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Problem 2 Für Untersuchung im Klinikum a. 6 Stunden soll Urlaub genommen werden u.s.w.

D
Dettmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo nochmals,

Problem 2 Die Schwiegertochter hat eine Hörbehinderung (Schwerbehindertenausweis v. 50%) schon seid ca 5 Jahren. Hörgeräte bringen auf der einen Seite nichts mehr. Ein Hörsturz lag jetzt auch vor und eine Überweisung zu einen Facharzt. Daraufhin ist sie ins Klinikum nach Göttingen gefahren (ca. 60 Kilometer). Dort wurden umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Das Ergebnis ist eine baldige OP mit Cochlea- Implantat. Diese Untersuchungen mit Wartezeiten zum Professor haben sich von 9,00 bis 13,00 hingezogen. Die Arbeitszeit der Schwiegertochter ist von 5,00 bis 13,30 Uhr. Die Arbeitgeberin war informiert das die Schwiegertochter an diesen Tag im Klinikum ist.

Bescheinigung v. Klinikum über die Untersuchungen wurde der Arbeitgeberin danach vorgelegt (dort standen aber nicht die Stunden im Klinikum drauf). Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung und es wurde 1 Tag Urlaub in der Gehaltsabrechnung abgezogen.

Damit war meine Schwiegertochter nicht einverstanden. Die Arbeitgeberin aber meinte " Solche Untersuchungen können in der Urlaubszeit gemacht werden und weil die Firma (Kantine 14 Mitarbeiter teils Teizeitbeschäftigt) so klein ist treffen Paragrafen (Fachklinik mit Besonderheiten) die das regeln für Ihren Betrieb nicht zu. Im Internet sind dementsprechende Regelungen zu finden. Sie sollte eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" für diesen Tag und falls noch weitere folgen vorlegen. Welcher Arzt stellt aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Untersuchungen aus?

Meine Schwiegertochter hat nur 24 Tage Urlaub im Jahr. Falls es zu einer OP kommen sollte und Sie im Klinikum ist ist sie ja "Krank geschrieben" Danach sind aber weitere Therapien (ca. 6 bis 8 ) und Einstellungen im Klinikum notwendig. Jedesmal ein Urlaubstag man weiß ja nicht wie lange es im Klinikum dauert? Zwischenzeitlich zur Arbeit zu gehen ist auch nicht möglich weil in der Kantine (Pommens-fett, Essensgeruch u.s.w.) eine vorherige Dusche vorm Wartezimmer notwendig machen.

Was machen? Das Klinikum "bewegen" jedes mal eine "Arbeitsunfähigkeit" zu bescheinigen oder die Arbeitgeberin darauf hinweisen (ist schon geschehen) das es sich um eine spezial Klinik handelt?

Danke für Antworten.

3.776016

Community-Antworten (16)

F
Fireblade

14.05.2015 um 11:08 Uhr

In diesem Fall wird die Klinik wahrscheinlich auch keine AU bescheinigen können.

Da sie ja danach gleich wieder gearbeitet hat, kann hier auch keine AU vorliegen. Nur für den Besuch eines Arztes, ohne eine an dieses anschließende AU, scheidet das EFZG auch als Anspruchsgrundlage aus. Vergütungsansprüche können sich dann nur noch aus § 616 S. 1 BGB ergeben. Was hier aber der Fall sein dürfte und der Arbeitgeber hat die hier entstehenden Kosten zu tragen.

Der § 616 S. 1 BGB ist allerdings durch Tarifvertrag abdingbar. Er kann auch einzelvertraglich ausgeschlossen werden, was aber problematisch wäre und dann ev. durch Klage geklärt werden müsste.

Begründet wird ein einzelvertraglicher Ausschluss mit dem arbeitsrechtlichen Grundsatz "Kein Lohn ohne Arbeit", jedoch enthält die gesetzliche Vorschrift eine Regelung zugunsten des Arbeitnehmers, von der üblicherweise nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

Aus: http://www.aok-business.de/nc/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/179876/

G
gironimo

14.05.2015 um 11:15 Uhr

Da es sich ja wohl um ein "Dauerproblem" handelt, solltest Du entweder die Gewerkschaft um Rat fragen oder einen Fachanwalt zur Klärung des Problems hinzuziehen.

Vielleicht kann aber auch schon die Krankenkasse mit entsprechenden Ratschlägen weiterhelfen.

S
Snooker

14.05.2015 um 11:39 Uhr

Ist die AN an dem Tag des Arztbesuches noch arbeiten gewesen, kann und darf der AG hier kein Urlaub berechen. Urlaub gibt es immer nur für ganze Tage und nicht für 0,75 uder sonstiges. Also ginge hier bestenfalls unbezahlte Freizeit

Dennoch würde ich hier sagen da es sich hier um eine Spezialklinik mit dem Cochlea- Implantat handelt muss der AG diese Zeit bezahlen. Denn hier ist es nicht einfach Möglich mal eben in der Urlaubszeit dort an zu maschieren, da nur wenige Kliniken diese Behandlungsmöglichkeit anbieten (hatte dies mal für mich selber in Erwägung gezogen und mich damit befasst). Ruft bei der Klinik an und fragt nach ob sie nachträglich noch ein Schreiben aufsetzen können das sie von x bis y dort war. Wenn der AG dann nicht zahlen will, überm Rechtsanwalt auffordern.

H
Hoppel

14.05.2015 um 12:33 Uhr

@ Dettmann

Ein Arzt darf KEINE AU für Zeiten bescheinigen, in denen ärztliche Behandlungen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken stattfinden, ohne dass diese Maßnahmen selbst zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

Die Ausnahme: "Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstück) defekt, besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist." trifft im Fall der Schwiegertochter offensichtlich nicht zu.

"Der Arbeitnehmer muss die Verhinderung möglichst zu vermeiden suchen.

Ist ein (weiterer) Arztbesuch notwendig, muss der Arbeitnehmer den Arzt grundsätzlich bitten, den Behandlungstermin wenn möglich auf einen Zeitpunkt zu verlegen, zu dem keine Arbeitspflicht besteht.

Erst wenn der Arzt sich auf diesen Wunsch des Patienten nicht einlässt, ist die Wahrnehmung während der Arbeitszeit notwendig im Sinne von § 616 BGB (vgl. BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82).

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit kann generell als "erforderlich" angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer die Lage des Untersuchungstermins nicht beeinflussen kann (BAG, Urteil v. 22.1.1986, 5 AZR 34/85; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.6.2010, 5 Sa 340/09)."

Zitat aus: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesing-v-steinau-steinrueck-heise-ua-bgb-616-vo-55-arztbesuche_idesk_PI10413_HI1459857.html

" Solche Untersuchungen können in der Urlaubszeit gemacht werden..."

Trifft unter Umständen zu ...

"Es liegt also immer nur dann ein persönlicher Verhinderungsgrund vor, wenn der Arztbesuch zum jeweiligen Zeitpunkt medizinisch notwendig war, wie dies stets bei akuten Beschwerden der Fall ist (BAG v. 29.02.1984, AP Nr. 64 zu § 616 BGB)."

Die medizinische NOTWENDIGKEIT, die Untersuchung am ... machen zu müssen, kann hier nicht beurteilt werden, erscheint aber aufgrund eines aktuell vorliegenden Hörsturzes sehr wahrscheinlich!

" und weil die Firma (Kantine 14 Mitarbeiter teils Teizeitbeschäftigt) so klein ist treffen Paragrafen (Fachklinik mit Besonderheiten) die das regeln für Ihren Betrieb nicht zu."

Diese Aussage ist allerdings der reinste Schwachsinn ... der § 616 BGB unterscheidet NICHT nach Anzahl von MA ...

S
Snooker

14.05.2015 um 13:27 Uhr

Wie gesagt, wenn man sich anschaut wie viele Kliniken solche Implantate einsetzen mit samt den ganzen Vorbehandlungen und wie viele in Deutschland sich drum bemühen einen Termin zu bekommen, kann es sich ganz schnell erübrigen mit dem Termin in der Urlaubszeit. Wie gesagt ich wollte selber solche Implantate haben, habe mich aber letztendlich für Hörgeräte entschieden über die ich telefonieren kann. Ganz nebenbei könnte man den AG auch mal darauf hin weisen das es auch eine Sache der Arbeissicherheit sein kann, denn fehlendes Gehör am Arbeitsplatz kann sich ganz schnell negativ auswirken. Ich würde in jedem Fall einen Fachanwalt hinzu ziehen, denn wollt ihr wirklich das Implantat nehmen, kommen sichrlich noch einige Termine hinzu. Und in dem Fall ist es nicht verkehrt es im Vorfeld zu klären.

H
Hoppel

14.05.2015 um 14:16 Uhr

@ Snooker

"Wie gesagt ich wollte selber solche Implantate haben, habe mich aber letztendlich für Hörgeräte entschieden über die ich telefonieren kann."

Wow ... bietet aber bestimmt nicht jeder Netzanbieter an!

Aber schön, dass man auch mit Cochlea Implantaten telefonieren kann und das Telefon noch nicht einmal zwingend an´s Ohr halten muss ...

S
Snooker

14.05.2015 um 17:08 Uhr

  • Wow ... bietet aber bestimmt nicht jeder Netzanbieter an!*

Solche Sprüche zeugen einfach zum einem wieder von einem unreifen Menschen und zum anderen von null Ahnung von der Sache, denn mit einem Netzanbieter hat das nu rein gar nichts zu tun. Und nu wäre es wieder Sinnvoll Du kehrst zum Thema zurück als wie dich hier zum Seppl zu machen, denn ich lege eh kein Wert auf private Konversation.

Nachsatz Nur soviel noch: Ich habe geschrieben das ich mit meinen Hörgeräten telefoniere....über wäre vieleicht richtiger gewesen, denn mein Handy muss ich deshal doch in der nähe rumliegen oder in der Hosentasche haben. Das soll´s soweit gewsen sein.

H
Hodgkin

14.05.2015 um 18:15 Uhr

In Deutschland setzen knappe 287 Kliniken das CI. Snooker, aufwachen.

S
Snooker

14.05.2015 um 19:16 Uhr

Nehmen wir mal den Stand von Ende 2013

http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/849823/schwerhoerigkeit-ade-cochlea-implantat-endlich-hoeren.html

Da willst Du Nichtsnutz erzählen das in etwas über einem Jahr über 200 Kliniken hinzu gekommen sind. Bring Fakten und verkiech Dich wieder in Dein Loch.

Nachtrag Hier auch mal die Kliniken die von 94- bis 12 die OP´s duchgeführt haben(in Klammern die Anzahl der OP´s). Wohlbemergt nur das Cochlea Implantat. Nicht die anderen beiden die der Herrsteller noch anbietet.

Folgende Kliniken führten die Operationen zwischen 1994 und 2012 durch: HNO-Klinik Freiburg (9), Aachen (8), Medizinische Hochschule Hannover (5), Bad Hersfeld (4), Uniklinik Erlangen (3), Uniklinik Essen (3), St.Salvator-Krankenhaus Halberstadt (2), Uniklinik Dresden (2), Uniklinik Köln (2), Ameos Klinikum Halberstadt (1), Uniklinik Hamburg-Eppendorf (1), Uniklinik Kiel (1), HNO-Klinik Koblenz (1), HNO-Klinik Mainz (1), Klinikum rechts der Isar, München (1), Uniklinik Würzburg (1)

H
Hodgkin

14.05.2015 um 19:39 Uhr

Seit 2014 kann das jede klinik. Ist dein hodgkin wieder aktiv? Schau mal nach und lebe nicht in der Vergangenheit.

Es grüßt Dein hodgkin.

S
Snooker

14.05.2015 um 20:18 Uhr

Was jede Klinik kann ist unerheblich. Es machen halt nicht alle, das ist der Zentrale Punkt. Und wenn Du hier keine belegbaren Fakten dazu benennen kannst bestätigst Du anderen nur das Du ein Looser bist. Große Klappe aber nix dahinter.

H
Hodgkin

14.05.2015 um 21:55 Uhr

Schau einfach in die entsprechenden Seiten im Internet

H
Hoppel

14.05.2015 um 23:09 Uhr

@ Snooker

Du schwafelst in Deinem Nachtrag ein solch dummes Zeug daher, dass es einfach nur noch weh tut ...

Allein die HNO Klinik der Uniklinik Hannover hat in den letzten 25 Jahren ca. 6.000 Cochlea Implantate implantiert. Inzwischen werden allein in diesem Hörzentrum jährlich ca. 500 PatientInnen mit einem Cochlea Implantat versorgt ...

Die Uniklinik Freiburg hat bereits im Jahr 2005 angegeben, jährlich ca. 60-80 PatientInnen mit einem Cochlea Implantat zu versorgen und die Uniklinik Würzburg ca. 80 PatientInnen/pro Jahr. Inzwischen sind diese Zahlen wesentlich höher ...

"In Deutschland erhielten etwa 6 000 Menschen (Stand 06/2003) ein CI-System. PRO JAHR werden in Deutschland etwa 700-800 Implantationen, meist in speziellen Kliniken, durchgeführt (andere Quellen 500–600). Nach Informationen eines Mitarbeiters der Cochlear Implant AG, wurden weltweit 52 000 Patienten (20 000 in Europa und 4 121 in Deutschland) mit dem CI-System Nucleus versorgt (Stand 19.01.2004)."

Zitierfähige- und würdige Quelle: http://www.mds-ev.de/media/pdf/ImplKat_Cochlea_2005.pdf

Außerdem ist "Cochlea Implantat" lediglich ein Oberbegriff, dass ein System bezeichnet, welches in die Cochlea (Hörschnecke) implantiert wird. Ein solches CI wird z.Zt. von drei Firmen angeboten ...

Mit der Fragestellung hat das aber überhaupt NICHTS MEHR zu tun. Aber immerhin wissen wir jetzt, dass auch Du mal ein CI implantieren lassen wolltest, aber einem Hörgerät den Vorzug gegeben hast, um mit dem Handy in der Hosentasche telefonieren zu können ...

Zu schade aber auch, dass man das auch mit einem Cochlea Implantat kann ...

H
Hodgkin

15.05.2015 um 00:12 Uhr

Na, snooker, du schwerhöriger dummschwätzer. Jetzt überzeugt? Du weißt bestimmt, dass du blödsinn verzapft hast. Aber schiebe es ruhig auf mich. Dein hodgkin

D
Dettmann

15.05.2015 um 01:44 Uhr

Hallo Hallo, meine Frage war nicht nach Cochlea Implantaten und welche Klinik eine OP durchführt und auch nicht um besser hören hören zu können.

ICH HATTE IM FORUM NACHGEFRAGT DAS DIESE ERSTE BEHANDLUNG ( UNTERSUCHUNG) UND FOLGENDE NICHT VON DER ARBEITGEBERIN ÜBERNOMMEN WERDEN. Das war und ist meine Frage. Wie können weitere Behandlungstage /Untersuchungstage ohne Urlaug genommen werden. Hierzu brauchte ich mal konkrete Urteile oder Paragrafen um diese der Arbeitgeberin vorzulegen.

Rechtsanwalt = Kosten keine Rechtschutzversicherung und negativ beim Arbeitgeber. Gewrkschaft = nicht vorhanden.

Über Implantate haben wir uns informiert = also keine weiteren Ratschläge hier im Forum darüber.

Sachlich bleiben und mir im Forum zu helfen.

DANKE

W
waf-admin

15.05.2015 um 11:28 Uhr

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