Lärmschutz wie als BR
Hallo mal ne Frage,
wie überall ist der Lärmpegel zu hoch, neue Messungen haben ergeben das wir vor der Produktion 72-75 db haben und in der Produktion 79 - 96,1 db, je nach Anlage.
Der AG hat mal wieder eine Betriebsanweisung gezaubert in der steht das "Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht getragen werden".
Bin ja der Meinung das eine Verpflichtung zum Tragen eine Erschwerniss bedeutet und entsprechned Vergütet werden muss.
Allerdings ist das ein Streit Thema und ich finde keine Wirklich gute Rechtsgrundlage.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
lg Adrian
Community-Antworten (7)
13.05.2015 um 20:55 Uhr
Moin AdrianB, kommt ja immer auf die gegebene Situation an, es kann Arbeisbereiche geben da sind 90 db leise. Ganz nebenbei, ich bezweifle das das tragen von gestellter PSA vergütet werden muß. Der AG ist verpflichtet solche zu stellen, der AN solche zu tragen.
13.05.2015 um 20:56 Uhr
Für die ganz Kleinlichen, Ja es kann Ausnahmen geben.
13.05.2015 um 20:59 Uhr
Wenn, ist es im TV geregelt.
13.05.2015 um 23:49 Uhr
Bin ja der Meinung das eine Verpflichtung zum Tragen eine Erschwerniss bedeutet In erster Linie bedeutet es den Schutz des Arbeitnehmers! Warum soll das eine Erschwernis sein? Es gibt Gehörschutz, der auf das Ohr angepasst ist, das merkst Du gar nicht beim Tragen!
14.05.2015 um 01:01 Uhr
Mich irritiert, dass Ihr wegen der Lärmbelastungkeine Probleme hattet, jetzt aber wegen des Gehörschutzes...
14.05.2015 um 11:32 Uhr
Hi,
wir haben die Lärmbelästigung schon länger und haben immer wieder Beschwerden von den MA bekommen. Der alte BR hat leider nichts gemacht, jetzt schaut es so aus das es von der GAA und BG eine Verpflichtung gibt den Lärm zu minimieren.
Wie gesagt es muss jetzt ein Maßnahmen plan kommen, einiges wurde probiert umzusetzen, dennoch ohne wirklichen Erfolg.
Wenn wir nun Verpflichtet werden Gehörschutz zu Tragen, dann mit passendem Gehörschutz die der Ohrmuschel abgeformt wird, alle anderen PSA´s sind nach vielen Meinungen nach Störend.
So und nun kommen wir wieder auf die Erschwernis b.z.w Lärmpegel Vergütung, wir haben keinen TF und keine BV zu diesem Thema. Werden aber auf einen Schulung gehen um uns besser Einzuarbeiten. Gerne würden wir eine Zulage einführen die solange Bestand hat bis der AG seiner Pflicht nach kommt und dem Lärmpegel auf den unteren löse Wert von 80 db holt. Die Frage ist nur wie und mit welcher Rechtsgrundlage
14.05.2015 um 13:51 Uhr
@ AdrianB
Das Tragen eines Gehörschutzes stellt mit Sicherheit keine Begründung für eine Erschwerniszulage dar! Die Erschwerniszulage kann sich nur auf den Lärm an sich beziehen und was den betrifft, muss es eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung geben!
In diversen Urteilen und Tarifverträgen ist eine Arbeitserschwernis beispielsweise so definiert:
"Unter besonders erschwerenden Umständen wird eine Arbeit auch dann ausgeführt, wenn der Arbeitnehmer hierbei einer Lärmbelästigung ausgesetzt ist, die den nach den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften höchstzulässigen Schallpegel übersteigt.
In diesem Sinne hat der Senat Arbeiten mit hoher Lärmbelästigung als Arbeiten angesehen, die "unter besonders starken Umgebungseinflüssen auszuführen sind, die über die normalen Erschwernisse erheblich hinausgehen"."
Wie die aktuellen Arbeitsschutzvorschriften bzgl. Lärm aussehen, kannst Du hier nachlesen: http://www.dguv.de/ifa/Fachinfos/L%C3%A4rm/Rechtliche-Vorgaben-zu-Arbeitsplatzl%C3%A4rm/index.jsp
Und sonstiges hier: http://netkey40.igmetall.de/homepages/netzwerk-br-moenchengladbach/hochgeladenedateien/PDF%20Papiere/E/Erschwernis%20Zuschlaege.pdf
Eure Beteiligungs-/Mitbestimmungsrechte finden sich in § 89 BetrVG, § 87 Abs.1 Nr. 7 BetrVG > was die Arbeitsschutzmaßnahmen betrifft §87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG > was die Erschwerniszulage betrifft
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