Erstellt am 13.05.2015 um 23:10 Uhr von Moreno
Also Galina ich finde da hat Euer Stellvertreter Recht solche Verstösse ansprechen und deutlich machen das sowas nicht geht. Mit schweren Geschützen kann man dann noch auftreten wenn der Ag nicht einsichtig ist und sich solche Verstösse wiederholen. Aber das macht meiner Ansicht nach einen Betriebsrat aus ein Mitglied ist halt Impulsiv und der andere eher ruhig ..die Mischung machts :-)
Erstellt am 14.05.2015 um 07:57 Uhr von Hoppel
@ Galina
Was verstehst Du denn unter "den AG abmahnen"?
Mal ganz abgesehen davon, dass eine solche Planung Nacht- und Spätdienst tatsächlich daneben ist, sollte man als BR doch mal nachfragen, warum das so war.
Und vor allen Dingen sollte man mal nachhaken, ob es sich um einen Einzelfall gehandelt hat oder nicht.
Erstellt am 14.05.2015 um 09:11 Uhr von gironimo
Hauptsache man verschließt nicht die Augen davor und lässt es ganz unter den Tisch fallen. Da bin ich der gleichen Meinung wie Hoppel. Wenn die Kollegin zwei Dienste hintereinander hatte, stimmt etwas in Eurem System nicht und führt auch dazu, dass der BR sich bewegen muss. Stimmt alles mit der BV Arbeitszeit / Schichtplangestaltung? Hat der BR dem Schichtplan zugestimmt?
Ansonsten: Wie die betriebsverfassungsmäßige "Abmahnung" aussieht, sei dahingestellt. Auch im Monatsgespräch sollte sie mündlich den gleichen Erfolg haben wie schriftlich. Das kommt dann schon etwas auf das gemeinsame Miteinander an. Schriftlich hätte man was in den Händen, wenn man damit rechnet, dass der AG das Problem nicht lösen will.
Erstellt am 16.05.2015 um 20:31 Uhr von Stoni
Moment, es gibt ein Arbeitszeitgesetz, soweit so gut oder nicht.
Darin sind auch Ausschlussklauseln benannt. Und egal ob es ne BV gibt, Thema für den BR ist das immer.
§ 87(1) Lage und Verteilung ..........................
Erstellt am 16.05.2015 um 21:28 Uhr von Snooker
Was gar nicht geht und genau so wenig zu tollerieren ist wie die zu geringe Ruhezeit, ist ein Satz wie von Hoppel, "Und vor allen Dingen sollte man mal nachhaken, ob es sich um einen Einzelfall gehandelt hat oder nicht."
Gerade beim Dienst am Menschen ist die absolut nicht vertretbar. (An einer Maschin gefährdet man sich selbst, aber hier in erster Linie den Patienten):
Ich sehe es auch so das der Stelli hier mehr als AG freundlich ist, oder eben seiner Aufgabe und den Auftrag nicht gewachsen ist. Der Grund warum ich so denke " was sollen wir dagegen unternehmen": diesen Kollegen könnt ihr dann mal zu den Angehörigen schicken, wenn eine Kollegin die wegen zu geringer Ruhezeit und Schlafmangel ein Medikament oder sonstiges verabreicht hat und die Patientin darauf hin verstorben ist. Fangt solche Spielchen gar nicht erst an und macht dem AG das postum klar Ansonsten wird die Option des § 23 BetrVG gezogen. Also nicht auf so ein Blödsinn wie von Hoppel hören.
Erstellt am 17.05.2015 um 10:00 Uhr von Virago
„Was verstehst Du denn unter "den AG abmahnen"?“
Das dürfte doch so schwer nicht zu verstehen sein.
Genau wie ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, so kann auch dieser einen Arbeitgeber abmahnen.
Die Gründe können hier Vielfälltiger Art sein.
Eine betriebsverfassungsmäßige Abmahnung ist auch relativ einfach zu erklären.
Im Grunde ist jede an einen Arbeitgeber gerichtete Forderung auf Unterlassung und Wahrung von Rechten anderer, die bei Nichtbeachtung mit Konsequenzen bedroht ist, eine Abmahnung im Sinne des Gesetzes.
Bei einem eindeutigen Vergehen würde ich auch nicht lange herumfragen und dadurch zeitlich bedingt weitere Fälle dieser Art begünstigen, sondern sofort aktiv werden. Es heißt ja auch nicht ohne Grund: „Wehret den Anfängen“