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Mitbestimmung bei Krankenrückkehrgespräch

T
trabayo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,bei uns wollte die GL Krankenrückker gespräche einfüren mit protokol und einiges mehr da waren wir BR dagegen jetzt sagt die GL dann machen wir Mitarbeiter gespräche und da dürft ihr sogar nicht bei sein.Das ist meines wissen nicht so nach 87§a.1 fragen nach der ordnug im betrieb!! Habt Ihr da erfahrung? Wo kann ich da was Nachlessen?

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Community-Antworten (3)

B
Betriebsrätin

16.07.2012 um 15:18 Uhr

Zum einen, lest mal im BetrVG zum Thema "Hinzuziehung des BR zu Mitarbeiter/Personalgesprächen" nach. Denn da gibt es Möglichkeiten. Weiter macht Euch und die AN schlau zu welchen Themen/Fragen sie überhaupt zum AG zu Gesprächen müssen und welche sich beantworten müssen. Denn Fragen kann der AG viel wenn der An es möchte.

Klärt also die AN auf und erklärt auch dem AG was er kann und was nicht und was AN und BR dürfen.

http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/

http://www.aob-bremen.de/dateien/dbr_04_2007.pdf

Auszug!

Mitbestimmung des BetriebsratsBei alledem greift eine Vielzahl von Mit-bestimmungsrechten des Betriebsrats.So hat das Bundesarbeitsgericht in einerEntscheidung vom 08.11.1994 – 1 ABR22/94 – festgestellt, dass formalisierteKrankenrückkehrgespräche nach § 87Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungs-pflichtig sind. Der Betriebsrat soll durcheine allgemeine Regelung das Persön-lichkeitsrecht des Mitarbeiters schützenkönnen, da Fragen nach Krankheitenund ihren Ursachen die Privatsphäreberühren.

Weiter muss der AG § 84 (2) SGB IX bei ALLEN Beschäftigten beachten. Hier hat der BR auch Iniativrecht.

Das Ganz Thema fällt auch unter "Arbeits- und Gesundheitsschutz" § 87

L
Laffo

16.07.2012 um 20:38 Uhr

@BRätin

fachlich top!!!!

Rechtschreibung....aua, meine Augen.... 10 Fingersystem ist zwar schön & schnell, aber .... übrigens brauchst du keinen Trennungsstrich, falls ein Zeilenumbruch dein Wort zerpflückt. Macht das System hier allein. UndLeerzeichensetzenansonstenhatmanhierEndloswörter.. ;-)

G
gironimo

16.07.2012 um 21:38 Uhr

Entscheident ist nicht wie der AG ein Gespräch nennt, sondern was Inhalt ist.

Also weiter verhandeln. Nach Kompromisslösungen suchen.

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