
Erstellt am 16.07.2012 um 19:38 Uhr von gironimo
Entscheident ist nicht wie der AG ein Gespräch nennt, sondern was Inhalt ist.
Also weiter verhandeln. Nach Kompromisslösungen suchen.