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muss BR bei einem Krankenrückkehrgespräch dabei sein

B
bergkristall
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein AN kommt nach 3 monatiger Krankheit zurück.Er wird demnächst zu einem Gespräch mit der Personalabteilung eingeladen. er lehnt es ab, das der BR bei dem Gespräch dabei ist. Ich meine, das ich das schon irgenwo mal gelesen habe, das er ablehnen kann, finde es aber nicht mehr

meine Frage: Kann der AN ablehnen, das der BR anwesend ist und wo steht es ????

Vielen Dank

2.66705

Community-Antworten (5)

G
GobiTodic

21.02.2012 um 08:53 Uhr

Andersrum wird ein Schuh draus: Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied des BR zu solchen Gesprächen hinzuziehen - wenn er (der Arbeitnehmer) es wünscht.

§ 81 Abs. 4 S. 3 BetrVG und § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG

H
hilfsheriff

21.02.2012 um 09:09 Uhr

kann er. es handelt sich dabei wohl um ein sog. krankenrückholgespräch bei dem der arbeitnehmer mitbestimmen kann wer denn an diesem teilnimmt!

GobiTodic hat dir die paragraphen bereits genannt gruß

K
kunzundhinz

21.02.2012 um 11:03 Uhr

Ihr solltet euch einmal ganz große Gedanken machen, warum AN so handeln. Es dürfte ja wohl Gründe dazu geben.

W
wahlvst

21.02.2012 um 11:04 Uhr

Hier handelt es sich wohl um ein BEM-Gespräch § 84 (2) SGB IX. Doch auch hier gilt, der AN kann BR ablehnen

E
etugruber

30.03.2018 um 21:08 Uhr

BR oder eine Person deines Vertrauens, so steht es.
Und dies kann auch deine Frau sein. Ihr solltet aber nicht immer den BRV oder sein stellv.BRV mitnehmen. Auch bei einem neuner Gremium könnt Ihr frei wählen, wenn ihr dabei haben wollt. Unser AG sagt immer: Ihr BRV ist sowieso freigestellt, dann könnt ihr diesen nehmen. Nein müsst ihr nicht und solltet ihr auch nicht unbedingt. In vielen Fällen ist er der beste Freund des AG Ich hatte meine Frau dabei, obwohl ich im BR bin...

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