Lärmschutz - Wer kennt sich mit Lärmschutz aus?
hallo!!!
Bei uns in der Firma wird seit 1 Woche ein neues Produkt gefertigt. Nun ist es so, dass man dieses Teil mit Druckluft ausblasen muss. Dies geschieht direkt in unserer Montagehalle. Der Lärm ist so laut, dass schon einige MA täglich ab 10:00 Uhr Kopfschmerzen haben, oder ihr eigenes Wort nicht mehr verstehen können. Wer kennt sich mit Lärmschutz aus??? Die Lärmbelastung ist 2x täglich für 30 - 50 Minuten!!!
Danke
bullet
Community-Antworten (4)
11.11.2009 um 14:25 Uhr
Nach der Arbeitsstättenverordnung ist der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Lärmexpositionspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB(A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB(A) überschritten werden.
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen LärmVibrationsArbSchV - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
11.11.2009 um 15:10 Uhr
Da ein neues Arbeitsverfahren eingeführt wurde, ist die Gefährdungsbeurteilung zu überarbeiten! Wenn hier Lärm erzeugt wird muß, wie schon von Akira auf die Verordnung hingewiesen, eine Lärmmessung durchgeführt werden. Besteht auf die Messung und den wahrscheinlich resultierenden Maßnahmen und Lärmminderungsplan.
11.11.2009 um 17:00 Uhr
Da Lärmmessungen und die Maßnahmen etc. sehr lange dauern können, schlagt doch den Einsatz von lärmarmen Druckluftdüsen vor. Das bringt einiges und häufig sparen sie auch noch Druckluft ein(gutes Argument für den AG). DIe Messung etc. kann ja dann trotzdem erfolgen.
12.11.2009 um 09:31 Uhr
Ein Nachteil dieser lärmarmen Druckluftdüsen ist der verminderte Wirkungsgrad, so kann es sein das der Zeitraum des Ausblasens sich verlängert oder die gewünschte Wirkung des Ausblasens ausbleibt.
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