Problem 1. Mindestlohn wird gezahlt aber durch reduzierung der wöchentliche Arbeitszeit
Hallo, Habe 2 Probleme bei der Schwiegertochter. Das 2. Problem " Klinikuntersuchung" schildere ich Euch nachfolgend.
Problem 1. Die Schwiegertochter (Köchin) ist in einer Kantine beschäftigt und hatte einen Arbeitsvertrag über 40 Std. wöchentlich. Die wöchentlichen Stunden wurden von 40 Std. auf 35 Std. von der Arbeitgeberin reduziert (neuer Arbeitsvertrag) weil Sie sonst nicht d. Mindestlohn ab 01.01.15 bezahlen könnte. Also gleiche Arbeitsleistung mit weniger Stunden. Die Schwiegertochter hat 2 kleine Kinder und "muß" mit der Arbeitszeit zufrieden sein (ohne Spätschicht wie Hotels oder Restaurant als Köchin). Die Kantinenmitarbeiter ca. 14 an 2 Standorten sind Vollbeschäftigt oder haben Teilzeitjobs u.s.w. Alle haben diese Reduzierung von Arbeitsstunden und damit "neuen" Arbeitsvertägen die Ihnen vorgelegt wurden zugestimmt um Ihre Arbeitsstelle nicht zu verlieren.
Mindestlohn ist eine Sache, aber bei Kleinbetrieben werden Stunden gestrichen um d. Mindestlohn zu zahlen.
Was sollen (sollten) diese 14 Mitarbeiter machen ohne Ihren Arbeitsplatz zu verlieren? Falls 2 oder 4 Mitarbeiter dagegen an gehen sind sie Ihren Arbeitsplatz los oder? Gewerkschaftlich organisiert oder Rechtsschutz ist nicht vorhanden.
Danke für Antworten.
Community-Antworten (11)
14.05.2015 um 10:39 Uhr
@ Dettmann
Der AG hat doch sein Problem gelöst. Er wollte z.B. nicht mehr als 1.300 Euro pro Kopf bezahlen, lässt jetzt für das Geld pro Woche 5 Stunden weniger arbeiten und zahlt damit den Mindestlohn.
Mit dieser Vertragsänderung haben sich die AN einverstanden erklärt und ihre Unterschrift unter den neuen Vertrag gesetzt.
Ich verstehe das Problem nicht wirklich.
Noch weniger verstehe ich, dass 14 KollegInnen nicht in der Lage sind, sich GEMEINSAM gegen einen AG zur Wehr zu setzen. Was hätte denn passieren sollen, wenn sich 14 AN geweigert hätten, einen neuen AV mit reduzierter Stundenzahl zu unterschreiben? Nichts!
Ohne diese 14 AN ist der AG doch aufgeschmissen! Einzelne AN kann man relativ einfach und ohne Reibungsverluste ersetzen, aber nicht eine komplette Mannschaft!
Außerdem hätte man einen solchen AV unter VORBEHALT unterschreiben können. Der Vorbehalt wäre dann die rechtliche Überprüfung gewesen ...
14.05.2015 um 11:26 Uhr
Es gibt ein Urteil wonach eine Kündigung verboten ist, nimmt man dieses Angebot der Vertragsändrung nicht an. Soweit mir bekannt gibt es bisher nur dieses eine gesprochene Urteil. Mal durchlesen und zum Fachanwalt gehen und Fragen ob man gegen die bereits unterschriebene Änderungskündigung nicht noch vorgehen kann , wegen arglistiger Täuschung. Sehe zwar keine großen Chancen, aber immer noch besser als nix tuhen.
14.05.2015 um 15:00 Uhr
Wo siehst Du da eine arglistige Täuschung?
Arbeitsverträge tauscht man ja nicht mal so eben aus. Dazu gehören ja immer auch zwei. Und in einer Dunkelkammer werden sie in der Regel ja auch nicht unterschrieben.
Auch wird sich ein AG kaum hinstellen und jedem seine Hintergedanken mitteilen.
Wer einen AV unterschreibt, sollte sich auch im Vorfeld über den Inhalt klar sein. Wenn man es nicht macht, muss man halt mit den Schmerzen leben.
14.05.2015 um 15:28 Uhr
@ Snooker
Das Urteil ist ja schön und gut ... vielleicht sollte man Dir aber mal die Fragestellung am Telefon VORLESEN. Dank Deiner Hörgeräte klappt Hören vielleicht besser als Lesen.
Von einer Änderungskündigung ist überhaupt KEINE Rede und von einer arglistigen Täuschung kann man erst recht nicht ausgehen! Der AG hat eine Änderung des AV = Stundenreduzierung vorgelegt, die wurde von ALLEN AN akzeptiert und offensichtlich auch noch vorbehaltlos unterschrieben. Eine ÄnderungsKÜNDIGUNG musste doch überhaupt nicht ausgesprochen werden. Und Verträge kann man gem. § 311 Abs.1 BGB einvernehmlich immer ändern ...
Einziger Hoffnungsschimmer wäre noch, dass der AG gedroht hat "Wer den geänderten AV nicht sofort unterschreibt, dem wird gekündigt".
14.05.2015 um 17:00 Uhr
@Hoppel Wenn es so ist wie Du schreibst, dann würde ich Dir ja vorbehaltlos recht geben. Und nur weil man eben aus dem kleinen Abschnitt nicht mit 100% Sicherheit weiß ob wirklich alles so einvernehmlich abgelaufen ist habe ich die Möglichkeit der anderen Variante noch benannt. Und ich habe auch extra dazu geschrieben das ich selbst dann nicht viele Chancen sehe. Denke das sollte der Fragesteller weiter aufbröseln oder sich aber den für ihn passenden Teil wählen, wenn er nicht mehr antworten will, und halt mal bei einem Anwalt nach Fragen
15.05.2015 um 01:02 Uhr
Hallo und Danke für Euere Antworten bisher, der Fakt ist aber alle Mitarbeiter wurden "genötigt" einen neuen Arbeissvertrag zu unterschreiben. Ansonsten würde die Firma evtl. nicht weiterbestehen können. Also 5 Stunden wöchentlich v. Arbeitgeber weniger um Mindestlohn bezahlen zu können, bei gleicher Arbeitsleistung.
Es will ja keiner der 14 Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlieren, also wurde die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von allen unterschrieben. Es ist bei der Größe der Mitarbeiter auch kein Betriebsrat vorhanden. Ganz zu schweigen einen Rechtsanspruch geltend zu machen. 14 Mitarbeiter sind böse auf diese Änderung, aber wenn es hart auf hart zugeht (Rechtsanwalt, Arbeitsgericht u.s.w.) sind nur noch evtl. 2 Mitarbeiter übrig um dagegen an zu gehen. Und diese beiden sind evtl. nicht in der Gewerkschaft oder einer Rechtschutsversicherung.
Also Arbeitsplatz erhalten mit Unterschrift, oder wieder Arbeitslos zu sein. Ein Kündigungsgrund findet der Arbeitgeber immer falls nicht Unterschrieben wird.
So läuft aber scheinbar die Einhaltung bei Kleinbetrieben des Mindestlohnes ab. Arbeitszeitverkürzung bei gleicher Leistung = Mindestlohn wird gezahlt.
Das ist das Ergebnis von Mindestlohn oder? Wie ich gehört habe machen viele kleine Betriebe das.
15.05.2015 um 10:01 Uhr
Na dann würde ich empfehlen, dass schnellstens eine BR Wahl eingeleitet wird. BRs kosten Geld, vielleicht bewegt sich ja doch noch was zum guten.
15.05.2015 um 19:44 Uhr
Es müssen dann halt mal die zwei Mitarbeiter den Mut finden zum Anwalt zu gehen. Wenn keiner den Anfang macht, dann kann sich auch nichts ändern.
16.05.2015 um 02:36 Uhr
Hallo, danke für die Antworten. BR Wahl und evtl. zum Anwalt gehen, hört sich alles gut an.
Fakt ist aber leider das keiner dieser Mitarbeiter diesen ersten Gang machen möchte. Es sind in der Kantine überwiegend Mütter mit Kindern beschäftigt. Jede Mitarbeiterin (teilweise ausgebildete Köchinen) ist froh so eine Arbeitszeit zu haben. In der Gastronomie (Hotel u.s.w.) würde die Arbeitszeit evtl. bis 22,00 Uhr gehen und das bei Kindern u. der Mann ist auch noch berufstätig.
Jeder Arbeitgeber könnte eine Möglichkeit finden einen Mitarbeiter los zu werden der sich gegen irgendetwas aufbäumt. Das sind Abmahnungen aus verschiedenen Gründen, schlechtere Arbeitsbedingungen die aber laut Arbeitsvertrag zulässig sind u.s.w.
Sich in so einen kleinen Betrieb gegen die Arbeitgeberin "aufzulehnen" ist wahrscheinlich mit Verlußt des Arbeitsplatzes verbunden oder langfristige Briefe / Klage per Rechtsanwalt.
In dieser gesamten Zeit ist es für Mütter nicht gegeben froh und munter zur Arbeit zu gehen.
17.05.2015 um 01:37 Uhr
Hallo, leider hat bisher noch keiner im Forum auf meine "Einsprüche" v. 16.05.15 um 00:36 Uhr geantwortet.
Recht haben und bekommen ist doch teilweise mit Kosten verbunden und evtl. verlußt des Arbeittsplatzes oder?
Was man alles machen könnte u.s.w. ist doch für diese Mütter (teilweise gelernte Köchin) die froh sind eine Arbeit zu haben und dementsprechende Arbeitszeiten zu haben vorrangig.
17.05.2015 um 11:26 Uhr
Was außer dem hier bereits Gesagtem, möchtest Du denn jetzt hören?
Wenn keiner seinen Hintern hochbekommt, bleibt er zwangsläufig dort, wo er ist.
Und wenn miteinander Reden einen auch nicht weiterbringt, bleibt doch nur die Durchsetzung der eigenen Vorstellungen auf einem anderen Weg. Und dieser ist in einer Demokratie nun einmal vorbestimmt.
Hier wird dir kaum jemand etwas empfehlen können was einem seine Wünsche erfüllt, ohne hier selbst eine einzige Kalorie verbrennen zu müssen.
Wobei ich aber arge Zweifel habe, bei einem Koch mal so eben 5 Wochenstunden bei gleichbleibenden Arbeitsaufkommen einsparen zu können, ohne dass es hier zu Problemen kommt. Wenn doch, muss schon vorher etwas falsch gelaufen sein.
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