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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsarztuntersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit

BL
BR LFK
Sep 2021 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unser Arbeitgeber kommt immer wieder auf die Idee, Mitarbeiter zu einer betriebsärztlichen Untersuchung zu schicken, nach häufigerem Krankmelden, um zu überprüfen, ob sie ihre derzeitige Arbeit noch ausführen können. Dies könnte man jetzt positiv sehen, ist es aber nicht. Der Arbeitgeber zweifelt die eingereichten Krankmeldungen an. Auch zusätzliche Atteste, teils sogar von Fachärzten, werden angezweifelt.

Zusätzlich werden die Mitarbeiter mit einem Schreiben seitens der Geschäftsführung zu dieser Untersucheng eingeladen, wo der Wortlaut...... " Untersuchung durch der Vertrauensarzt" enthalten ist.

Die Untersuchung wird aber durch den ; sehr Arbeitgeber orientierten; externen Betriebsarzt durchgeführt. Ein ordentliches BEM system/verfahren gibt es in unserem Haus nicht.

  1. Sind die Mitarbeiter verpflichtet diese Untersuchung wahrzunehmen? (bekannt ist natürlich die freie Arztwahl, wobei dann die Kosten selbst zu tragen sind)

  2. Wie ist die Formulierung : Vertrauensarzt zu werten?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus

Gruß Anja

67604

Community-Antworten (4)

R
Relfe

15.09.2021 um 11:00 Uhr

dazu gibt es gerade ein aktuelles Urteil: der AG kann eine AU etc. anzweifeln, wenn er ernsthaft begründeten Verdacht hat, dass die AU zweifelhaft ist. Das muss der AG aber erstmal nachweisen, was nur im Ausnahmefall möglich sein wird. Also ich würde als AN dem AG mitteilen, das ich beim Arzt meines Vertrauens war und als Beweis eine AU vorgelegt habe. Wenn er die AU anzweifelt, möge er das bitte ernsthaft begründet nachweisen.

Ernsthafte Zweifel an Arbeitsunfähigkeit

Die vom Senat nachträglich zugelassene Revision der Beklagten hat Erfolg. Die Klägerin hat die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Diese ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2021

  • 5 AZR 149/21 -
K
Kampfschwein

15.09.2021 um 12:16 Uhr

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Haufe https://www.haufe.de › ... › Haufe Personal Office Platin <<<<<<<<<<<<< Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ... https://www.hensche.de › ... › Arbeitsrecht 2010

W
wdliss

15.09.2021 um 13:06 Uhr

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_533710.html

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen vom Arbeitgeber ausgewählten Arzt bestätigen zu lassen.

T
Tulpe

15.09.2021 um 15:59 Uhr

Man kann sich auch einen Arzt der die Zulassung als Betriebsarzt hat, Untersuchen lassen. Dies muss vom Geschäft getragen werden. BEM muss vorhanden sein (Gesetzlich Vorgeschrieben). Auch darf der Arzt nur mitteilen das er für die Arbeit geeignet ist oder nicht. Diagnosen nicht. Das Ergebnis ist dem MA zuzuschicken.

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